Gesamtheit von Maschinen

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Hallo,
es ist bei der Risikobeurteilung auch die verwendeten Materialien und Stoffe zu betrachten und auch in der Bestimmungsgemäßen Verwendung aufzuführen. Auch sind z.B. die Schnittverletzungen von Folien zu betrachten da dies oft erst durch entsprechendes Schnelles laufen zur Gefahr werden.
Das ist definitiv so!
Wenn man eine Maschine baut die dem Zweck hat Motoren zu prüfen und wenn diese Prüflinge dann eine Gefahrenquelle haben ist das erstmal dem Maschinenbauer sein Problem. Die Schutzeinrichtungen müssen die Gefahren wie z.B. Zerstörung des Prüflings aushalten.
Die bestimmungsgemäße Verwendung ist das Prüfen von Motoren welche folgender Spezifikation entsprechen müssen: …..Gewicht, Größe, usw.
Damit grenzt man die Betrachtung ein, dies muss man zwingend angeben sonst entsteht der Eindruck man kann da alles mit machen, was definitiv mit keiner Maschine geht.
 
Hallo,
es ist bei der Risikobeurteilung auch die verwendeten Materialien und Stoffe zu betrachten und auch in der Bestimmungsgemäßen Verwendung aufzuführen. Auch sind z.B. die Schnittverletzungen von Folien zu betrachten da dies oft erst durch entsprechendes Schnelles laufen zur Gefahr werden.
Das ist definitiv so!

da bin ich aber froh, dass wir die Risikobewertung nur fakultativ gemacht haben, wenn das so definitiv fest steht.

eine Beschreibung der zu verwendenden Materialien und deren Einsatzzustand sehe ich als Teil der ordentlichen Betriebsanleitung an. dazu kommen diverse Sicherheitsdatenblätter und anderer Schnick... man kann es auch hier mal wieder über regulieren.

beim Einsatz einer zusätzlichen technischen Ausrüstung aka Prüfling halte ich eine Definition des Zustandes und der Prüfreihenfolge auch als ausreichend.
 
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Hallo,
Was hat das mit Überregulierung zu tun, verstehe ich jetzt nicht.
Ich bringe mal ein drastisches Beispiel.
Eine Maschine hat als bestimmungsgemäße Verwendung die Beschichtung von Teilen und es sollen Explosionsfähige Stoffe verarbeitet werden, wer muss jetzt an der Maschine für den Ex-Schutz sorgen?
Es gehört zur Bestimmungsgemäßen Verwendung und damit muss er auch zusehen das die Maschine damit umgehen kann, in den Grenzen definieret er dann auch das die Maschine nur in bestimmten Bereichen aufgestellt werden darf.
Wenn jetzt ein Maschinenbauer die gleich Maschine baut aber nur für Beschichtungsstoffe zulässt die keine Ex-Gefahren erzeugt braucht er keine Ex-Schutzmaßnahmen zu treffen muss aber sehr deutlich klar machen was da verarbeitet werden darf. Auch der vorsehbare Fehlgebrauch ist zu betrachten, dies kann man in diesem Fall nur durch Warnung in der BA und an der Maschine in den Griff bekommen.
 
Hallo,
Quelle Maschinenrichtlinie:
1.1.3. Materialien und Produkte
Die für den Bau der Maschine eingesetzten Materialien oder die bei ihrem Betrieb verwendeten oder entstehenden
Produkte dürfen nicht zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit von Personen führen. Insbesondere
bei der Verwendung von Fluiden muss die Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass sie ohne
Gefährdung aufgrund von Einfüllung, Verwendung, Rückgewinnung und Beseitigung benutzt werden kann.

O.K bin ein alter Mann und brauche manchmal etwas länger:ROFLMAO:
 
Hallo,
Quelle Maschinenrichtlinie:
1.1.3. Materialien und Produkte
Die für den Bau der Maschine eingesetzten Materialien oder die bei ihrem Betrieb verwendeten oder entstehenden
Produkte dürfen nicht zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit von Personen führen. Insbesondere
bei der Verwendung von Fluiden muss die Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass sie ohne
Gefährdung aufgrund von Einfüllung, Verwendung, Rückgewinnung und Beseitigung benutzt werden kann.

O.K bin ein alter Mann und brauche manchmal etwas länger:ROFLMAO:

Hallo Dieter,

ich bin noch älter, das habe ich nämlich gestern glatt überlesen. :icon_redface:ROFLMAO:

Gruß
Tommi
 
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