Beschicker = Lastenaufzug nach DIN EN 81??

MeisterLampe81

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Hallo zusammen,


ich habe ein kleines Problem bei einem anstehenden Umbau einer Anlage. Es handelt sich um einen Beschicker bzw. Lastenaufzug für diese Anlage. Wir haben einige fast identische Anlagen, die in den letzten Jahren schon umgebaut wurden.


Der Beschicker ist einen Kübel, der von 2 Strahlseilen nach oben in die Kippposition gezogen wird. Oben befinden sich 2 Positionsschalter mit zwangsöffnenden Kontakten (normale Abschaltung und Not-Abschaltung). Des Weiteren gibt es noch einen Positionsschalter für unten, sowie eine Schlaffseilüberwachung.
Bisher wurde das so gemacht, dass für „Auf“ 2 Hauptschütze in Reihe sind. Das zweite Schütz fällt ab, sobald die Not-Abschaltposition erreicht wird und wird erst wieder zugeschaltet, wenn Position „unten“ erreicht ist. Bei Schlaffseil geht ohne Instandhalter nichts mehr.


In den bestehenden Anlagen gehen die Schütze nur auf SPS. Die Positionsschalter werden auch nur in der SPS (keine Failsafe) ausgewertet. Ich wollte jetzt aber die Not-Abschaltung 2 Kanalig auswerten und das 2. Auf Schütz über ein Not-Aus Relais führen. Als Steuerung wollte ich eine LOGO einsetzen.


Im Netz habe ich jetzt die DIN EN 81 mit ihren verschiedenen Teilen gefunden. Interessant sind eigentlich die „DIN EN 81-1 Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge“, sowie „DIN EN 81-80 Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge“. Da ich allerdings beide nicht zu Hand habe, weiß ich auch bis auf das Inhaltsverzeichnis nicht was drin steht. Es handelt sich ja eigentlich nur um einen Beschicker für eine Anlage, mit der er auch noch Hardwaremäßig verknüpft ist. Also kein eigenständiger Lastenaufzug.


Der TÜV, der die Aufzüge jährlich prüft hat mit der 30 Jahre alten Schützsteuerung, sowie mit den bereits umgebauten Anlagen übrigens keine Probleme. Gefahr für Personen besteht selbst bei einem Absturz des Aufzugs nicht.


Meine Fragen:

Wie macht Ihr den Hardwaremäßigen Aufbau eines Beschickers bzw. Lastenaufzuges?

Ist ein Beschicker überhaupt ein Lastenaufzug nach DIN EN 81?



Gruß
MeisterLampe81
 
Hallo MeisterLampe81,

für mich klingt das Ganze eigentlich eher nach einem GÜTERaufzug denn nach einem LASTENaufzug!

Auszug aus der EN 81-1:2010
Lastenaufzug (goods passenger lift) (ascenseur de charge))
Aufzug, der vorwiegend zur Beförderung von Lasten, die im Allgemeinen von Personen begleitet werden, bestimmt ist.


Dementgegen die EN 81-31:2010

3.1.1
betretbarer Güteraufzug
fr monte charge accessible en accessible goods only lift
dauerhaft installierte, ausschließlich für den Transport von Gütern vorgesehene Hebeeinrichtung, die ortsfeste und dauerhafte Ebenen bedient, einen Lastträger besitzt, das für die Be- und Entladung betretbar ist, an festen Führungen bewegt wird, dessen Steigung nicht mehr als 15° zur Senkrechten beträgt und nur durch befugtes und eingewiesenes Personal (Benutzer) genutzt wird


Ein Lastenaufzug wäre, da er durch Personen benutzt wird, eine überwachungspflichtige Anlage (Gruß vom TÜV) gem. BetrSichV. Ein Güteraufzug ist "einfach" nur eine Maschine, da mit ihm keine Personen mitfahren können. Wenn der Beschicker also betreten werden kann, ist die EN 81-31 Dein Freund. Ansonsten behandle den Beschicker einfach wie eine normale Maschien/Arbeitsmittel.

