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Hallo,
wir haben ein Produkt gekauft, dem eine Herstellererklärung nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG beiliegt.
Auf dem Produkt selbst ist ein vorgefertigtes Schild angebracht mit 3 zusätzlichen Feldern. Über den Feldern steht leider nicht wobei es sich bei der Angabe handelt.
Jedoch in einem Feld steht 2012, was für mich auf das Baujahr schließen lässt. Das Ganze ist doch so nicht zulässig oder?
Da muss doch eine Einbauerklärung nach MRL 2006/42/EG beiliegen oder? Wie müssen wir denn damit jetzt umgehen?
Die Herstellererkklärung ist vonm Juni 2008. Die Betriebsanleitungsausgabe von Juni 2009.
Vielen Dank für eure Antworten
wir haben ein Produkt gekauft, dem eine Herstellererklärung nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG beiliegt.
Auf dem Produkt selbst ist ein vorgefertigtes Schild angebracht mit 3 zusätzlichen Feldern. Über den Feldern steht leider nicht wobei es sich bei der Angabe handelt.
Jedoch in einem Feld steht 2012, was für mich auf das Baujahr schließen lässt. Das Ganze ist doch so nicht zulässig oder?
Da muss doch eine Einbauerklärung nach MRL 2006/42/EG beiliegen oder? Wie müssen wir denn damit jetzt umgehen?
Die Herstellererkklärung ist vonm Juni 2008. Die Betriebsanleitungsausgabe von Juni 2009.
Vielen Dank für eure Antworten