Unerlaubtes Betreten während Muting verhindern?

M-Ott

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Hallo,

es geht um den Materialauslauf an einer neuen Maschine, den wir mit einem Dreistrahllichtgitter mit Mutingfunktion absichern wollen.
Der Abstand zum Gefahrenbereich ist ausreichend.

Mir stellen sich folgende Fragen:

In wie weit muss man verhindern, dass sich während des Mutings Personen zwischen dem Produkt und der feststehenden trennenden Schutzeinrichtung vorbeiquetschen?
Reichen hier Warnschilder an der Gefahrenstelle oder muss das konstruktiv gewährleistet werden?
Welche Norm gilt in letzterem Fall für die maximale Öffnung für "Unbetretbarkeit"?

DIN EN 349 und DIN EN ISO 13857 hab ich hier liegen, daraus geht allerdings nichts hervor.

Danke im Voraus!
 
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