Gruß

Klopfer
 
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Hallo Klopfer,

vielen dank für die Antwort. Der Beschicker kann theoretisch betreten werden (wenn man reinklettert), wird aber normalerweise via Stapler befüllt. Entnahme geht automatisch per auskippen.

Der Beschicker wird wie alle anderen seilgeführten Beschicker bei uns im Betrieb als Aufzug behandelt (jährliche Prüfung durch TÜV). Das würde ich sogar beibehalten, aber ich habe jetzt ein etwas besseres Gefühl beim Umbau..

Gruß
MeisterLampe81
 
Hallo MeisterLampe,

ich hatte mich da etwas unsauber ausgedrückt. Der Unterschied zwischen Lasten und Güteraufzug besteht darin, dass im Lastenaufzug Dinge und Menschen mitfahren können. Dieser hat daher auch Bedienelemente im Fahrkorb und alles was ein Personenaufzug haben muss, wie beispielsweise eine Notrufeinrichtung.

Der Güteraufzug kann zwar von Menschen zum be- und entladen betreten werden, hat aber in seinem Fahrkorb keine Bedienelemente! Das Befördern von Personen ist ausdrücklich nicht bestimmungsgemäß und sollte infolge der fehlenden Befehlseinrichtungen auch nicht möglich sein.

Daraus ergibt sich auch; der Güteraufzug ist eine Maschine und muss entsprechend wie jedes andere Arbeitsmittel auch regelmäßig geprüft werden. Der Lastenaufzug ist ein Aufzug und somit eine überwachungspflichtige Anlage nach BetrSichV. Somit kommt hier alle Jahre wieder der Mann mit dem Kittel und dem prüfenden Auge.

Interessant an der Stelle fände ich die Bezeichnung der Prüfung. Denn auch wenn ich einen Güteraufzug mit Abstrichen genauso prüfen kann wie einen Lasten- oder Personenaufzug, so darf ich als ZÜS die Prüfung dann nicht so nennen, bzw. werde nicht als ZÜS tätig!

Gruß

Klopfer
 
Hallo Klopfer,

nun bin ich noch schlauer. Der TÜV war heute da und hat mir Auskunft gegeben. Im Prinzip hast du mit deinen Aussagen vollkommen recht.

Unsere Anlage ist kein Aufzug nach DIN EN 81. Es handelt sich eine Anlage nach BetrSichV und höchstens noch der BGR 500 Kapitel 2.10. Ich brauche bis auf die BetrSichV bei der Sicherheit allerding nichts zu bedenken. Die Idee mit dem Not-Aus Relais und dem Positionsschalter fand der TÜV gut. Ich muss allerdings an einer Türe für die Beschickung etwas ändern. Ist aber kein Problem.

Ich habe leider Vergessen nachzufragen, nach was der TÜV prüft.. Werde es aber bald auf dem Prüfprotokoll sehen.

Danke nochmal für deine Ausführlichen Antworten.. :D

Gruß
MeisterLampe81
 
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Gern geschehen :)

Warum sollte er auch gegen das Not-Aus-Relais irgendwas haben. Schließlich erfüllt es die gleiche Funktion wie ein normales Relais mit lediglich höherer Widerstandsfähigkeit gegen gefahrbringenden Ausfall. Da aber kein Personenschaden möglich ist, würde Dir auch die LOGO gute Dienste bei der Auswertung leisten.

Gruß

Klopfer
 
Vielen Dank, Klopfer, für diese wirklich sehr lehrreiche Lektion über Aufzüge,

da ich hier gerade mal zum Recherchieren für eine Übersicht als Entscheidungshilfe für meinen Chef auf dieser Seite vorbeigekommen bin, würde mich an dieser Stelle noch interessieren: Was ist dann der genaue Unterschied zwischen Personen- und Lastenaufzügen, wenn Lastenaufzüge ja eigentlich alle Funktionen eines Personenaufzugs mitbringen und Personenaufzüge häufig auch sehr große Lasten transportieren können?

