Betrieb einer Versuchsanlage ohne vollständige IBN

hecko

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Hallo,

in meiner Firma wird wurde im Rahmen eines Förderprojekts eine spezielle Version einer Wärmebehandlungsanlage entwickelt und später ein Prototype gebaut.
Die Software für den Prototyp wurde von meinem Kollegen und mir geschrieben. Da vorher keine Funktionsbeschreibung oder ähnliches gab, haben haben wir etwas "ins blaue programmiert"

Während wir nun im Ausland waren wurde das Programm in den Prototyp durch einen Kollegen von der Konstruktion geladen. Das gute ist, dass die Anlage scheinbar irgendwie ihre Funktion erfüllt.
Nur wurde nie eine IBN mit loop check usw. durchgeführt.

Dies prangere ich seid geraumer Zeit an. Von meinem Vorgesetzten kommt darauf hin ständig die Aussage "Das ist doch nur ne Versuchsanlage, da muss man keine vollständige IBN durchführen".
Achja eine Risikoanalyse habe ich bis heute auch noch nicht gesehen.


Meine Frage ist nun: Stimmt Ihr mir zu das man auch eine "Versuchsanlage" nicht ohne abgeschlossene IBN betreiben darf? Gib es in der Maschinen Richtlinie einen Passus der einen Versuch von Risikobeurteilung usw. ausschließt?

Dies müsste ja zumindest der Werks internen Gefahrenanalyse wiedersprechen.


MfG hecko
 
Ich war mal bei einem Kunden tätig der hat auch gerne gesagt ist doch nur ein Versuch.
Generell gibt es keine Ausnahmen in den Richtlinien für solche Jugend Forscht Anlagen.

Der Hinweis das Der Betreiber/Produktionsleiter und Co für die Anlage Haftet Hilft an dieser Stelle oft Wunder.
 
Hallo hecko,

eine Maschine ohne Inbetriebnahme, die funktioniert?
Respekt! Das kommt nicht alle Tage vor.

Dass es weder Risikobeurteilung noch Gefahrenanalyse gibt, wahrscheinlich nicht mal eine Normen-Sammlung in der Firma zu finden ist, muss dich nicht beunruhigen.

Das kommt viel häufiger vor als man denkt, nur gibt es niemand zu!

Sieh das mal so. Heckler und Koch bauen auch Maschinen, die jedoch nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen. Dort bist du auch nur „hinter“ deren Maschinen einigermaßen sicher...
Warum sollen also anderenorts so viel andere Gesetzte gelten?

Der Wutbürger
 
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Hi,
wobei das schon interessant wäre, nehmen wir mal an H&K bauen in Ihre Maschinen eine speicherprogrammierbare Steuerung ein. und geben einem normalen externen Laden einen Auftrag dazu. Hat man dann nach MRL zu handeln oder nicht? Vor allem die Not Aus Geschichte ist da auch ->:ROFLMAO:.
Edit: Ich meine selbstverständlich die Maschinen bei denen man dahinter sicher ist :).

Gruß
Mario
 
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was gibt niemand zu? Das er eine HK "Maschine" im Keller hat?

BTW gibt es bei jeder dieser Maschinen(gewehre) eine IBN. Es verlässt keines das Werk bevor es nicht eingeschossen wurde.

Aber wir schweifen ab...

Es ist im Prinzip mal egal ob eine Maschine eine Versuchsanlage ist oder nicht. Alles was irgendwie nach Maschine aussieht und unter die MRL fällt muss auch entsprechend errichtet werden.

Klar ist auch das nicht jeder alle relevanten Normen hat. Man baut mal was exotisches und hat halt nur ein PDF mit ein paar Auszügen, oder schreibt gar rein man hätte die Norm eingehalten ohne sie jemals gelesen zu haben. Sowas ist, leider, gang und gebe.

Es ist in dem Fall wie immer - solange nichts passiert interessiert man sich recht wenig für das Thema.
Aber die Normen gehen ja immer mehr in die Richtung das man daran nicht mehr vorbei kommt...
es kommt mir so vor als würden die Normen kaum noch im Bereich mechanischer oder elektrischer Umsetzung ändern,
sondern beim Dokumentieren, prüfen, validieren, etc.

Grüße

Marcel
 
Natürlich kann man eine Versuchsanlage bauen und damit eben Versuche machen.
Ich darf die Anlage nur nicht ohne CE in Verkehr bringen.
Für die Versuche gelten Vorschriften hinsichtlich Unterweisung des Personals, Schutzausrüstung, räumliche Abgrenzung, ...

Gruß
Dieter
 
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