MRL - Sicherheitsbauteile: Sicherheitsschalter alleine oder "an Tür befestigt"?

andrejtm

Level-2
Beiträge
65
Reaktionspunkte
5
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
MRL - Sicherheitsbauteile: Sicherheitsschalter alleine oder "an Tür befestigt"?

Hallo zusammen,

die MRL lässt meiner Meinung nach etwas zu viel Spielraum beim Begriff "Sicherheitsbauteil":

"c) „Sicherheitsbauteil“ ein Bauteil,
— das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
— gesondert in Verkehr gebracht wird,
— dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet und
— das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschine übliche Bauteile ersetzt werden kann.

Eine nicht erschöpfende Liste von Sicherheitsbauteilen findet sich in Anhang V, der gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a aktualisiert werden kann;"


Nun meine Anmerkungen/Fragen:
1. Eine "Sicherheitsfunktion" wird nicht aus einem Sicherheitsschalter alleine realisiert. Dafür benötigt man eigentlich auch das zu sichernde Objekt. Es wird also eine "Tür mit einem Sicherheitsschalter" überwacht, nicht nur der Sicherheitsschalter.
2. Eine Nachrüstung einer Tür, z.B. bei Erweiterung einer Maschinenumhausung würde also ein "gesondertes in Verkehr bringen" bedeuten.
3. Durch den Ausfall/Fehlfunktion der Kombination "Tür mit Sicherheitsschalter" werden Personen gefährdet. Der Schalter selbst gefährdet keine Personen.
4. Die Tür ist nicht für das Funktionieren der Maschine erforderlich.

Ist mein Gedanke richtig, dass ein Sicherheitsbauteil nie nur ein "Sicherheitsschalter" alleine ist?

Vielen Dank!
 
Deine Schutztür ist nach DIN 12100 eine konstruktive Schutzmaßnahme bzw. eine ergänzende Schutzmaßnahme. Wenn du laut Risikobeurteilung aber der Meinung bist, dass diese Tür im Betrieb nicht geöffnet werden darf oder ein Offnen zur Abschaltung der Anlage führen muss, dann musst du wohl mit einer Steuerung nachhelfen. Und schwupsdiwups gilt die DIN EN ISO 13849, deren Anwendungsbereich einen Leitfaden zur Gestalltung sicherheitsbezogener Bauteile einer Steuerung darstellt. Denn die Abschaltung der Anlage wird nur durch den Schalter erfasst und nicht durch das Öffnen und Schließen der Tür.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo snake_1842,

die DIN 12100 wird als Hilfsmittel für eine Risikoanalyse benutzt. Aber die Risikoanalyse wird nicht von der DIN 12100 gefordert.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hingegen fordert den Nachweis vom Hersteller (z.B. durch eine Risikoanalyse).

MRL (23):
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter sollte ferner dafür sorgen, dass für die Maschine, die er in Verkehr bringen will, eine Risikobeurteilung vorgenommen wird. Dazu sollte er ermitteln, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für seine Maschine gelten, und die entsprechenden Maßnahmen treffen.

Daher nun nochmal meine Frage: Was ist ein Sicherheitsbauteil - ein Sicherheitsschalter alleine oder ein Sicherheitsschalter an einem zu überwachenden Bauteil.

Danke!
 
Hallo,

natürlich hast du Recht, eine Forderung nach dem Aussehen der RBU (Risikobeurteilung) gibt es nicht, jedoch sollte man wo es möglich ist harmonisierte Normen nutzen. Aber wenn du ein vergleichbares oder auch besseres System hast, kann man das auch nutzen. Wobei das Aussehen und die Benennung (FTA, RBU, HAZOP,...) nach meiner Meinung egal ist, hauptsache der Inhalt passt.

Zu der Frage mit den Sicherheitsbauteilen
https://www.vdma.org/documents/1056...1021.pdf/e8dc1a4b-bc84-4a0f-892c-a3f7f33e9e30

Gruß
Alex
 
Hallo Alex,

natürlich sollen harmonisierte Normen genutzt werden. Diese sollen ja auch lt. Anhang II (Punk 7.) der MRL genannt werden.

Auch den Link auf das VDMA-Positionspapier kenne ich, jedoch wird auch hier die Frage nach dem Sicherheitsbauteil elegant umgangen...