Ist vielleicht ne blöde Frage, aber das würde mich für meine Übersicht tatsächlich mal interessieren. ;)

Viele Grüße
Anna

Hallo MeisterLampe,

ich hatte mich da etwas unsauber ausgedrückt. Der Unterschied zwischen Lasten und Güteraufzug besteht darin, dass im Lastenaufzug Dinge und Menschen mitfahren können. Dieser hat daher auch Bedienelemente im Fahrkorb und alles was ein Personenaufzug haben muss, wie beispielsweise eine Notrufeinrichtung.

Der Güteraufzug kann zwar von Menschen zum be- und entladen betreten werden, hat aber in seinem Fahrkorb keine Bedienelemente! Das Befördern von Personen ist ausdrücklich nicht bestimmungsgemäß und sollte infolge der fehlenden Befehlseinrichtungen auch nicht möglich sein.

Daraus ergibt sich auch; der Güteraufzug ist eine Maschine und muss entsprechend wie jedes andere Arbeitsmittel auch regelmäßig geprüft werden. Der Lastenaufzug ist ein Aufzug und somit eine überwachungspflichtige Anlage nach BetrSichV. Somit kommt hier alle Jahre wieder der Mann mit dem Kittel und dem prüfenden Auge.

Interessant an der Stelle fände ich die Bezeichnung der Prüfung. Denn auch wenn ich einen Güteraufzug mit Abstrichen genauso prüfen kann wie einen Lasten- oder Personenaufzug, so darf ich als ZÜS die Prüfung dann nicht so nennen, bzw. werde nicht als ZÜS tätig!

Gruß

Klopfer
 
Vielen Dank, Klopfer, für diese wirklich sehr lehrreiche Lektion über Aufzüge,

Gern geschehen :)


da ich hier gerade mal zum Recherchieren für eine Übersicht als Entscheidungshilfe für meinen Chef auf dieser Seite vorbeigekommen bin, würde mich an dieser Stelle noch interessieren: Was ist dann der genaue Unterschied zwischen Personen- und Lastenaufzügen, wenn Lastenaufzüge ja eigentlich alle Funktionen eines Personenaufzugs mitbringen und Personenaufzüge häufig auch sehr große Lasten transportieren können?

Der Unterschied liegt zunächst einmal in der Bestimmungsgemäßen Verwendung, also ob der Aufzug als Güter oder Lastenaufzug bestimmt ist. Und mit dieser Bestimmungsgemäßen Verwendung einher geht dann die Positionierung der Bedienelemente um die offensichtlichste Vorhersehbare Fehlanwendung, nämlich das Mitfahren einer Person in einem Güteraufzug, zu erschweren. Verhindern lässt es sich dies natürlich nicht endgültig, wenn der "freundliche Kollege" mitspielt. Aber das ist das Schicksal vieler Maschinen, die auf die Bedienung durch eine einzelne Person ausgelegt sind. Was nützt die schönste Zweihand-Schaltung, wenn der Kollege die Flossen in der Presse hat :confused:.

Ist vielleicht ne blöde Frage, aber das würde mich für meine Übersicht tatsächlich mal interessieren. ;)

Viele Grüße
Anna

Gibt keine blöden Fragen. Nur ein Informationsdefizit das sich ausgleichen lässt.

Gruß

Klopfer
 
Gern geschehen :)




Der Unterschied liegt zunächst einmal in der Bestimmungsgemäßen Verwendung, also ob der Aufzug als Güter oder Lastenaufzug bestimmt ist. Und mit dieser Bestimmungsgemäßen Verwendung einher geht dann die Positionierung der Bedienelemente um die offensichtlichste Vorhersehbare Fehlanwendung, nämlich das Mitfahren einer Person in einem Güteraufzug, zu erschweren. Verhindern lässt es sich dies natürlich nicht endgültig, wenn der "freundliche Kollege" mitspielt. Aber das ist das Schicksal vieler Maschinen, die auf die Bedienung durch eine einzelne Person ausgelegt sind. Was nützt die schönste Zweihand-Schaltung, wenn der Kollege die Flossen in der Presse hat :confused:.



Gibt keine blöden Fragen. Nur ein Informationsdefizit das sich ausgleichen lässt.

Gruß

Klopfer

Na das war nochmals sehr hilfreich! Erneut allerbesten Dank für den "Ausgleich des Informationsdefizits", Klopfer! ;)
 
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