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Moin,
es geht um die notwendigen Bescheinigungen/Zertifikate explosionsgeschützter Betriebsmittel.
Wir haben einige Bauteile deren EG-Baumusterprüfbescheinigung auf die alten Normen (EN 50xxx) verweist.
In der EG-Konformitätserklärung wird auf die alte Baumusterprüfbescheinigung verwiesen, jedoch bestätigt das die neuen Normen (EN 60xxx) erfüllt werden.
(siehe ein Beispiel im Anhang)
Ist dies nun so in Ordnung oder müsste eigentlich auch die EG-Baumusterprüfbescheinigung auf die neuen Normen angepasst sein?
es geht um die notwendigen Bescheinigungen/Zertifikate explosionsgeschützter Betriebsmittel.
Wir haben einige Bauteile deren EG-Baumusterprüfbescheinigung auf die alten Normen (EN 50xxx) verweist.
In der EG-Konformitätserklärung wird auf die alte Baumusterprüfbescheinigung verwiesen, jedoch bestätigt das die neuen Normen (EN 60xxx) erfüllt werden.
(siehe ein Beispiel im Anhang)
Ist dies nun so in Ordnung oder müsste eigentlich auch die EG-Baumusterprüfbescheinigung auf die neuen Normen angepasst sein?