HelmutHeckner
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Hallo Forum,
ich bin gerade dabei, in meiner Anlage einen Zustimmtaster zur Überbrückung der Wartungstüren im Einrichtbetrieb vorzusehen.
Dieser Zustimmtaster wird über einen Stecker mit der Anlage verbunden und kann somit auch getrennt werden.
Jetzt kommt die Forderung auf, für diesen Zustimmtaster mehrere Steckplätze in der Anlage vorzusehen, damit dieser nicht mit einem 10 Meter langen Kabel versehen werden muss.
Ich habe da Bedenken, denn es ist ja möglich, mehrere Zustimmtaster gleichzeitig anzuschliessen.
Ein erster Ansatz von mir war, ein zusätzliches Signal auf die SPS zu führen, mit dem man erkennen kann, ob mehrere Taster gleichzeitig angesteckt sind.
Ist so etwas zulässig?
Kann mir jemand bei der Lösung dieser Frage weiterhelfen.
Vielen Dank und Grüße
Helmut
ich bin gerade dabei, in meiner Anlage einen Zustimmtaster zur Überbrückung der Wartungstüren im Einrichtbetrieb vorzusehen.
Dieser Zustimmtaster wird über einen Stecker mit der Anlage verbunden und kann somit auch getrennt werden.
Jetzt kommt die Forderung auf, für diesen Zustimmtaster mehrere Steckplätze in der Anlage vorzusehen, damit dieser nicht mit einem 10 Meter langen Kabel versehen werden muss.
Ich habe da Bedenken, denn es ist ja möglich, mehrere Zustimmtaster gleichzeitig anzuschliessen.
Ein erster Ansatz von mir war, ein zusätzliches Signal auf die SPS zu führen, mit dem man erkennen kann, ob mehrere Taster gleichzeitig angesteckt sind.
Ist so etwas zulässig?
Kann mir jemand bei der Lösung dieser Frage weiterhelfen.
Vielen Dank und Grüße
Helmut