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Hallo zusammen,
habe mal eine Frage zur Haftung.
Unsere Firma macht E-Konstruktion, Maschinenbauer ist eine seperate Firma, beides im Sondermaschinenbau. In beiden Firmen ist der Chef der gleiche. Nun ist es so dass von dieser Firma keine Risikobeurteilungen kommen und nach meinem Wissen diese auch nicht existieren bzw. erstellt werden.
Nun baut diese Firma schon seit mehrerer Jahren eine Zerkleinerungsmaschine mit zwei Walzen. Wir habe 2010 das Sicherheitskonzept von Klappertechnik auf PNOZmulti mit sicherer Drehzahlüberwachung etc umgestellt. Aktuell hat der Maschinenbauer aber vergessen die Geber im Motor integrieren zu lassen, nachrüsten kostet ca 70% des Neupreises, neukauf und nachrüsten wären, laut seiner Aussage, vom Zeitplan nicht möglich und ihm zu teuer.
Nun zu meiner Frage. Hafte ich als E-Konstrukteur im Schadensfall mit? Mein Vorgesetzer ist der Ansicht dass wenn überhaupt unser Chef haftet. Bin mir da aber nicht sicher. Es wäre ganz nett wenn jemand entsprechende Gesetzestexte oder Urteile kennt, damit ich das hier klarstellen kann bzw. selbst klarheit habe. Als "Beweis" habe ich nur eine E-Mail aus der klar hervorgeht das auf die sichere Drehzahlüberwachung verzichtet werden soll.
Gruß
Rofang
habe mal eine Frage zur Haftung.
Unsere Firma macht E-Konstruktion, Maschinenbauer ist eine seperate Firma, beides im Sondermaschinenbau. In beiden Firmen ist der Chef der gleiche. Nun ist es so dass von dieser Firma keine Risikobeurteilungen kommen und nach meinem Wissen diese auch nicht existieren bzw. erstellt werden.
Nun baut diese Firma schon seit mehrerer Jahren eine Zerkleinerungsmaschine mit zwei Walzen. Wir habe 2010 das Sicherheitskonzept von Klappertechnik auf PNOZmulti mit sicherer Drehzahlüberwachung etc umgestellt. Aktuell hat der Maschinenbauer aber vergessen die Geber im Motor integrieren zu lassen, nachrüsten kostet ca 70% des Neupreises, neukauf und nachrüsten wären, laut seiner Aussage, vom Zeitplan nicht möglich und ihm zu teuer.
Nun zu meiner Frage. Hafte ich als E-Konstrukteur im Schadensfall mit? Mein Vorgesetzer ist der Ansicht dass wenn überhaupt unser Chef haftet. Bin mir da aber nicht sicher. Es wäre ganz nett wenn jemand entsprechende Gesetzestexte oder Urteile kennt, damit ich das hier klarstellen kann bzw. selbst klarheit habe. Als "Beweis" habe ich nur eine E-Mail aus der klar hervorgeht das auf die sichere Drehzahlüberwachung verzichtet werden soll.
Gruß
Rofang