- Ein Sicherheitsbauteil dient zur Realisierung einer Sicherheitsfunktion: Eine Tür mit Sicherheitsschalter dient zur Realisierung einer Sicherheitsfunktion... Ein Sicherheitsschalter alleine schafft dies nicht!
- Ein getrenntes in-Verkehr-bringen des Sicherheitsbauteils ist erforderlich: Wenn ich für eine Nach- oder Umrüstung eine neu-konzipierte Tür separat verkaufe, dann habe ich sie ja getrennt in Verkehr gebracht
- Kennzeichnend für ein Sicherheitsbauteil ist der Aspekt der Zuverlässigkeit, da der Ausfall des Bauteils aufgrund des Verwendungszwecks zu einer Gefährdung von Personen führen kann. Dies trifft für den Sicherheitsschalter nur in Kombination mit der Tür zu.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo snake_1842,

die DIN 12100 wird als Hilfsmittel für eine Risikoanalyse benutzt. Aber die Risikoanalyse wird nicht von der DIN 12100 gefordert.

Die DIN 12100 gilt aber genauso als Leitfaden zum sicheren konstruieren von Maschinen.

Der Hauptzweck dieser Internationalen Norm besteht darin, Konstrukteuren einen Gesamtüberblick und eine Anleitung für während der Entwicklung von Maschinen zu treffende Entscheidungen zu geben, um diesen die Konstruktion von Maschinen zu ermöglichen, die für ihre bestimmungsgemäße Verwendung sicher sind.

Ich verstehe dein Problem nicht so wirklich. Auf was willst du denn hinaus? Wenn der Schalter unbemerkt ausfällt kann deine Tür offen, zu oder ausgehangen neben der Maschine stehen, also entsteht für den Anwender eine Gefahr, da er eventuell die Tür Öffnet und gerade ein Teil in seine Richtung fliegt. Also ist sehr wohl der Schalter das entscheidene Sicherheitbauteil, der entweder die Tür zu hält oder die Maschine in diesem Moment abschaltet.
 
Ich denke, dass ein Bauteil alleine keine Sicherheitsfunktion realisieren kann, wird es erst durch die Art der Anwendung und Kombination mit anderen Bauteilen zu einem Sicherheitsbauteil bzw. einer Sicherheitsfunktion. Standart Positionsschalter und Schütze werden doch auch in sehr vielen Appplikationen eingesetzt (es gelten natürlich einige Grundanforderung an die Bauteile, wie z.B. zwanggeführte Kontakte bei Schützen, etc).

"gesondert in Verkehr gebracht wird" bedeutete für mich, dass das Bauteil nach relevanten Normen gefertigt wurde UND durch den Hersteller dementsprechend gekennzeichnet oder ausgewiesen wurde. Für komplexe "Sicherheitsbauteile" werden auch sehr oft Baumusterprüfungen durchgeführt.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo fup_safety,

dies bedeutet dann, dass wir als Hersteller des Sicherheitsbauteils "Tür + Sicherheitsschalter" dafür diese Kombination eine Einbauerklärung liefern müssen, wenn wird dies gesondert in Verkehr bringen?
"Gesondert in Verkehr bringen" also z. B. als Nachrüstung oder für einen Komponenten-Baukasten aus dem der Kunde bestellen kann.

Kann dies Jemand bestätigen?

Die Definition des Sicherheitsbauteil müsste dann zusätzlich so lauten:
Ein Bauteil, dass für Sicherheitsfunktionen vorgesehen ist und für das dafür gewisse Bedingungen (z.B. Montage, Einsatzumgebung, Aufgabe, etc.) und Eigenschaften (z.B. B10d) beschrieben werden, ist ein Sicherheitsbauteil.

Vielen Dank!
 
Oh nein, großes Missverständnis!
Ich meinte das der Hersteller der Komponenten (z.B. Sicherheitstürschalter) angibt, dass sein Produkt u.a. gemäß 60947-5-1 gebaut und geprüft wurde und sich zum Einsatz als Sicherheitsbauteil generell eignet.

Aber warum wird hier so auf der Definition umhergekaut?

Sicherheit aus dem Baukasten als Option finde ich bedenklich. Somit wird der Kunde sehr wahrscheinlich zum Hersteller der Maschine und eine Einbauerklärung ist für unvollständige Maschinen anzufertigen, aber einzelne Bauteile meine ich nicht.
 
Hallo,
wenn ein Maschinenbauer ein Schutztür nachrüstet dann ist das für mich kein getrenntes in verkehr bringen.
Das ist was anders wenn ein Hersteller von einem Schutzzaun eine trennende Schutzeinrichtung konstruiert und dann einem Maschinenbauer verkauft, also kein verlängerte Werkbank mehr ist.
 
Zurück
Oben