Umsetzen einer Maschinen innerhalb der EU

Thomas Linke

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Guten Tag

Ein Kunde möchte eine Maschine von 2001 innerhalb der EU an einen anderen Produktionsstandort umsetzen (Frankreich => Rumänien). Das Land in dem die Maschine jetzt aufgebaut wird, war 2001 noch kein EU Mitgliedsstaat. Muss ich die Maschine dem Prozedere der Gefährdungs- und Risikobeurteilung unterziehen, oder kann ich sie ohne Probleme 1:1 umsetzen.

Bitte nicht böse sein, wenn ich mich Heute nicht mehr melde, aber ich bin gleich auf Tour.

Vielen Dank im Vorraus.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas
 
Hallo,

Du schon mal garnicht. Das Prozedere gilt gem. MRL für Maschinen die ERSTMALIG in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden. Das habt ihr 2001 gemacht - Fertig !

Ich unterstelle und hoffe mal ihr habt 2001 schon ein CE draufgemacht. Denn genau dafür ist die CE-Kennzeichnung ja von ihren geistigen Vätern erdacht worden - als "Freibrief" für den Handel in der Gemeinschaft. Das CE zeichen ist nämlich nicht wie viele denken ein techn. "Gütesiegel" sondern eine Art
Freihandelszeichen.

Bevor Safety :ROFLMAO: und andere jetzt auf mich einprügeln . . . Natürlich ist zu prüfen, ob in Romania besondere
landesspezifische usw. gelten / zu beachten sind


MfG
 
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Hallo,
ich prügele doch niemanden!
Anbei ein Dokument sehe mal ob da Dein Beispiel dabei ist.
 

Anhänge

  • Gebrauchtmaschinen nach GPSG Bundes Arbeitsblatt 11-2005-1.pdf
    953 KB · Aufrufe: 22
Hallo,

was mir noch einfällt: Betriebsanleitung und Beschriftungen in Landessprache.

Landesspezifische Forderungen kann es eigentlich nicht geben, da die
Maschinenrichtlinie unverändert umgesetzt werden muß.

Wenn ich mich recht entsinne, wurde die MRL ohne Übergangsfrist in den
Ländern der Osterweiterung gültig.

Soweit die Theorie, ich hoffe, die Praxis ist auch so.

Gruß
Tommi
 
Hallo,

Bevor Safety :ROFLMAO: und andere jetzt auf mich einprügeln . . . Natürlich ist zu prüfen, ob in Romania besondere
landesspezifische usw. gelten / zu beachten sind


MfG

Hi,

CE hat die Anlage, aber wie von noch erwähnt habe ich bedenken in Bezug auf landesspezifische Vorschriften.
BA und soweiter wird entsprechend nachgereicht.

Schon mal Danke an Euch.

Gruß

Thomas
 
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