Umbau Maschine keine CE-Kennzeichung nötig laut Interpretationspapier

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Bitte helft mir mal auf die Sprünge:

CE muss ja nur sein wenn es um das "In Verkehr bringen" geht.

Eine Maschine die bei mir steht, von mir irgendwann umgebaut wurde, . . . wird ja von niemanden mehr in Verkehr gebracht. Wozu dann ein CE?

muss man aber ggfs. machen... ;)

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeit...r-wesentliche-veraenderung-von-maschinen.html

Gruß
Tommi
 
Inverkehrbringen
Erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines unter die Richtlinie fallenden Produktes in der EU für den Vertrieb und/oder die Benutzung im Gebiet der Gemeinschaft.
Der Begriff Inverkehrbringen bezeichnet nur die erstmalige Bereitstellung eines Produkts in der EU, d.h. die RL gilt nur für neue, in der EU hergestellte Maschinen und die aus Drittländern importierten neuen und gebrauchten Maschinen. Dabei umfaßt die Bereitstellung sowohl die Überlassung eines Produktes als auch das Überlassungsangebot.
 
Hier ist auch eine ganz gute Entscheidungshilfe, wann eine wesentliche Änderung einer Maschine vorliegt:

Wesentliche Veränderung.JPG
(Quelle: Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Viele Grüße
T. Götze
www.ce-kennzeichnung.online
 
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