Haftung Maschinenhersteller und/oder Elektrokonstruktion

Rofang

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Hallo zusammen,

habe mal eine Frage zur Haftung.


Unsere Firma macht E-Konstruktion, Maschinenbauer ist eine seperate Firma, beides im Sondermaschinenbau. In beiden Firmen ist der Chef der gleiche. Nun ist es so dass von dieser Firma keine Risikobeurteilungen kommen und nach meinem Wissen diese auch nicht existieren bzw. erstellt werden.

Nun baut diese Firma schon seit mehrerer Jahren eine Zerkleinerungsmaschine mit zwei Walzen. Wir habe 2010 das Sicherheitskonzept von Klappertechnik auf PNOZmulti mit sicherer Drehzahlüberwachung etc umgestellt. Aktuell hat der Maschinenbauer aber vergessen die Geber im Motor integrieren zu lassen, nachrüsten kostet ca 70% des Neupreises, neukauf und nachrüsten wären, laut seiner Aussage, vom Zeitplan nicht möglich und ihm zu teuer.

Nun zu meiner Frage. Hafte ich als E-Konstrukteur im Schadensfall mit? Mein Vorgesetzer ist der Ansicht dass wenn überhaupt unser Chef haftet. Bin mir da aber nicht sicher. Es wäre ganz nett wenn jemand entsprechende Gesetzestexte oder Urteile kennt, damit ich das hier klarstellen kann bzw. selbst klarheit habe. Als "Beweis" habe ich nur eine E-Mail aus der klar hervorgeht das auf die sichere Drehzahlüberwachung verzichtet werden soll.

Gruß

Rofang
 
Irgendwie würde ich den Missstand schriftlich festhalten,
vielleicht E-Mail an den GF mit Empfangsbestätigung.
Bei einen wissentlichen Stillschweigen deinerseits, kann das
im fall der Fälle, schlecht für dich aussehen.
 
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Hi Rofang,

ist ganz einfach, du bist angestellt beim Chef, kannst ihm somit nicht vorschreiben was er machen soll. Du hast ihn per Mail darauf hingewiesen, dass da etwas nicht stimmt und er hat auch per Mail geantwortet. Die Mails ausdrucken und gut aufheben (vorzugsweise nicht in der Firma, wer weiß), dann kannst du im Zweifelsfall nachweisen, das du versucht hast alles richtig zu machen, dass das von der Parkettabteilung jedoch nicht gewollt worden ist.

Ich selbst hatte so einen ähnlichen Fall vor 2 Jahren - ist gut für mich gelaufen, für den Chef nicht ganz so gut.

Gruß
Alex
 
Danke für eure Antworten!
E-Mails drucke ich mir aus bzw. verfasse eine neue in der mich explizit davon distanziere.

Gruß

Rofang
 
Hi
Wir habe 2010 das Sicherheitskonzept von Klappertechnik auf PNOZmulti mit sicherer Drehzahlüberwachung etc umgestellt.
Aktuell hat der Maschinenbauer aber vergessen die Geber im Motor integrieren zu lassen, nachrüsten kostet ca 70% des Neupreises,
neukauf und nachrüsten wären, laut seiner Aussage, vom Zeitplan nicht möglich und ihm zu teuer.
Frage:
Drehgeber fehlt --> Ist es möglich, die Sache auch mit 2 Initiatoren und einer Scheibe zu lösen ?
Das sind die Identischen Zusatzmodule von Pilz wie bei der Geberüberwachung.

Ihr könnt doch Maschinen bauen, da wird doch so eine kleine Nockenscheibe kein Problem sein !

Gruß
 
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Hi,
ja weiß dass es auch über 2 Initiatoren geht, der Hinweis ist von uns an den Maschinenbauer gegangen. Es ist wohl Konstruktiv nicht möglich die anzubringen. Ich kann das aber nicht beurteilen da knapp 200km zwischen den Firmen liegen.
Trotzdem danke für den Hinweis!

Gruß
 
... Nun ist es so dass von dieser Firma keine Risikobeurteilungen kommen und nach meinem Wissen diese auch nicht existieren bzw. erstellt werden.


Es wäre ganz nett wenn jemand entsprechende Gesetzestexte oder Urteile kennt, damit ich das hier klarstellen kann bzw. selbst klarheit habe.

Wie sieht es allgemein mit der Dokumentation aus?
Insbesondere wenn eine CE-Kennzeichnung gemacht ist die Maschinenrichtlinie maßgebend, da solltest du mal rein schauen und
es würde mich nicht wundern, wenn du dabei über die Risikobeurteilung stolperst (fehlt die oder wird sie nur nicht ausgehändigt?)

Andererseits bist du Diensleister für den Maschinenbauer, der dann die Maschine in Verkehr bringt und somit die Verantwortung trägt.
Wie und wodurch kannst du als Elektrokonstrukteur denn wissen, dass durch die fehlenden Geber eine Gefährdung besteht?
Abgesehen davon ,hast du die Geber ordnungsgemäß eingeplant, sie sind aber physikalisch nicht installiert.
Gibts es eine Abnahme, dann kann im Abnahmeprotokoll darauf verwiesen werden und du hast ein Schriftdokument zu deiner Entlastung.

gruß Sinix
 
Hallo Rofang,

pass auf, wenn Du nicht irgend ein Abnahmeprotokoll unterschreibst und sage nicht,
daß Du denn Fall hier gepostet hast. ;)
Als Arbeitnehmer darf man "erkennbar gegen die Sicherheit gerichtete Weisungen
nicht befolgen", z.B. kein Lichtgitter brücken.
Ob der Satz aus der BGV A1 bei Deinem Fall zur Anwendung käme, weiß ich aber auch nicht.

Gruß
Tommi
 
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Hallo.

Ich denke es hängt auch ganz schwer davon ab, wer diese Sache dann schlussendlich in Betrieb nimmt.
So wie ich das sehe wird die Maschine ohne die Geber nicht funktionieren oder? Zumindest nicht wenn diese richtig eingeplant sind und die Konfiguration vom PNOZ in Ordnung ist.
Um die Sache ans laufen zu bekommen müsste also in irgend einer weise etwas überbrückt, umparametriert oder was auch immer werden richtig? Kenne mich da leider zu wenig mit diesen Bauteilen aus.
Wenn Du nicht derjenige bist der dies macht, kommt Dir das sicherlich zu gute. Also das mal schön alles so belassen wie geplant und die Änderungen jemand anders machen lassen wenn irgendwie möglich (ich weis, wenn es hart auf hart kommt mit Chef usw. ist dies sicherlich nicht einfach da Ruhe zu bewahren).

Ansonsten kann ich hier auch nicht mehr zu beitragen wie sich diese Geschichte rechtlich verhält. Aber auch diese Sachen schriftlich hinzuweisen macht sicherlich Sinn.
 
Hallo zusammen,
@lumpi:
der Maschinenbauer wollte im vorfeld schon darauf verzichten ich bin gerade bei der Anlagenplanung.

Nachdem aber letzte Woche der Programmierer/Inbetriebnehmer direkt gesagt hat er nimmt das so nicht in Betrieb und ich erneut eine schriftliche Bestätigung angefordert habe, wurde eingelenkt und es geht wohl nun doch die zwei Initiatoren pro Welle anzubringen.

Danke für die ganzen Rückmeldungen.

Gruß

Rofang
 
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