hecko
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Hallo,
in meiner Firma wird wurde im Rahmen eines Förderprojekts eine spezielle Version einer Wärmebehandlungsanlage entwickelt und später ein Prototype gebaut.
Die Software für den Prototyp wurde von meinem Kollegen und mir geschrieben. Da vorher keine Funktionsbeschreibung oder ähnliches gab, haben haben wir etwas "ins blaue programmiert"
Während wir nun im Ausland waren wurde das Programm in den Prototyp durch einen Kollegen von der Konstruktion geladen. Das gute ist, dass die Anlage scheinbar irgendwie ihre Funktion erfüllt.
Nur wurde nie eine IBN mit loop check usw. durchgeführt.
Dies prangere ich seid geraumer Zeit an. Von meinem Vorgesetzten kommt darauf hin ständig die Aussage "Das ist doch nur ne Versuchsanlage, da muss man keine vollständige IBN durchführen".
Achja eine Risikoanalyse habe ich bis heute auch noch nicht gesehen.
Meine Frage ist nun: Stimmt Ihr mir zu das man auch eine "Versuchsanlage" nicht ohne abgeschlossene IBN betreiben darf? Gib es in der Maschinen Richtlinie einen Passus der einen Versuch von Risikobeurteilung usw. ausschließt?
Dies müsste ja zumindest der Werks internen Gefahrenanalyse wiedersprechen.
MfG hecko
in meiner Firma wird wurde im Rahmen eines Förderprojekts eine spezielle Version einer Wärmebehandlungsanlage entwickelt und später ein Prototype gebaut.
Die Software für den Prototyp wurde von meinem Kollegen und mir geschrieben. Da vorher keine Funktionsbeschreibung oder ähnliches gab, haben haben wir etwas "ins blaue programmiert"
Während wir nun im Ausland waren wurde das Programm in den Prototyp durch einen Kollegen von der Konstruktion geladen. Das gute ist, dass die Anlage scheinbar irgendwie ihre Funktion erfüllt.
Nur wurde nie eine IBN mit loop check usw. durchgeführt.
Dies prangere ich seid geraumer Zeit an. Von meinem Vorgesetzten kommt darauf hin ständig die Aussage "Das ist doch nur ne Versuchsanlage, da muss man keine vollständige IBN durchführen".
Achja eine Risikoanalyse habe ich bis heute auch noch nicht gesehen.
Meine Frage ist nun: Stimmt Ihr mir zu das man auch eine "Versuchsanlage" nicht ohne abgeschlossene IBN betreiben darf? Gib es in der Maschinen Richtlinie einen Passus der einen Versuch von Risikobeurteilung usw. ausschließt?
Dies müsste ja zumindest der Werks internen Gefahrenanalyse wiedersprechen.
MfG hecko