Prüffrist ortsveränderliche Maschine mit Stecker

element.

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Ich stehe vor der Frage, welche maximale Prüffrist und welche Norm für eine verschiebbare Maschine (auf Rollen) mit CEE-Stecker anzuwenden ist.
Hat mir jemand was aussagekräftiges zum Nachlesen?

Ich meine, es sind die 4 Jahre (entsprechend verkürzbar nach Risikobeurteilung). Oder gibt es hier eine Limitierung wegen der Ortsveränderlichkeit bzw wegen dem Anschluss über Stecker?

Kann eine Maschine (0113) gleichzeitig ein ortsveränderliches Gerät nach 0701-0702 sein oder gilt "entweder oder"?
 
Auf Seite 11 ist doch sehr schön erklärt, wie man ein Gerät einstufen kann. Es hat demnach auch nicht unbedingt etwas damit zu tun, ob ein Stecker dran ist. Auch eine Maschine mit Stecker kann ortsgebunden sein. Das musst Du entscheiden. Auch die Prüffristen musst Du selbst festlegen. Eine Verlängerung in der Werkstatt muss eher alle 6 Monate gecheckt werden. In einem Büro würde ich da eine Frist von 6 Monaten nicht für sinnvoll halten...
 
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Die Seite 11 habe ich gelesen. Demnach ist meine Maschine ortsveränderlich.
Nach der Definition in der MRL ist es aber auch ganz klar eine Maschine, also ist die 0701-0702 überhaupt anwendbar, oder wie ich meine, nur die 0113?
 
Moin,

Zitat aus der VDE0701

Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für
- Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis
Wechselspannung 1 000 V/Gleichspannung 1 500 V
- nach Instandsetzung, Änderung und
- bei Wiederholungsprüfung;
- die anzuwendenden Prüfverfahren für den Nachweis der elektrischen Sicherheit;
- Grenzwerte, deren Einhaltung durch die Prüfungen nachzuweisen ist;
- wieder in Verkehr gebrachte elektrische Geräte;
- die elektrische Ausrüstung von Geräten, die nicht ausdrücklich als elektrische Geräte bezeichnet werden(z. B. Gasthermen).

Die Anforderungen dieser Norm gelten z. B. für
- Mess-, Steuer- und Regelgeräte;
- Geräte für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke;
- Geräte zur Spannungsumformung und -Erzeugung;
- Elektrowerkzeuge;
- Elektrowärmegeräte;
- Elektromotorgeräte;
- Leuchten;
- Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik;
- Leitungsroller, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen;
- ortsveränderliche Schutzeinrichtungen;
- mobile Verteiler (siehe Erläuterungen in Anhang D).

Besondere Anforderungen für einzelne Gerätearten sind in den Anhängen E bis H dieser Norm festgelegt.

Diese Norm gilt nicht
- für Geräte, bei denen für das Instandsetzen, Ändern und/oder die Prüfungen spezielle Gesetze, Verordnungen
oder Normen beachtet werden müssen (z. B. Geräte für Ex-Bereiche, den Bergbau oder medizinische
elektrische Geräte);
- für das üblicherweise bzw. in der Gebrauchsanleitung dem Benutzer eines Geräts gestattete Instandhalten
wie z. B. das Auswechseln von Lampen, Startern oder Sicherungen.

ANMERKUNG 1 Sicherheitsanforderungen, die sich nicht oder nicht direkt aus den durch die Elektrizität entstehenden
Gefährdungen ergeben, z. B. zum Schutz gegen mechanische Einwirkungen oder zum Brandschutz, sowie die gegebenenfalls
dafür vorgegebenen Prüfverfahren sind nicht Gegenstand dieser Norm; sie sind in der jeweiligen Gerätenormoder für bestimmte Geräte in den Anhängen dieser Norm festgelegt.

Anhang E-H ist für ortsfeste Warmwassergeräte, Rasenmäher, Elektrowerkzeuge, Raumheizgeräte, Mikrowellengeräte.

Demnach müsstest du die VDE0113-1 Abschnitt 18 nehmen.
 
Der ist natürlich auch gut :ROFLMAO:

... Aber in vielen Betrieben nach wie vor Praxis!

Ich würde das Ganze auch danach richten, ob das Teil nur verschiebbar ist, oder wirklich regelmäßig verschoben wird?! Wenn das Gerät zwar Rollen und einen Stecker hat, aber einmal aufgestellt nur alle 5 Jahre mal aus der Ecke gezogen wird und sonst fest betrieben wird, würde ich die DIN VDE 0113 nehmen. Wenn es wirklich täglich durch die halbe Firma rollt, dann sehe ich das Teil als ortsveränderlich mit den Prüffristen der DIN VDE 0701/0702.

Wichtig ist dabei, zu dokumentieren warum man das gemacht hat. Wenn man alle 4 Jahre prüft, begründen kann warum man nur alle 4 Jahre prüft, dann wird kaum ein BG-Mensch oder so m.E. Einwände dagegen haben!

Gruß
Timo
 
Noch ein Zitat:

Anhang D
(informativ)

Erläuterungen

Zu 1 Anwendungsbereich

Fest angeschlossene Geräte

Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen ist diese Norm bei der Prüfung nach der Instandsetzung, Änderung sowie der Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte und außerdem sowohl für die ortsveränderlichen als auch für die elektrisch fest mit der Anlage verbundenen, in der Regel ortsfesten Geräte anwendbar.

Es ist Sache der für die Prüfung verantwortlichen Elektrofachkraft zu entscheiden, ob ein fest mit der Anlage verbundenes elektrisches Gerät bei Wiederholungsprüfungen

- mit der Anlage (freigeschaltet oder unter Spannung stehend) nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) oder

- für sich nach dieser Norm elektrisch getrennt von der Anlage oder gemeinsam mit einem Teil der Anlage (spannungsfreier oder unter Spannung stehender Stromkreis)

geprüft wird.
 
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Die vorliegende Maschine wird wenige Male pro Monat bewegt und an verschiedenen Orten per CEE angesteckt.
Für mich keine Bedingungen die 6 Monate Prüffrist erfordern, aber gut.
Also die 0113 anwenden.
Danke Euch.
 
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