Maße für Greifer und Spannvorrichtungen

Matze001

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Hallo Leute,

ich habe im Hinterkopf, dass es eine Tabelle bzw. Grenzwerte gibt für den Hub bei z.B. Greifern oder Spannvorrichtungen.

Mein Hirn sagt mir folgendes:

Wenn Gesamthub < 3mm dann ist es "Fingersicher" und kann z.B. bei offener Tür betrieben werden.

Jetzt stellen sich mir 3 Fragen.

1. Wo steht das? (Passende Norm)
2. Was nehme ich hier als Bezug? Den Hub den z.B. der Greiferhersteller angibt, oder der Hub der tatsächlich exisitiert (z.B. durch Bauform der Greiferbacken)
3. Was passiert wenn ich z.B. einen Hub von 3mm habe aber der Spalt im Greifer so groß ist, dass ich gerade so einen Finger oder die Hand rein bekomme, dann können die 3mm schon zu verletzungen führen (z.B. wenn das Fingergelenk gerade so in den Greifer passt) oder fällt das dann unter "es passt von der Norm, und ein wenig Hirn sollte schon vorhanden sein"?

Wäre super wenn ihr mir da ein wenig auf die Sprünge helfen könntet!

Danke!

Grüße

Marcel
 
Nachlesen kann man das z.B. in der DIN EN ISO 23125
Sind aber 4 mm alles weitere findest Du in der Norm.
 
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Hallo Safety,

diese Norm habe ich nicht zur Hand, da wir keine Drehmaschinen bauen.

Habe im Internet aber folgendes gefunden zu dieser Norm

Unter der Voraussetzung, dass für die Spannbacken
des Spannfutters ein maximaler Bewegungsweg von
4mm zum Werkstück eingehalten wird, ist für die
Spannfunktion des Futters keine sicherheitsgerichtete
Stopp-Funktion erforderlich.

Wenn ich jetzt von einem Spannzylinder ausgehe, der zwei Bewegliche Backen hat, dann darf dieser nur einen Gesamthub von 4mm zum Bauteil haben (also 2mm pro Seite) oder 8mm (4mm pro Seite) mit Bauteil.
Das ganze muss ich aber doch auch ohne Bauteil betrachten, nicht das der Spannstock z.B. 6mm Hub machen könnte wenn kein Werkstück eingespannt ist.

Grüße

Marcel
 
du musst schon den gesamtspannweg betrachten. wo ein finger rein passt, passt er nun mal rein.
 
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Was kann man machen um die Gefahr des Einklemmens der Finger zu verhindern:

einstellbaren Hub der Drehfutterbacken von nicht mehr als 4 mm oder durch eine trennende
Schutzeinrichtung, die die Sicherheitsabstände nach ISO 13857 erfüllt,

einstellbare schrittweise Bewegungen von höchstens 4 mm,

Begrenzung der Schließgeschwindigkeit auf 4 mm/s, oder

ein Bedienteil für das Werkstückspannzeug, das mit den Händen von außerhalb des Arbeitsbereichs
gesteuert wird, z. B. eine Zweihandschaltung zusammen mit einer zurückziehbaren
Werkstückauflage.
 
Hab noch was vergessen das bedeutet aber nicht dass das Futter unerwartete anlaufen darf.
Die Norm gibt einen PLr = b an für das Steuerungssystem Werkzeug- und Werkstückeinspannung
 
Begrenzung der Schließgeschwindigkeit auf 4 mm/s

Eine kurze Frage dazu (hab von zu Hause keinen Zugriff auf unsere Normen):
Gelten die 4mm/s generell oder ist das spezifisch für Werkzeugmaschinen?
Hintergrund meiner Frage:
Wie soviele andere auch schauen wir uns kollaborierende Roboter an. Den Roboter als solches sicher hinzubekommen ist kein Thema ... nur mit den Werkzeugen sieht es eben anders aus.


Gruß
Dieter
 
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Werkzuegmaschinen Drehfutterbacken
Wenn man sonst nichts hat, kann das helfen.
Aber die Werkzuegmaschinennormen wollen auch ein Befehlsgerät, also da läuft nichts ohne.
Was ja bei MRK nicht gewollt ist, aber die Maßnahmen können das Risiko erheblich verringern.
Je Nachbauteil wird es bei MRK immer ein größeres Restrisiko geben.
Die Frage ist wie kann ich das mindern.
 
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