Risikobeurteilung bei unvollständigen Maschinen von wem???

Hahnus

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Hallo zusammen,

habe das tolle Los mich mit dem Thema Maschinenrichtlinien zu befassen.

Wir sind ein Unternehmen das teilweise vollständige und teilweise unvollständige Maschinen herstellt.

In diesem Fall habe ich eine Frage zu einer unvollständigen Maschine. Diese wurde von extern (einem Konstrukteursbüro) konstruiert. Wir haben lediglich nach deren Angaben diese unvollständige Anlage gebaut, ausgeliefert und die Inbetriebnahme durchgeführt.

Frage: Wer muss in so einem Fall die Risikobeurteilung erstellen? Ich meine das Konsturkteursbüro, aber bin mir nicht sicher. Vielleicht kann mir einer etwas genaueres sagen. Denn die Einbauerklärung müssen wir als Hersteller liefern, oder?

Vielen Dank für Eure Unterstützung
 
Hi,

Die Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebs- bzw. Montageanleitung, etc. ist vom Hersteller der Maschine zu erstellen...

Denn die Einbauerklärung müssen wir als Hersteller liefern, oder?

Regelungslücken können dabei privatvertraglich ausgelichen werden, dazu kannst du mal folgendes Dokument anschauen:
http://www.maschinenrichtlinie.de/f...usgleichen_Maschinenrichtlinie_2006-42-EG.pdf

Rückwirkend dürfte dies ein wenig schwierig werden....

Gruß
 
Im Artikel 13 der Maschinenrichtlinie steht, das der Hersteller unvollständiger Anlagen vor Inverkehrbringen die notwendigen technischen Unterlagen nach Anhang VII Teil B erstellt werden.

dazu gehören Unterlagen zur Risikobeurteilung die besagen

"eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung
ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine
ausgehenden Restrisiken"

kannst ja selber nachlesen im Anhang VII was ihr alles machen müsst
 
Vielen Dank für Eure Informationen. Werde mir die Links mal anschauen und danach an die Umsetzung der ganzen geforderten Dokumente gehen.

Gruß
 
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