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Hallo.
Ich bin mal wieder verloren im Normen Dschungel.
Generell geht es um die Erdung bzw. den Potentialausgleich von Maschinen bzw. Anlagen. In der Suche habe ich hierzu leider nichts passendes gefunden.
Als Beispiel für die Maschinen mal angenommen ein Förderband, Förderschnecke oder Kratzkettenförderer etc. Diese Maschinen sind teilweise ja etwas länger so das sie nicht als ganzes gefertigt werden können. Die Einzelteile werden dann also auf der Baustelle montiert und verschraubt.
In den meisten Fällen gibt es nur einen Antriebsmotor an einem Ende der Maschine. Dieser wird über den obligatorischen Schutzleiter geerdet.
Die Frage die sich mir nun stellt, was muss ich mit dem Rest der Maschine anstellen? Die Flanschverbindungen wo die Einzelteile verschraubt sind kann ich als denke ich nichts korrekte Erdverbindung ansehen oder?
In der EN60204-1 heißt es nun so schön in Punkt 8.2.3:" Alle Körper der elektrischen Ausrüstung uns der Maschine müssen mit dem Schutzleitersystem verbunden sein."
Würde für mich nun heißen, das alle Einzelteile der Maschine mit Erdungsbändern oder was auch immer verbunden werden müssen???
Oder aber greift hier Punkt 8.2.5 der selben Norm??
"Es ist nicht notwendig, Körper an das Schutzleitersystem anzuschließen, wo diese so angebracht sind, daß sie keine Gefährdung darstellen, weil... sie so angeordnet sind, daß entweder eine Berührung mit aktiven Teilen oder ein Isolationsfehler unwahrscheinlich ist."
Wie gesagt, die Maschinen sind halt teilweise recht lang, was schon einen sehr großen Aufwand bedeuten würde alles von vorne bis hinten zu erden!
Generell wird natürlich an entsprechenden Stellen in der Anlage bzw. an den Maschinen der Potentialausgleich bzw. Fundamenterder angeschlossen.
Wie seht Ihr die Problematik bzw. wird das bei euch gehandhabt? Gibt es noch andere Normen die genauer bei diesem Thema greifen?
Besten Dank im Voraus.
Ich bin mal wieder verloren im Normen Dschungel.
Generell geht es um die Erdung bzw. den Potentialausgleich von Maschinen bzw. Anlagen. In der Suche habe ich hierzu leider nichts passendes gefunden.
Als Beispiel für die Maschinen mal angenommen ein Förderband, Förderschnecke oder Kratzkettenförderer etc. Diese Maschinen sind teilweise ja etwas länger so das sie nicht als ganzes gefertigt werden können. Die Einzelteile werden dann also auf der Baustelle montiert und verschraubt.
In den meisten Fällen gibt es nur einen Antriebsmotor an einem Ende der Maschine. Dieser wird über den obligatorischen Schutzleiter geerdet.
Die Frage die sich mir nun stellt, was muss ich mit dem Rest der Maschine anstellen? Die Flanschverbindungen wo die Einzelteile verschraubt sind kann ich als denke ich nichts korrekte Erdverbindung ansehen oder?
In der EN60204-1 heißt es nun so schön in Punkt 8.2.3:" Alle Körper der elektrischen Ausrüstung uns der Maschine müssen mit dem Schutzleitersystem verbunden sein."
Würde für mich nun heißen, das alle Einzelteile der Maschine mit Erdungsbändern oder was auch immer verbunden werden müssen???
Oder aber greift hier Punkt 8.2.5 der selben Norm??
"Es ist nicht notwendig, Körper an das Schutzleitersystem anzuschließen, wo diese so angebracht sind, daß sie keine Gefährdung darstellen, weil... sie so angeordnet sind, daß entweder eine Berührung mit aktiven Teilen oder ein Isolationsfehler unwahrscheinlich ist."
Wie gesagt, die Maschinen sind halt teilweise recht lang, was schon einen sehr großen Aufwand bedeuten würde alles von vorne bis hinten zu erden!
Generell wird natürlich an entsprechenden Stellen in der Anlage bzw. an den Maschinen der Potentialausgleich bzw. Fundamenterder angeschlossen.
Wie seht Ihr die Problematik bzw. wird das bei euch gehandhabt? Gibt es noch andere Normen die genauer bei diesem Thema greifen?
Besten Dank im Voraus.