Sind Rollenschlater für Türabfragen noch erlaubt?

maxi

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Hallo,

ich habe vor einiger Zeit etwas darüber gelesen. Aber bin mir nun weder sicher, noch finde ich diesbezüglich eone Norm.

Dürfen Rollenschalter noch als Türkontakte für Maschinen verwendet werden?; Oder nur noch mit Betätiger?
Wie verhält sich das ganze wenn die Rollenschalter nicht die Türkontake für die Maschien selbst sondern für eine Sicherheitseinrichtung (Nicht im Not aus Kreis) werden?
 
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Sehe ich genauso. Für Rollenschalter als Sicherheitseinrichtung gelten die gleichen Anforderungen wie für andere Sicherheitsschalter auch (Zwangsöffnung etc.)
 
Zulässig sind die schon, bei höheren Zuverlässigkeitanforderungen aber in der Regel 2 Rollenhebelschalter, von denen einer in Schutzstellung schließt und einer öffnet, so dass man die Schalterfunktion testen kann, denn die Schalter mögen elektrisch zwar PL=d/Kat 3 erfüllen, mechanisch tun sie es nicht, da keine Redundanz vorliegt. Ansonsten müsstest Du eine Masse von Fehlerausschlüssen machen, die man aber nicht mit gutem Gewissen machen kann.

Der ganze mechanische Aufwand dafür ist dann oft höher als wenn man gleich berührungslose Sicherheitsschalter einsetzt. Wir nehmen Rollenhebel (-Ventile) nur noch für rein pneumatische Steuerungen.

Wenn Du mit PL=c/Kat 1 auskommst (z.B. bei Wartungstüren mit Gefahr nur reversibler Verletzung) kann 1 Schalter reichen. Dann aber besser nur Stößelschalter, da weniger empfindlich gegen Abbrechen des Betätigers etc.

Für kurzzyklische Betätigung scheiden die Schalter wie auch die meisten anderen elektromechanischen Lösungen wegen des B10-Wertes oft aus, gängige Schalter die ich kenne haben B10d=1,25 Mio, bei einer Maschine mit 5s Takt kannst Du aber bei 3 Schichten mit 4 Mio Zyklen/a rechnen = Schalter aller viertel Jahre tauschen erforderlich. Das will keiner wirklich. Also allenfalls bei Taktzeiten der Anforderung der SiFu >30s bei 3-Schichtbetrieb.
 
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