IFA Artikel zur DIN EN ISO 14119

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Das ist ja auch immer eine Milchmädchen Rechnung die von den Kaufleuten aufgemacht wird.
Einmal Finger ab und eine Lebenslange Rente darauf, ist in der Regel teurer als die hochwertige
Technik um die Maschine sicher zu machen.

Ich stelle oft fest das bei den Konstrukteuren auch um die Wette gespart wird oder das einfache
Verständnis für die Sicherheit fehlt.

Helmut das ist auch zu pauschal formuliert.
Wenn du viel Pneumatik oder Hydraulik in der Anlage hast, dann ist es aufwendig und teuer oder schlichtweg nicht umsetzbar.

Deshalb auch die Frage an Safety nach den Massnahmen für die Instandhalter.
Wenn es ost nicht anders geht, dann erstellen wir auch eine spezielle Gefahrenbeurteilung, sperren lokal den Bereich ab und arbeiten mit Zustimmschalter oder "transportablen" Not-Halt.


Gruß
Dieter
 
In meinem aktuellen Projekt verwende ich einen Funk-Zustimmtaster/Totmannschalter für den Einrichtebetrieb, der die gefährlichen Aktoren freigibt. Zusätzlich wird über die Ladeschale der Automatikbetrieb gesperrt, wenn die Funke entnommen wurde.
 
Radiosafe Zustimmtaster

http://www.welotec.com/katalog/de/f...fe-zustimmtaster/radiosafe-zustimmtaster.html
http://de.dold.com/unternehmen/news/kabelloser-zustimmtaster-ergonomisch-flexibel-sicher.html

Ist eigentlich beides mal das Gleiche. Nur Lässt es Firma Dold so aussehen als ob das Teil von ihnen stammt (k.a. ob die das Gerät in Lizenz produzieren oder nur umlabeln ....)

Wir haben bei Dold gekauft weil die etwas günstiger waren. Der ersten Zustimmtaster den wir bekommen hatten, hatte einen Defekt im 3-Punkt Taster. Immerhin ging der Austausch problemlos und akzeptabel schnell. Das Austauschgerät funst nun seit einem halben Jahr problemlos. Vorallem in der IBN war der Zustimmtaster im Dauereinsatz.

Für Ladeschale, Sender und Empfänger haben wir so um die 2300€ berappt glaube ich.
Reichweite ist OK. (bei uns ca. 40m mit einem Haufen Stahl im Weg)
Die programmierbaren Funktionstasten machen mir das Einrichten viel leichter.
Trotz 64 möglicher Frequenzen hat es eine Weile gedauert bis ich eine Lücke gefunden habe die von unseren Hallenkranen nicht gestört wird ;)
 
Hallo zusammen,

ob der §145 des StGB wohl auch für Manipulation an Schutzeinrichtungen während der
Arbeit anzuwenden ist?

Steht im Kapitel "Straftaten gegen die öffentliche Ordnung".

Was meint ihr?

Gruß
Tommi

Könnte gelten aber wer statuiert das erste Exempel?

Wir haben gute Erfahrung damit gemacht, mit allen eine offene Kommunikationskultur zu pflegen und die Konsequenzen von Fehlverhalten sehr deutlich zu diskutieren.

Zurück zur Familie, mit allen Gliedmaßen, wollen am Ende des Arbeitstages tatsächlich alle wieder!
 
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Wir haben gute Erfahrung damit gemacht, mit allen eine offene Kommunikationskultur zu pflegen und die Konsequenzen von Fehlverhalten sehr deutlich zu diskutieren.

Zurück zur Familie, mit allen Gliedmaßen, wollen am Ende des Arbeitstages tatsächlich alle wieder!

das ist bei uns auch der Fall, aber in sehr sehr vielen Betrieben anscheinend nicht. Und dort ein kleiner Hinweis in der Unterweisung:
"Ach ja, da gibt es noch den §145..." kann dann bei beratungsresistenten Kollegen nicht schaden.

Gruß
Tommi
 
das ist bei uns auch der Fall, aber in sehr sehr vielen Betrieben anscheinend nicht. Und dort ein kleiner Hinweis in der Unterweisung:
"Ach ja, da gibt es noch den §145..." kann dann bei beratungsresistenten Kollegen nicht schaden.

Gruß
Tommi


Denkst du wirklich, das ist die Lösung?
In AMI Land gibt es die Androhung der Todesstrafe, und hilft das wirklich?

Was soll ein Zeitarbeiter tun, wenn die Anlage immer wieder zum stehen kommt und er zuerst alles ausräumen muss um in die Anlage zu kommen?
Ist es nicht klar, dass er versucht, während der Produktion eingreifen zu können, bevor alles steht und er sein Soll nicht erfüllt?


Wie schon beschrieben wurde, wird es immer möglich sein zu manipulieren.
Denn eine absolute Sicherheit gibt es nicht.

