Stromschlag - BGV A3 Prüffristen

Pico1184

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Hallo zusammen,

heute hat unser Kollege einen Stromschlag (ei 400V Versorgungsspannung der Leitung) beim Messen eines Kabels bekommen.
Dieses Kabel ist in unseren Prüflisten aufgenommen und hätte am 26.10.2013 erneut geprüft werden müssen.

Jetzt hatten wir bisher keine Zeit und wollten diese Prüfungen im Dezember durchführen.

Wie ist das jetzt rechtlich falls die BG auf uns zu kommt?

Gibt es da Übergangsfristen bei den Prüfungen??

Grüße Pico
 
Hallo,
welches Prüf-Intervall hast du denn für die Leitung ?
Was war das für eine Leitung ? Eine Art Verlängerung ?
Was heißt "beim Messen bekommen" ?

Gruß
Larry
 
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Hallo zusammen,

heute hat unser Kollege einen Stromschlag (ei 400V Versorgungsspannung der Leitung) beim Messen eines Kabels bekommen.
Dieses Kabel ist in unseren Prüflisten aufgenommen und hätte am 26.10.2013 erneut geprüft werden müssen.

Jetzt hatten wir bisher keine Zeit und wollten diese Prüfungen im Dezember durchführen.

Wie ist das jetzt rechtlich falls die BG auf uns zu kommt?

Gibt es da Übergangsfristen bei den Prüfungen??

Grüße Pico

ich frage mich warum er einen Stromschlag bekommen hat ?
Als allererste Maßnahme steht die Sichtprüfung an, erst dann wird Spannung an einen Prüfling gegeben.

Da ihr Prüflisten habt sehe ich auch bei der Überziehung im Normalfall kein Problem, es sei denn wie Larry gefragt hat, die Prüffristen sind zu hoch angelegt.
Auf Grund des Unfalls kann es sein, das die Prüffristen heruntergesetzt werden sollten.

Bei Baustellenbetrieb kann auch eine wöchentliche Prüfung schon unzureichend sein.
 
Hallo Pico1184,

es gibt keine Übergangsfristen bei der Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen. Gäbe es diese, so hätte man den Prüfzeitraum gleich größer wählen können, denn die Fristen werden ja i.d.R. nur in einer Richtung ausgenutzt. Es gibt allerdings einen gewissen Ermessensspielraum der so lange nicht in Frage gestellt wird, wie nichts passiert ist. Dieser basiert auf dem Grundsatz "die letzten 10 Jahre kam hier auch keiner von Rechts...".

Entscheidend ist aber zunächst einmal der Grund für den Unfall! Ist das Kabel vielleicht Beanspruchungen ausgesetzt gewesen, die über das normale Maß hinausgingen? Hat der Mitarbeiter einen Fehler gemacht? Alleine das Vorhandensein von Prüflisten und -fristen hilft gegenüber der BG aber schon entscheidend weiter! Grobe Fahrlässigkeit ist somit weitestgehend ausgeschlossen (und somit auch deren Kumpel der Vorsatz).

Die BG ist im Grunde genommen gestrickt wie jede andere Versicherungsgesellschaft auch. Sie mag nicht zahlen oder wenn sie zahlen muss, dann will sie ihr Geld irgendwo wiederhaben. Entweder gibt es eine Straf oder der Betrieb wird neu eingestuft. Folglich heißt es dokumentieren, argumentieren und reagieren! Hinterher sind alle schlauer.

Gruß

Klopfer
 
Also das Kabel ist eine Art Verlängerungskabel / Testkabel für Drehstrommotren (5x1,5) auf der einen Seite mit Cekon Stecker 16A auf der anderen ein Harting 6A und dazwischen ein Schalter um Ein/Aus zuschalten bzw. um die Drehrichtung zu ändern.

Das Kabel hatte keinen Defekt von daher ist von einem menschlichen Fehler auszugehen. Trotzdem wird dieses Kabel normalerweise im Abstand von einem Jahr geprüft. Und dieses Jahr hatten wir wegen der Auftragslage bisher noch keine Zeit dafür.

Nun ist der Kollege schon nach 2 Stunden aus dem Krankenhaus entlassen worden weil die Ärtze der Meinung waren das alles ok ist. (Normalerweise müsste er dort 24h am EKG sein????).

Aber wie würde das mit der BG ablaufen?? Und werden bei euch solche Kabel nicht alljährlich geprüft???

Grüße Pico
 
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Tja da habt ihr wohl nochmal Glück gehabt.
Bei uns werden alle ortsveränderlichen Verbraucher durch eine externe Firma geprüft.
Das ist für uns billiger als wenn wir es selber machen würden.

Wenn es zu einem schweren Unfall kommt, dann werden auch die Unterweisungsunterlagen inkl. Nachweis angeschaut.
Darin sollte sich ein Satz finden wie:
"Vor Verwendung müssen Werkzeuge und Arbeitsmittel auf Beschädigungen geprüft werden.
Beschädigte Werkzeuge und Arbeitsmittel müssen unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden und müssen gemeldet werden."
Wenn der Mitarbeiter aufgrund der Unterweisung und auch seiner Befähigung in der Lage ist die Gefahren zu erkennen, dann ist die Firma schon zum Teil entlastet.
Die fehlende Prüfung wird sicher zu einer Ermahnung führen, aber letztlich kann so ein Unfall auch 1 Sekunde vor der Prüfung stattfinden.

