Vorraussetzung "Elektorfachkraf für festgelegte Tätigkeiten"

snake_1842

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Hallo,

ich habe vor einen Kurs zur Elktrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu besuchen. Mit erfolgreichen Abschluss bin ich dann berechtigt, an bestimmten Anlagen, die durch meinen Arbeitegeber schriftlich festgelegt werden, Inbetriebnahmen, Instandesetzungsarebeiten etc. durchzuführen.

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese
Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche
Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

Was beudeutet der Abschnitt "durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrischen Bereich ergänzbar sein"? Hat da wer von euch Erfahrung bzw. kann mir diesen Zusatz erläutern?

Vielen Dank!
 
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Ich verstehe das so das du eine Vorausbildung brauchst die irgendwie aus der Technischen Sparte kommt. jetzt ist nur noch die Frage was nach dieser Aussage die Richtige ist.
 
Ich bin als Anlageningenieur für den Aufbau, Wartung, Instandhaltung und Fehlersuche an den Anlagen die wir vertreiben zuständig. Da sich das alles noch um eine sehr geringe Stückzahl handelt fließen die Ergebnisse meiner Arbeit natürlich in die Weiterentwicklung der Produkte ein. Nun ist es so, dass wir ein recht kleines Team sind, so dass nicht jedes mal eine vollwertige ET-Kraft mit zum Einsatz kommen kann. Es geht also um die Berchtigung, an ein und dem selben Anlagentyp, wenn nötig, Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung durchzuführen. Bzw. bei Neuinstallation entsprechende VDE Prüfungen und eine Inbetriebnahme durchzuführen.
 
So, wie du es beschreibst und ich es verstehe handelt es sich hier aber mehr um das Profil, das durch eine "Elektrofachkraft" abgedeckt wird und nicht etwas, das am im weiteren Sinne noch als "festgelegte Tätigkeiten" definieren kann.
Ich beziehe mich dabei z.B. auf deine Aussagen : "Arbeiten an der elektrischen Anlage" und "Neu-Installation" und "VDE-Prüfungen" ...

Gruß
Larry

... oder hast du bereits eine elektrotechnische Ausbildung - bist du vielleicht Elektro-Ingenieur ?
 
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Wenn ich so etwas lese:

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese
Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche
Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

Dann ist das nichts als eine vernebelte Aussage, um eine angebliche Fortbildung zu verkaufen.
Das was da steht erlenrt man schon in der Ausbildung.

Also ich würde davon die Finger lassen.


bike
 
Ich bin Dipl. Mechatroniker und habe vorher eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker gemacht.

In dem Merkblatt der DGUV zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten werden die Berechtigungen im Zertifikat mit angegeben.

Biegemaschine 2000
Herr Muster ist im Rahmen dieses Aufgabengebietes befähigt zur selbständigen
Inbetriebnahme, Fehleranalyse und Fehlerbehebung. Arbeiten unter Spannung
sind nicht erlaubt.
Es dürfen folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:
– Inbetriebnehmen, einschließlich der erforderlichen Prüfungen
– Freischalten und Absichern einzelner Anlagenteile entsprechend
den Fünf Sicherheitsregeln
– Durchführen von Instandsetzungsarbeiten wie:
– Schaltgeräte und Sensoren austauschen und einstellen
– Antriebe und sonstige Aktoren austauschen
– Eingeben und Ändern von Betriebsdaten
– Wiederinbetriebnahme der v.g. Anlagen nach Änderungs-
oder Instandsetzungsarbeiten
Die Freischaltung, Absicherung und Feststellung der ordnungsgemäßen
Schutzmaßnahmen der vom Kunden zugeführten elektrischen Einspeisung
muss von einer entsprechend autorisierten Elektrofachkraft erfolgen.

In dem ich den Stecker von der Anlage ziehe ist die Anlage freigeschaltet.
 
Wir lassen auch ein paar unserer Leute als EFT ausbilden.

Der Sinn dahinter ist bei uns vor allem, dass viele WOLLEN und KÖNNEN aber nicht DÜRFEN.

Beispiel:
Vor ort wird montiert, ein Elektriker schließt eine Steckdose in der Wand an. Später muss genau diese Wand noch einmal geöffnet werden, da etweas vergessen wurde oder warum auch immer.

Der Monteur steht nun dumm da und muss warten bis sich ein Elektriker findet, der die Steckdose mal eben kurz ab/umklemmen kann.
Bilden wir ihn weiter, dann kann er das selbst tun, inklusive der einfachen überprüfung der Steckdose mittels Prüfgerät.

Natürlich müssen es geeignete Personen sein, die auch interessiert sind am Thema, sonst funktioniert es nicht. Die Normen bleiben hier wie bei allen elektrotechn. Themen sehr schwammig. Die Verantwortung wird eben einfach an jemanden abgedrückt und fertig!

Ich verstehe aber, dass solche Weiterbildung einfach notwendig sind, es gibt sie und man macht sie.

Grüße,
Flo
 
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Ich interpretiere es so, dass eine entsprechende Vor-/Grundausbildung oder Kenntnisse entsprechend vorhanden sein müssen. Also z.B. ein Mitarbeiter welcher eine Abgeschlossene Ausbildung als Mechaniker / Mechatroniker hat, wird durch die EFT befähigt, diese Unterwiesenen Tätigkeiten auszuführen. Es wird sich wohl um Artverwandte oder Nahe Berufsgruppen handeln, welche als entsprechende Voraussetzungen für die Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gilt.
 
Also z.B. ein Mitarbeiter welcher eine Abgeschlossene Ausbildung als Mechaniker / Mechatroniker hat

Hier von mir der Hinweis, dass Mechatroniker bereits ohne weitere Fortbildung als EFK bestellt werden können.
Die Berufsausbildung ist hier, zumindest für die in der Ausbildung vermittelten Tätigkeitsfelder, ausreichend.

Am Ende muss jedoch immer die vEFK bzw. der Geschäftsführer, falls keine vEFK vorhanden, für die Bestellung der Mitarbeiter Sorge tragen.
 
Es ist schön zu lesen, dass anderen auch so geht wie mir.
Es wird interpretiert und irgendwie"verstanden".
Doch wer weiß wirklich was hier geboten wird?
Dass es Geld kostet verstehe ich, nur den Vorteil den sehe ich bei allem Wohlwollen nicht.

Wir ermöglichen auch unseren Technikern Fortbildungen, damit ssie mehr wissen, mehr verstehen und damit auch mehr Spass an der Arbeit haben.
Doch sind unsere Weiterbildungen so definiert, dass JEDER es versteht auch ohne extra Studium.


bike
 
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Hier von mir der Hinweis, dass Mechatroniker bereits ohne weitere Fortbildung als EFK bestellt werden können.

Nur Kfz-Mechatroniker sowie Mechatroniker mit Hochschulabschluss sind davon ausgenommen, da sie nie das Wissen zur Elektroinstallation vermittelt bekommen haben. (Berichtigt mich, wenn jemand im Studium das Entsprechende Wissen und die praktische Herangehensweise gelehrt bekommen hat und erkennt meinen Neid an!)
 
Nur Kfz-Mechatroniker sowie Mechatroniker mit Hochschulabschluss sind davon ausgenommen, da sie nie das Wissen zur Elektroinstallation vermittelt bekommen haben. (Berichtigt mich, wenn jemand im Studium das Entsprechende Wissen und die praktische Herangehensweise gelehrt bekommen hat und erkennt meinen Neid an!)

Ist schon richtig so.
 
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