En 13849 ccf emv

WITHCA

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Hallo Zusammen,

um die Ausfälle gemeinsamer Ursache zu vermeiden gibt es bei der Ermittlung der CCF ja den Punkt: "Wurde das System hinsichtlich elektromagnetischer Immunität gegen CCF geprüft?"

Wie erfüllt ihr diesen Punkt?
Macht ihr dazu EMV-Messungen?

Gruß
WITHCA
 
Hallo,

mir fällt dazu das nachfolgende Dokument der IFA ein:
http://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/emv/richter.pdf

Zitat aus dem ersten Kapitel:
"Die Norm DIN EN 61508 [1] sowie die auf ihr basierende Maschinensektornorm DIN EN 62061 sehen eine erhöhte Störfestigkeit für elektronische Betriebsmittel, die sicherheitsbezogene Funktionen ausführen, vor. Im Gegensatz dazu fordern weder die Norm DIN EN 61800-5-2 noch EN ISO 13849-1 zwingend erhöhte Störfestigkeit."

Somit sehe ich die Anforderungen entsprechend dem vorhandenen Beitrag als akzeptabel:
http://www.sps-forum.de/vde-iec-din/79987-richtige-anwendung-der-emv-richtlinie.html

Gruß
Jora
 
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Hallo Jora,

danke für die Antwort.
Die EN 13849-1 fordert zwingend keine erhöhte Störfestigkeit.
Wenn ich aber für den CCF die 25 Punkte für elektromagnetische Immunität gebe, muss ich ja Störfestigkeit haben.
Meine Frage ist, ob es reicht, wenn ich die EMV bewerte und Maßnahmen treffe, oder ob mit "Prüfung
elektromagnetischer Immunität" Messungen gemeint sind. Ich bin mir unsicher, was mit "prüfen der EMV" gemeint ist. (Tabelle F.1 aus EN 13849-1)

Gruß
WITHCA
 
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