Fehlt die Unterweisung allerdings, dann kann es schon Ärger geben.

Gruß
Dieter
 
heute hat unser Kollege einen Stromschlag (ei 400V Versorgungsspannung der Leitung) beim Messen eines Kabels bekommen.
und ...
Das Kabel hatte keinen Defekt von daher ist von einem menschlichen Fehler auszugehen.

Das passt für mich im Augenblick immer noch nicht zusammen.
Dein Einstiegs-Beitrag hörte sich für mich auch nach einer beschädiften Leitung (ggf. sichtbare Beschädigung) an ...


Trotzdem wird dieses Kabel normalerweise im Abstand von einem Jahr geprüft.

In jedem Fall - Derartige Dinge :
also Verlängerungsleitungen und transportable Maschinen (wie z.B. Flex oder Bohrmaschine etc.) sollten aus meiner Sicht halbjährlich geprüft werden. So interpretiere ich da auch die gängigen Vorgaben.

Bei anderen Sachen, wie z.B. Büro-Computer, Drucker und was da da noch so gibt, kannst du das anders handhaben (hier z.B. jährlich). Ich würde hier aber auch immer dokumentieren warum.

Gruß
Larry
 
Hallo Pico,

habe ich das richtig verstanden:
Dein Kollege hat beim prüfen der Leitung daneben gegriffen und es hat ihn geschüttelt?
Und da 230V~ nur leicht kitzeln, wenn man am Prüfplatz auf der Gummimatte steht,
hat er sich 2 Außenleiter gepackt!

Bestimmt wird in dem Fall die BG nicht nach irgendwelchen Prüfzyklen Fragen stellen.
Die Fragen sind gewiss ganz anderer Art. :rolleyes:

Was die Prüffristen angeht, gehen die Meinungen etwas auseinander. Wichtig finde ich,
dass in bekannten Zyklen geprüft wird.

Selbst wenn sogar Monatlich geprüft werden würde, könnte das nicht von einer
Sorgfaltspflicht der Beschäftigten entbinden.
Wenn ein Schlosser ein frisch geprüften Winkelschiefer entgegen nimmt und in der
nächsten halben Stunde ein Stapler über das Kabel fährt, sollte er so schlau sein,
und das Werkzeug neu prüfen lassen...

LG Cassandra
 
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Hallo Pico,

ich sehe das ähnlich wie Cassandra, die BG wird sich wahrscheinlich nicht für die Prüffristen interessieren. Wir hatten bei uns mal einen Elektrounfall bei meinem Azubi, bei dem auch die BG vorbei kam. Hatte mir vorher auch einen ziemlichen Kopf gemacht, aber die gehen da ganz sachlich dran. Die haben sich den Unfall aus meiner Sicht, der Sicht des Azubis und des mit Ihm arbeitenden Gesellen unabhängig voneinander schildern lassen. Dann haben die noch einen Blick in den Schaltplan geworfen und sind zu dem Ergebnis gekommen, das der Azubi selbst schuld war. Der Geselle hat allerdings auch noch einen kleinen "Rüffel" bekommen, weil er die Spannungsfreiheit vorher nicht selber kontrolliert hat. Unterweisungen, Prüffristen oder ähnliches haben die nicht interessiert.

Aber zurück zur Prüffrist. Ich habe mir vor einiger Zeit mal die Arbeit gemacht und alle 1200 ortsveränderlichen Geräte im Betrieb bewertet. Leg die eine Excel Tabelle mit allen Geräten an (wir haben einen externen Prüfer und alle Geräte mit Barcode markiert) und führe eine Bewertung durch. Viele Geräte sind gleichartig (PC und Kaltgerätekabel in der Verwaltung, Bohrmaschine in der Instandhaltung, etc.), daher kann man viel mit Copy&Paste machen. Wichtig ist, das die "alten" Prüffristen der BGV A3 eigentlich nur noch als Richtwert gelten, daher musst du es nach BetrSichV bzw. TRBS 1111 machen.

Den Prüfintervall kannst du anhand von Punkten bestimmen (Häufigkeit der Benutzung, Gefährdung durch Arbeitsumgebung, Prüfung des Arbeitsmittels, Schulung erforderlich, Feuchtigkeit der Arbeitsumgebung, Einsatzeignung, Herstellerangaben, Art des Einsatzes, Gerät wird vor Benutzung optisch Geprüft). Wichtig ist eine Wertigkeit der einzelnen Positionen zu vergeben. Wenn man es richtig macht kann es sogar sein, das du damit viel Geld beim Prüfen sparst, weil du nicht mehr alles starr halbjährlich oder jährlich prüfst. Ganz wichtig ist aber, das du alles ordentlich dokumentierst und nicht einfach sagst: "Die Bohrmaschine wird jetzt jährlich geprüft, weil ich das sage..!"

Wenn du dann die Excel Tabelle noch mit einem schönen Layout eines Serienbriefes verpackst und eine Unterschrift darunter machst, hast du für jedes Betriebsmittel eine wunderschöne Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristenermittlung..

Gruß
MeisterLampe81
 
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