Gesamtheit von Maschinen

Crude

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Hallo Zusammen,

ich sitze gerade vor der Aufgabe die Grenzen einer Maschine/Anlage zu bestimmen und würde mich über Anregungen, Praxisbeispielen oder Interpretationen sehr freuen.

Bei der Maschine handelt es sich um einen Prüfstand für Elektromotoren.
In unserem Lieferumfang enthalten ist Abtriebsmaschine mit FU (Bremsmotor), Messtechnik, Sicherheitstechnik (PNOZ), und auch TGA (Kühlung,…).
Alle Teile aus unserem Lieferumfang werden in der Risikobewertung mit aufgenommen und bewertet.
Meine Frage ist nun, wie behandle ich den zu prüfenden Motor (wird vom Kunden beigestellt), ist der teil der Maschine oder nicht.

Danke
Crude
 
aus der Praxis:

3.1 Festlegen der Grenzen der Maschine
Die Grenzen der Maschine werden ausschließlich durch die originale Bedienungsanleitung des
Herstellers definiert. Nachfolgend wird aus dieser zitiert:​

3.1.1 Verwendungsgrenzen
[DOC_xxxx, S.30]
Kapitel 6.1. Wirkungsweise
In der [Anlage] wird [Material] [Technologie] [Prozessbeschreibung].
[DOC_xxxx, S.7]​
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die [Anlage] dient der [Prozessierung] von [Material]. Die Anlage wurde entsprechend dem neuesten
Stand der Technik entwickelt und gebaut und bietet bei bestimmungsgemäßem Einsatz und bei
Beachtung aller in der Betriebsanleitung gegebenen Hinweise sowie bei regelmäßiger
Instandhaltung ein Höchstmaß an Sicherheit für den Bediener.​

3.1.2 Räumliche Grenzen
[DOC_xxxx, S.30]
Kapitel 5.4. Standort der Anlage
[Adresse]
[DOC_xxxx, S.27]
5.1. Abmessungen, Umgebungsbedingungen
Länge (incl. Schienen) 22,000 mm
Breite 16,000 mm
Fahrweg der Wagen 7,500 mm
Höhe 4,800 mm
Tiefe der Grube 2,500 mm
Maße der Vakuumkammer (B x L x H) 8,8 x 3,56 x 5,0 m³
Masse ca. 100 t
3.1.3 Weitere Grenzen
[DOC_xxxx, S.27]
Umgebungsbedingungen
Temperaturbereich (+15…+35) °C
Feuchte <+40% RH bei 35 °C
keine Kondensation in Schaltschränken
Luftverschmutzungsgrad (nur nichtleitend) < 20 mg
 
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Hallo vierlagig,

Danke für dein Beispiel.

Mein Hauptproblem ist aber was mach ich mit dem Prüfling?

  • Teil der Anlage/Maschine => MRL mit Risikobewertung
  • kein Teil der Anlage/Maschine => EMV_Richtlinie (Kundenverantwortung)

Grüße
Crude
 
Hallo Verpolt,

Ich bin erst dabei die Grenzen der Maschine zu definieren und die Gefahren zu identifizieren.
Die Einhausung ist schon ein Schritt zu weit.
 
musste dann der Anlagenbetreiber das Risiko mindern?

nein, da, wie gesagt, die folie nicht beurteilt wurde.
der anlagenbetreiber definiert aber die folie. spezifikation, maximale breite, maximale länge, maximales gewicht ... und er trifft allgemeine vorkehrungn bezogen auf den umgang mit folie im gesamten werk ... schnittschutzhandschuhe, schutzbrille etc.
 
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nein, da, wie gesagt, die folie nicht beurteilt wurde.
der anlagenbetreiber definiert aber die folie. spezifikation, maximale breite, maximale länge, maximales gewicht ... und er trifft allgemeine vorkehrungn bezogen auf den umgang mit folie im gesamten werk ... schnittschutzhandschuhe, schutzbrille etc.
Ok, also mindert der Anlagenbetreiber mittels PSA das Risiko was von der Folie ausgeht.
 
Hallo,

die Eigenschaften der Werkstücke bzw. Prüflinge sind nicht Bestandteil der Maschine, wohl aber Bestandteil
der Gefährdungsidentifizierung.
Wenn Dein Prüfling auf Deiner Maschine das erste Mal Strom kriegt, musst Du vorher mit
der Maschine eine PE-Prüfung machen.
Die Maschine muss z.B. mit Schutzgittern genauso gegen die scharfen Kanten eines Werkstückes
schützen, wie gegen ihre eigenen Bewegungsachsen.

So sehe ich es.

Gruß
Tommi
 
Hallo Tommi

Prüflinge sind nicht Bestandteil der Maschine,
Nicht Bestandteil meiner Maschine, würde dass dann nicht bedeuten ich liefere eine unvollständige Maschine?

Wenn Dein Prüfling auf Deiner Maschine das erste Mal Strom kriegt, musst Du vorher mit
der Maschine eine PE-Prüfung machen.
der Anlagenbetreiber tauscht min. einmal die Woche den Prüfling => Die PE-Prüfung müsste der Anlagenbetreiber selbst durchführen.

LG
Crude
 
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zu 1.

die Frage, ob ein Werkstück Bestandteil der Maschine ist, ist zu vergleichen mit der Frage, ob
ein ungeborenes Kind Bestandteil der Mutter ist.

Und nein, Du lieferst deswegen keine unvollständige Maschine.
Mach Dir nicht zu viele Gedanken, sonst wirst Du nicht fertig. ;)

zu 2.

die PE-Prüfung kann natürlich auch der Betreiber machen, bevor das
Produkt in Deine Maschine kommt.

Gruß
Tommi
 
Hallo Tommi,
Du hast wahrscheinlich recht mit den zu vielen Gedanken.:lol:
Aber trotzdem nochmal ein Beispiel: Der Anlagenbetreibertestet auf der Maschine Prototypen d.h. er fährt Prüflinge ohne Umhausung(Wicklungen und Lüfterrad ist frei zugänglich). Wer ist jetzt für die Schutz-Einrichtungzuständig?
Eigentlich ist es nicht meine Maschine von der die Gefahrausgeht sondern sein Prüfling [das Material].
Das Beste wäre natürlich diesen Punkt bereits in derAngebotsphase zu klären, aber…
 
Hallo Tommi,
Du hast wahrscheinlich recht mit den zu vielen Gedanken.:lol:
Aber trotzdem nochmal ein Beispiel: Der Anlagenbetreiber testet auf der Maschine Prototypen d.h. er fährt Prüflinge ohne Umhausung(Wicklungen und Lüfterrad ist frei zugänglich). Wer ist jetzt für die Schutz-Einrichtung zuständig?
Eigentlich ist es nicht meine Maschine von der die Gefahr ausgeht sondern sein Prüfling [das Material].
Das Beste wäre natürlich diesen Punkt bereits in derAngebotsphase zu klären, aber…
 
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