ATEX "Bestandschutz" oder immer Stand der Technik?

Markus

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Hallo zusammen,

für die Betreiber von Anlagen gibt es neben der BetrSichV auch noch die GefStoffV.

In dieser wird in Anhang I - Nummer 1 (Brand- und Explosionsgefährdungen) folgendes gefordert:

1.1 Anwendungsbereich

[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Nummer 1 gilt für Maßnahmen nach § 11 bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können.

[/FONT]
[/FONT]1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsge-fährdungen

[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial](1) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest-zulegen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen vor Brand- und Explosionsgefährdungen erforderlich sind.
[/FONT]
[/FONT]


Bedeutet das dass Betreiber dazu verpflichtet sind ihre Anlagen (im Bereich ATEX) immer auf dem Stand der aktuell geltenden Normen zu halten?

Beispiel:
Abluftüberwachung in einer Lackieranlage wurde früher einkanalig über einen Kontakt des Dreieckschützes gemacht.
Heute fordern die C-Normen dass die Überwachung des Volumenstromes erforderlich ist und das Ganze PLd erreichen muss.
Damit wird durch die technische Lüftung sichergestellt das die Konzentration in der Anlage nie über 25% von UEG kommen kann.


Müssen die Betreiber das jetzt überall ändern?
Oder haben die Autoren in den Gremien halt mal wieder die Begrifflichkeiten durcheinandergebracht und "Stand der Technik" (für mich = Normen) ist nur unglücklich gewählt?
 
Hallo,

aus eigener Erfahrung und Teilwissen ( Instandhalter für Lackieranlagen und nicht so mit Planungen vertraut) greift hier auch der Bestandschutz, d.h. wird nichts umgebaut oder großartig verändert, ( ein zu eins austausch bzw. Nachfolgetypen) bleibt es beim Alt, d.h. nach dem Stand der Technik ( zu dem damaligen Baujahr) .
Wird aber die Anlage umgebaut oder aufgerüstet, (SPS von S5 > S7 ) muss wieder alles nach dem Stand der Technik ( zu dem Umrüstzeitpunkt, also heute ) gebaut werden, auch die Altanlagenteile.

Mfg

edit : bin in 2 Wochen mal beim Tüv zu dem Thema (ATEX Schulung) , kann dann ja mal nachfragen wenn es noch aktuell ist.
 
Moin
Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Der Betreiber ist verpflichtet eine Anlage so zubereiten das keine Gefahr entsteht. Sollten durch Erkenntnisse eine Gefahrenstelle erkannt werden, ist diese zu beseitigen.


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Moin
Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Der Betreiber ist verpflichtet eine Anlage so zubereiten das keine Gefahr entsteht. Sollten durch Erkenntnisse eine Gefahrenstelle erkannt werden, ist diese zu beseitigen.


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Ja, das ist alles richtig!

Aber wie?

Die Gefahr galt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens mit einer einkanaligen Überwachung als beseitigt.
Heute schreibt die C-Norm ganz klar PLd vor.

Was nun?
 
Hallo,
die neue BetrSichV verlangt eine Regelmäßige Überprüfung der GBU und als Maßstab gilt der Stand der Technik.
Aber:
Gemäß der Begründung der Bundesregierung muss bei einer Änderung des Standes der Technik nicht zwingend das Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entsprechen. Insgesamt muss die Verwendung des Arbeitsmittels nach dem Stand der Technik sicher sein. Dies kann auch durch ergänzende Schutzmaßnahmen gewährleistet sein.

Stellen sich die Fragen.

  1. Wie hoch ist das Risiko bzw. die Gefahr
  2. Was ist der Stand der Technik
  3. Wie ist der Stand der Sicherheitsmaßnahmen
  4. Abgleich von beiden
  5. Wenn Abweichungen vorhanden, kann der Stand der Technik durch Zusatzmaßnahmen erreicht werden, z.B. Organisatorische.

Auch gibt es einen Abschnitt in der BetrSichV der Ausnahmen zulässt, diese müssen aber mit den Behörden abgesprochen sein.
 
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