cmm1808
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Hallo zusammen,
einer unserer Maschinenbauer erwähnte in einem technischen Abstimmungsgespräch (es geht um einen Umbau einer bestehenden Anlage), dass es bei der Verwendung von elektrischen Zuhaltungen an trennenden Schutzeinrichtungen bald eine Neuerung gibt.
Hierbei soll es eine vorgeschriebene Wartezeit geben, wenn eine solche Schutzeinrichtung betätigt wurde.
Es war von 10 Minuten die Rede.
D.h. , wenn ein Bediener z.B. eine Tür mit einer el. Zuhaltung öffnet, kann die Maschine erst nach 10 Minuten wieder gestartet werden.
Leider finde ich im WWW keine näheren Angaben darüber, nur die Info, dass bald die EN ISO 14119 in Kraft tritt.
Leider habe ich keinen direkten Zugriff auf die kostenpflichtigen Normen.
Gibt es hier einen netten Kollegen/in, der mir hierzu nähere Angaben machen kann?
- gibt es eine vorgeschriebene Wartezeit für den Wiederanlauf?
- ist diese Wartezeit starr oder variabel?
- wie hoch ist die Wartezeit?
- ab wann gilt diese Regelung?
Danke und Grüße
einer unserer Maschinenbauer erwähnte in einem technischen Abstimmungsgespräch (es geht um einen Umbau einer bestehenden Anlage), dass es bei der Verwendung von elektrischen Zuhaltungen an trennenden Schutzeinrichtungen bald eine Neuerung gibt.
Hierbei soll es eine vorgeschriebene Wartezeit geben, wenn eine solche Schutzeinrichtung betätigt wurde.
Es war von 10 Minuten die Rede.
D.h. , wenn ein Bediener z.B. eine Tür mit einer el. Zuhaltung öffnet, kann die Maschine erst nach 10 Minuten wieder gestartet werden.
Leider finde ich im WWW keine näheren Angaben darüber, nur die Info, dass bald die EN ISO 14119 in Kraft tritt.
Leider habe ich keinen direkten Zugriff auf die kostenpflichtigen Normen.
Gibt es hier einen netten Kollegen/in, der mir hierzu nähere Angaben machen kann?
- gibt es eine vorgeschriebene Wartezeit für den Wiederanlauf?
- ist diese Wartezeit starr oder variabel?
- wie hoch ist die Wartezeit?
- ab wann gilt diese Regelung?
Danke und Grüße