Konformitätserklärung bei Gebrauchtmaschinen übersetzen?

M.Czudnochowski

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Konformitätserklärung bei Gebrauchtmaschinen

Hallo zusammen,

wenn eine Gebrauchtmaschine mit CE-Zeichen und Konformitätserklärung in ein anderes EU-Land verkauft wird, muß ja die Betriebsanleitung übersetzt werden.
Was ist aber mit der Konformitätserklärung? Eigentlich kann diese nicht übersetzt werden wegen dem Ausstellungsdatumes und der Unterschrift.
Was also tun?:confused:
Vieleicht immer eine englische Übersetzung mit unterschreiben lassen?

Danke im voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso soll die Konformitätserklärung nicht übersetzt werden können? Wenn drauf steht, dass dies eine Übersetzung ist, leuchtet ja ein das das Datum und die Unterschrift auf dem Original Gültigkeit behalten.
 
Warum?
Wir befinden uns hier nicht in der Maschinenrichtlinie....
Die einzigen Vorgaben die du hast, sind die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie (in D umgesetzt in der ArbSchG), somit ist die übersetzte KE nicht relevant
 
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Ich würde die Konformitätserklärung schon übersetzen lassen, aber eindeutig gekennzeichnet als Übersetzung und ohne Unterschrift.
Dadurch sind in Landessprache alle relevanten Dinge aus der Konformitätserklärung vorhanden, es ist aber auch eindeutig das es nur eine Übersetzung ist und im Zweifelsfall die Original-Konformitätserklärung gilt.
 
Wenn die Gebrauchtmaschine von einem EU-Land in ein anderes EU-Land geliefert wird, dann ist es kein "erstmaliges Inverkehrbringen"
Wenn die Gebrauchtmaschine von einem nicht EU-Land in ein EU-Land geliefert wird, dann bist du bei einem "erstmaligen Inverkehrbringen" und musst die Dokumentation entsrpechend MRL liefern.
 
Moin,

Steven hat es ja schon recht gut dargestellt. Bei einem Handel innerhalb der EU handelt es sich ja nicht um ein erneutes Inverkehrbringen. Daher gelten am neuen Aufstellort lediglich die entsprechenden Richtlinien für das Betreiben der Maschine... das wäre in D-Land dann die Betriebssicherheitsverordnung. Auch hier wird ein Mindestmaß an Dokumentation gefordert, die ausreichend ist um ein sicheres Betreiben der Maschine zu ermöglichen. Damit der Bediener die versteht sollten die entsprechend erforderlichen Teile in Deutsch vorliegen... das wird hierzulande immer noch von den Meisten verstanden. Andere Sprachen können je nach Betreiber aber auch sinnvoll sein.

Ich behaupte allerdings mal, dass ein sicheres Betreiben einer Maschine auch ohne die Verständnis des Inhaltes der Konformitätserklärung durchaus möglich ist. Somit würde ich die Übersetzung derselben als optional betrachten. Das Vorhandensein jedoch ist eine andere Geschichte. Hier geht es ja um die Haftung des ursprünglichen Inverkehrbringers, die ja nicht durch den Verkauf erlischt!

Gruß

Klopfer
 
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