snake_1842
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Hallo,
ich habe vor einen Kurs zur Elktrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu besuchen. Mit erfolgreichen Abschluss bin ich dann berechtigt, an bestimmten Anlagen, die durch meinen Arbeitegeber schriftlich festgelegt werden, Inbetriebnahmen, Instandesetzungsarebeiten etc. durchzuführen.
Was beudeutet der Abschnitt "durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrischen Bereich ergänzbar sein"? Hat da wer von euch Erfahrung bzw. kann mir diesen Zusatz erläutern?
Vielen Dank!
ich habe vor einen Kurs zur Elktrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu besuchen. Mit erfolgreichen Abschluss bin ich dann berechtigt, an bestimmten Anlagen, die durch meinen Arbeitegeber schriftlich festgelegt werden, Inbetriebnahmen, Instandesetzungsarebeiten etc. durchzuführen.
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese
Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche
Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Was beudeutet der Abschnitt "durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrischen Bereich ergänzbar sein"? Hat da wer von euch Erfahrung bzw. kann mir diesen Zusatz erläutern?
Vielen Dank!