Bei einem Kunden habe ich erlebt, dass die Audits machen, bei denen geklärt wird, nicht warum wurde manipuliert, sondern was kann getan werden, dass nicht überbrückt werden muss.

Das ist in meinen Augen der bessere Ansatz.


bike
 
Hallo
@MasterOhh
Ich suche auch so was für unsere Schlosser. Leider werde ich aus der Beschreibung nicht ganz schlau.
Wenn man den Sender in der Maschine ablegt, muss man zum wiederaktivieren wirklich zur Ladeschale oder so einen Infrarotpunkt zurück? :confused:
Grüsse Holger
 
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Hallo
@MasterOhh
Ich suche auch so was für unsere Schlosser. Leider werde ich aus der Beschreibung nicht ganz schlau.
Wenn man den Sender in der Maschine ablegt, muss man zum wiederaktivieren wirklich zur Ladeschale oder so einen Infrarotpunkt zurück? :confused:
Grüsse Holger

Nein, der Zustimmtaster kann in verschiedenen Modi betrieben werden.
Der Einfachste ist: Taster in Mittelstellung halten => die beiden Relais im Empfänger ziehen an.
Das Infrarotmodul ist optional (haben wir nicht genommen). Damit kann sich z.B. an einer Schutztür anmelden/abmelden etc.

Ich nutze diese Lösung:
Einrichtbetrieb: (Schlüsselschalter + Taster aus Ladeschale entnommen) => Betätigung des Tasters => Freigabe der Aktoren + Brückung Bedienerschutz (TwinSAFE Logik)
Automatik: (Schlüsselschalter + Taster in Ladeschale abgelegt) => Kopplung der Aktorfreigaben an den Zustand der Bedienerschutzeinrichtungen (über TwinSAFE)

Der Vorteil: Wenn ein Instandhalter den Taster bei sich trägt kann niemand die Anlage aus versehen in den Automatikbetrieb versetzen (erspart das Vorhängeschloss). Und den Taster muss er bei sich tragen, weil er nur so die Einrichtefunktionen freigben kann....

Wenn du wissen willst ob dieses Gerät für eure Bedürfnisse das richtige ist, lass dir doch einen Vertreter kommen der es dir vorführt.
 
Denkst du wirklich, das ist die Lösung?
In AMI Land gibt es die Androhung der Todesstrafe, und hilft das wirklich?

Was soll ein Zeitarbeiter tun, wenn die Anlage immer wieder zum stehen kommt und er zuerst alles ausräumen muss um in die Anlage zu kommen?
Ist es nicht klar, dass er versucht, während der Produktion eingreifen zu können, bevor alles steht und er sein Soll nicht erfüllt?


Wie schon beschrieben wurde, wird es immer möglich sein zu manipulieren.
Denn eine absolute Sicherheit gibt es nicht.

Bei einem Kunden habe ich erlebt, dass die Audits machen, bei denen geklärt wird, nicht warum wurde manipuliert, sondern was kann getan werden, dass nicht überbrückt werden muss.

Das ist in meinen Augen der bessere Ansatz.


bike

Ja, letzteres ist der bessere Ansatz und die Zielgruppe ist auch nicht der unterbezahlte Leiharbeitnehmer,
welcher manipuliert, weil er es nicht besser weiß oder es tun muss.

Aber auch durch Audits beratungsresistente Arbeitgeber oder Meister/Vorarbeiter/Maschinenführer,
welche Manipulationen zulassen oder vielleicht sogar anordnen,
können ruhig ein wenig mehr den Gesetzgeberatem im Nacken spüren, auch ohne daß erst
durch Manipulation eine Unfall passieren muss und dann die fahrlässige Tötung bzw. -Körperverletzung
nach StGB zuschlägt.

Ich hoffe, ich habe mich jetzt klar ausgedrückt!

Gruß
Tommi
 
Ja, letzteres ist der bessere Ansatz und die Zielgruppe ist auch nicht der unterbezahlte Leiharbeitnehmer,
welcher manipuliert, weil er es nicht besser weiß oder es tun muss.

Aber auch durch Audits beratungsresistente Arbeitgeber oder Meister/Vorarbeiter/Maschinenführer,
welche Manipulationen zulassen oder vielleicht sogar anordnen,
können ruhig ein wenig mehr den Gesetzgeberatem im Nacken spüren, auch ohne daß erst
durch Manipulation eine Unfall passieren muss und dann die fahrlässige Tötung bzw. -Körperverletzung
nach StGB zuschlägt.

Ich hoffe, ich habe mich jetzt klar ausgedrückt!

Gruß
Tommi


Eigentlich habe ich dich schon richtig verstanden.
Doch ist dir ein einziger Fall bekannt, in dem ein Vorgesetzter bestraft wurde und der Mitarbeiter nicht?

