Altmaschinen ohne CE

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ich verändere an der Maschine überhaut nichts außer den Standort.

Wann ist eine Maschine schon sicher? Bei einer Drehmaschine die manuell vom Bediener/Werker betrieben wird ist immer ein gewisses Restrisiko vorhanden.
Der Werker kann natürlich immer beim Drehen des Spannfutters hineingreifen und sich schwer verletzen.
Das ist aber auch bei den Drehmaschinen die z.Z. produziet werden das selbe.
Es wird zwar meist ein Teil des Spannfutter vom Bediener geschützt aber unter Umständen ist es möglich mit dem drehenden Futter in Berührung zu kommen um sich zu verletzen. Wie schon gesagt - Restrisiko!
[Also meines Erachtens darf man solche Maschinen problemlos übersiedeln] :eek:
 
[Also meines Erachtens darf man solche Maschinen problemlos übersiedeln] :eek:
na dann mach doch. hat ja keiner gesagt das du das nicht darfst.ich/wir können das halt nicht von der Ferne beurteilen. eine heute produzierte Maschine muss der MRL entsprechen. da gibt es natürlich auch Restrisiken.
wenn du keine wesentliche Änderung hast, dann musst du auch kein neues CE vergeben (wesentliche Änderung bedeutet ein Inverkehrbringen einer "neuer" Maschine= neues CE).
da du ja regelmäßig die Gefährdungsbeurteilung machst, wird die Maschine aktuell sicher sein. Beispiel: du hast eine Maschine mit freilaufenden Riemen. da musst du nie hin, ausser zur Wartung, dann kannst du eine einfache Abdeckung anbringen und die Gefahr ist beseitigt. Früher wurden Maschinen mit offenem Riemen verkauft, heute solltest du als Betreiber deinen Mitarbeitern keine Maschine mit offenen Riemen zur Verfügung stellen (§5 BetrSichV)
 
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http://dp.bgetem.de/pages/service/download/medien/BG_413_DP.pdf
Seite 16 im pdf. Hab es bei einer googlesuche gefunden weil ich deine Frage interessant fand.
Ich verstehe es so, wenn deine Maschine nicht umgebaut wurde und auf den gleichen Stand der Sicherheitstechnik ist wie damals, musst du da nichts weiter machen.
Ist aber die Frage, ob dieser Text allgemeingültig ist oder es für deine Maschine andere Regeln gibt.
Es wird aber auch gesagt, dass Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinien eingehalten werden müssen. Also einen Freischein gibt es bei grossen Gefahren nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe es so, wenn deine Maschine nicht umgebaut wurde und auf den gleichen Stand der Sicherheitstechnik ist wie damals, musst du da nichts weiter machen.
Ist aber die Frage, ob dieser Text allgemeingültig ist oder es für deine Maschine andere Regeln gibt.
Es wird aber auch gesagt, dass Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinien eingehalten werden müssen. Also einen Freischein gibt es bei grossen Gefahren nicht.
das ist genau das was ich geschrieben habe. siehe "in Deutschland ist diese EG-Richtlinie durch die Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt. " die muss halt erfüllt sein.
 
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