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Hallo zusammen,
heute hat unser Kollege einen Stromschlag (ei 400V Versorgungsspannung der Leitung) beim Messen eines Kabels bekommen.
Dieses Kabel ist in unseren Prüflisten aufgenommen und hätte am 26.10.2013 erneut geprüft werden müssen.
Jetzt hatten wir bisher keine Zeit und wollten diese Prüfungen im Dezember durchführen.
Wie ist das jetzt rechtlich falls die BG auf uns zu kommt?
Gibt es da Übergangsfristen bei den Prüfungen??
Grüße Pico
heute hat unser Kollege einen Stromschlag (ei 400V Versorgungsspannung der Leitung) beim Messen eines Kabels bekommen.
Dieses Kabel ist in unseren Prüflisten aufgenommen und hätte am 26.10.2013 erneut geprüft werden müssen.
Jetzt hatten wir bisher keine Zeit und wollten diese Prüfungen im Dezember durchführen.
Wie ist das jetzt rechtlich falls die BG auf uns zu kommt?
Gibt es da Übergangsfristen bei den Prüfungen??
Grüße Pico