Folgende Frage:
wenn ich eine Maschine für die Verwendung in den USA baue, bedeutet das, das diese
Maschine für 460/480V ausgelegt ist.
Es ist aber durchaus möglich eine hierfür gebaute Maschine am Europäischen Netz zu betreiben,
unter der Voraussetzung das Absicherung, Leitungsdimension und verwendete Baugruppen dazu in der Lage sind.
(Schau mal auf Betriebsmittel, da steht u.U. eine Bandbreite für Spannung 380-4xxV und zwei Frequenzen 50Hz/60Hz drauf)
Weitere besonderheiten sind evtl. "unkonventionelle" Leiterfarben
und der Einsatz von Schmelzsicherungen in blanken nicht berührungssicheren Haltern im Schaltschrank.
was heisst konkret "evtl. unkonventionell"? Wenn der grün-gelbe Strom führt ist das natürlich nicht zulässig, wenn
aber für Steuerleitungenn abweichende Farben und diese im Elektroplan entsprechend gekennzeichnet sind sollte es kein Problem darstellen.
Ansonsten UL-genormte Leitungen haben bei gleichen Leiterquerschnitt eine dickere Isolierung wegen den höheren Brandschutzanforderungen.
Zu den Schmelzsicherungen kann sicher noch die Experten hier etwas beitragen. Ich denke hier muss auf jeden Fall ein nachträglicher Schutz
hergestellt werden, um die Elektrofachkraft bei Wartungsarbeiten vor unbeabsichtigtes Berühren spannungsführender Teile zu schützen.
Eine zu beachtende Norm wird die
DIN VDE 0660-514 sein.
Eigentlich dürfte diese Maschine doch so nicht in der EG inverkehrgebracht werden. Also folglich auch keine CE-Kennzeichnung, oder ?
Wenn die Maschine der Maschinenrichtlinie entspricht und die Bedingungen zur CE-Kennzeichnung erfüllt schon.
Hier mal aus wikipedia:
- Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen.
- Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen.
- Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
- Der Hersteller erstellt eine EG-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.
- Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.
- Neben der CE-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „CE“ in Frage stellen können. (Es gibt immer wieder Diskussionen um das deutsche GS-Zeichen, welches inhaltlich nicht den Umfang der CE-Kennzeichnung umfasst).
- Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-) Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind.
- Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen.
- Einen wichtigen Teil innerhalb des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt die Risikobeurteilung dar. Diese wird aktuell nach der harmonisierten Europäischen Norm EN ISO 12100:2010 durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheits-Grundnorm (A-Norm). Alternativ zu diesem allgemeinen Verfahren besteht im Falle des Vorhandenseins einer speziellen Produktnorm (C-Norm) für spezielle Maschinentypen (z.B. Pressenbau,...) die Möglichkeit, die Risikobeurteilung nach der C-Norm durchzuführen.
Darüberhinaus unterliegen Maschinen in den USA ebenfalls gewissen Auflagen,
Stichwort UL.