Hallo,
man sollte als Betreiber von Maschinen das Arbeitsschutzgesetzt kennen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbschg/gesamt.pdf
Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durch zuführen siehe § 5 und 6.
Es sollte Ihm bewusst sein, das er Verantwortlich ist, erst mal egal ob wesentliche Veränderung oder nicht!
Leider habe ich immer wieder Maschineninspektionen sowohl bei Betreibern nach BetrSichV als auch bei Herstellern nach MRL, bei denen ich zu hören bekomme, wurde von x.y abgenommen ist alles o.k.
Ich frage mich welcher Stand von Technik hier Anwendung findet. Es passiert mir bei jeder zweiten Maschine das da erhebliche Mängel oder eben Vernachlässigung des Standes der Technik vorliegt.
Es kann doch nicht so schwer sein, wenn man ein Verpackungsmaschine baut eben die 415er Reihe anzuwenden oder eine andere Art von Maschinen gibt doch so viele Typ-C Normen.
Und das schlimmste ist nicht das die Hersteller oder Betreiber da einen Fehler begangen haben, nö ein Experte bestätigt das alles ist i.o. mit Begründungen da bekomme ich noch mehr graue Haare.
Ich möchte auf keinen Fall damit sagen das ich hier der absolute Experte bin, denn da sind Sicherheitsmängel als gut befunden worden die sieht man schon aus 100m, also auch so ein alter Mann wie ich.
Sorry, hatte in den letzten Tagen mehrere solcher Fälle, Beispiel neue Verpackungsmaschine Materialzugang über Förderband so groß das man ohne Probleme bis zur Gefahr durchlaufen kann, aber der Experte hat gesagt das ist ja dann grob fahrlässig. Jetzt erklärt mal dem Hersteller dass es eben nicht so ist, kann man dann nur Anhand der Typ-C Normen in dem Fall DIN EN 415-7 Anhang C.
Zurück zum Thema, Ihr macht alles neu also ist auch die komplette Doku nachzuführen, es muss eine
Risikobeurteilung mit Sicherheitskonzept durchgeführt werden und ihr wendet die DIN EN ISO 13849-1 an. Die Betriebsanleitung wird erneuert da nicht mehr verwendbar. Also wie weit ist das nun von einer neuen CE weg?
Der Betreiber macht eine Gefährdungsbeurteilung mit Betriebsanweisungen und legt den Sollzustand der Maschine für Regelmäßig Prüfungen fest. Wie bei einer neuen Maschine.