snake_1842
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Hallo liebe Forengemeinde,
wir haben mehere Sicherheitsentladeschalter gekauft, die Hochspannungskondensatoren im Notfall und nach beendigung des Prozesses kurzschließen bzw. entladen sollen. Jetzt hab ich mir mal die Dokumentation dieser Dinger angeschaut und finde keine Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung etc.. Wir haben Prüfprotokolle bezüglich der möglichen Schaltspiele, Funktionsprüfung und Isolationprüfung.
Also hab ich mir mal den Leitfaden der NRL geschnappt und nachgelesen ob die überhaupt Kennzeichnen müssen. Dort steht geschrieben:
Kann der Hersteller der Schalter durch diese Regelung sein Produkt ohne Konformitätserklärung verkaufen? Sind wir als Bauer der Gesamtanlage, in die dieser Schalter eingebaut werden dann dafür verantwortlich, wenn Aufgrund einer Fehlfunktion dieser Schalter jemand zu Schaden kommt bzw. Schäden an der Anlage entstehen?
wir haben mehere Sicherheitsentladeschalter gekauft, die Hochspannungskondensatoren im Notfall und nach beendigung des Prozesses kurzschließen bzw. entladen sollen. Jetzt hab ich mir mal die Dokumentation dieser Dinger angeschaut und finde keine Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung etc.. Wir haben Prüfprotokolle bezüglich der möglichen Schaltspiele, Funktionsprüfung und Isolationprüfung.
Also hab ich mir mal den Leitfaden der NRL geschnappt und nachgelesen ob die überhaupt Kennzeichnen müssen. Dort steht geschrieben:
Generell fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie sowohl elektrische Betriebsmittel, die zum Einbau in andere Geräte bestimmt sind, als auch solche, die ohne vorherigen Einbau direkt verwendet werden.
Bei einigen Arten elektrischer Betriebsmittel, die so ausgelegt und hergestellt werden, dass sie als Grundbauteile in andere elektrische Geräte eingebaut werden können, hängt die Sicherheit jedoch weitgehend davon ab, wie die Bauteile in das Endprodukt eingebaut sind und welche Gesamtmerkmale das Endprodukt hat. Zu diesen Grundbauteilen gehören Bauelemente der Elektronik und bestimmte andere Bauteile.13
Aus den Zielen der Niederspannungsrichtlinie folgt, dass sie nicht für Grundbauteile gilt, deren Sicherheit überwiegend nur im eingebauten Zustand richtig bewertet werden kann und für die eine Risikobewertung nicht vorgenommen werden kann. Auch die CE-Kennzeichnung darf auf diesen Bauteilen nicht angebracht werden, es sei denn, sie fallen unter andere gemeinschaftliche Rechtsakte, in denen die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist.
13 Hierzu gehören u.a. aktive Bauteile wie integrierte Schaltkreise, Transistoren, Dioden, Gleichrichter,
Triacs, GTO, IGTB und optische Halbleiter, passive Bauteile wie Kondensatoren, Induktionsspulen, Widerstände und Filter sowie elektromechanische Bauteile wie Verbindungselemente, Vorrichtungen zum mechanischen Schutz, die Teil der Geräte sind, Relais mit Anschlüssen für Leiterplatten und Mikroschalter.
Kann der Hersteller der Schalter durch diese Regelung sein Produkt ohne Konformitätserklärung verkaufen? Sind wir als Bauer der Gesamtanlage, in die dieser Schalter eingebaut werden dann dafür verantwortlich, wenn Aufgrund einer Fehlfunktion dieser Schalter jemand zu Schaden kommt bzw. Schäden an der Anlage entstehen?
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