Es ist im Betrieb wie im Leben:
Der Ober sticht den Unter, leider

Nix für ungut


bike
 
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Gestern bei uns in der Tageszeitung
Bei einem Arbeitsunfall kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Kosten auf.
Der Arbeitgeber muß Schadensersatz oder Schmerzensgeld nur zahlen, wenn er
den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Es reicht nicht, dass Vorschriften missachtet
oder fahrlässig gehandelt hat.
Das hat das Arbeitsgerichts Rheinland-Pfalz entschieden. Ein Arbeiter hatte geklagt,
der sich die Hände an einer Schweißanlage quetschte. Er warf dem Arbeitgeber vor,
beim Aufstellen der Anlage Herstellerangaben nicht beachtet und eine TÜV-Abnahme
versäumt zu haben.
 
Ich frage mich, wo das bei einer trennenden Schutzeinrichtung enden soll. Die Vorgaben der EN 953 sind nachfollziehbar, z.B. Schutzeinrichtung muss mit nicht verlierbaren Befestigungsmitteln ausgestattet sein, gut. Aber Wenn jetzt überhall Spezialwerkzeug gefordert wird??
Hand aufs Herz, jeder hat daheim nen Schlüsselsatz mit für diese tollen Spezialschrauben, mit denen die Industrie die Reparatur div. Elektrogeräte verhindern will. Als Beispiel in der Industrie finde ich den Schaltschrankschlüssel immer ganz nett :ROFLMAO:

Ich kenne bereits ein paar Schutzzaunlieferanten, die die Montage/Demontage nur mit Spezialwerkzeug ermöglichen, aber wie Thomas_v2.1 richtig angemerkt hat, ein Bolzenschneider wirkt immer.
Für micht ist und bleibt die Organisation der Betriebsbereitschaft von Schutzeinrichtungen, unabhängig der Ausführung, eine der Hauptaufgaben des Betreibers. Wenn dieser nicht in der Lage ist, sein Personal "im Griff" zu behalten, dann kann man mit technischen Mittel und unbegrenztem Aufwand trotzdem die Maschine nicht absichern! In solchen Fällen werden auch noch so viele Spezialschrauben nicht helfen, da muss man sich selbst absichern...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo Helmut,

dafür ist die BG ja da. Die holt sich dann ggfs. Geld beim AG wieder.
War in dem Fall die Staatsanwaltschaft mit im Boot?
Wie schwer war der Unfall denn?

Gruß
Tommi

Von Schaden weiß ich nichts, stand in der grünen* Zeitung für die Landbevölkerung.
Da du aus der Stadt bist, wirst du ja die Rote**lesen.
Ich fand den Artikel dahingehend interessant, das der Arbeitgeber nicht immer
haftet, auch wenn die Maschinen nicht Sicher sind.

*Westfälisches Volksblatt
**neue Westfälische
 
Hallo,
zu den Spezialschrauben:

  1. Es ist ein unterschied ob es eine Verriegelungseinrichtung ist oder eine trennende Schutzeinrichtung
  2. Verriegelungseinrichtung DIN EN ISO 14119, wenn ein Anreiz zum Umgehen gegeben ist, dann kommen solche Maßnahmen wie Spezialschrauben Einwegschrauben zum Einsatz aber auch andere.
  3. Trennende Schutzeinrichtung DIN EN 953 bald DIN EN 14120, hier wird Werkzeug gefordert nix spezielles, die Normenersteller wissen auch das man einen Zaun nicht zu 100% sichern kann.
Beide Forderungen sind schon uralt und auch zurecht. Manipulation kann man nie ganz verhindern nur erschweren.
Zu dem Urteil, die BG bezahlt die Behandlungskosten usw. aber der MA wollte Schmerzensgeld das ist unrealistisch, aber es gibt da noch andere offene Punkte.
 
Hallo,
da hier auch die Instandhaltung angesprochen wurde und wie man vorgehen muss:
Ausschnitt aus der kommenden BetrSichV soll wohl im Januar 2015 soweit sein, Bundesrat muss noch zustimmen:
§10
(4) Werden bei Instandhaltungsmaßnahmen an Arbeitsmitteln die für den Normalbetrieb getroffenen technischen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder müssen solche Arbeiten unter Gefährdung durch Energie durchgeführt werden, so ist die Sicherheit der Beschäftigten während der Dauer dieser Arbeiten durch andere geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.

Die GBU wird noch mehr zum Zentralenwerkzeug für die Arbeitssicherheit.
 
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Hallo Zusatz zu Antwort 37,
also die Novelle der BetrSichV geht auf das Thema Manipulation ein und verlangt Kontrollen des Betreibers. Es wird hier insbesondere die Verriegelungseinrichtungen angesprochen, 14119, es geht um einfaches Umgehen nicht um ein Umgehen von Fachleuten. Das kann man nicht verhindern.
Da Manipulation einen großen Teil der Unfälle einnimmt wird jetzt vom Hersteller (14119) und vom Betreiber (BetrSichV) mehr verlangt. Bzw. ist es wirklich mehr?
Man spricht jetzt von Manipulationsverbot, für die Instandhaltung gibt es aber wie oben beschrieben einen anderen Paragraphen.
 
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