Zukauf-Maschine mit Prozess versehen, dann mit eigener Konfo in Verkehr bringen

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Hallo,

wir (B) kaufen von (A) eine Allround Basis-Maschine mit CE und EG-Konfo von (A).
Auf diese Maschine wird nun von uns (B) ein ganz spezieller Bearbeitungsprozeß (CNC Zyklen) aufgebracht, sowie besondere Spannmittel und Werkzeuge.
Die Maschine als solche (Not-Halt, Schutztüren, Antriebe, Sicherheitsfunktionen usw.) wird nicht angetastet.
Vertraglich ist das zwischen (A) und (B) alles abgestimmt, bekannt und in Ordnung. Die Maschine wird von (A) bereits auf die spätere Anwendung hin aus-
gelegt, auf Basis eines von (B) erstellten Lastenheft.

Nun möchte man natürlich - nach dieser "Veredelung" - diese dann entstandene "Spezialmaschine" auch unter dem Namen (B) an den Endkunden verkaufen.

Daher möchten wir (B) auch eine EG-Konfo mit unserem Namen mitliefern. Auch wenn es sich nicht um eine wesentliche Veränderung handelt.
Die Idee ist, aufgesattelt auf die ja schon CE konforme Basismaschine eine Risikobeurteilung zu erstellen für unseren Anteil (z.B. Handhabung der Werkzeuge),
und ansonsten auf die ja bereits von (A) durchgeführte Risikobeurteilung usw. zu verweisen. Und dann eine EG-Konfo mit unserem Namen (B) ausstellen und
mitliefern.

Das (A) alles die Basismaschine betreffend korrekt gemacht hat, hat er ja unsgegenüber durch seine EG-Konfo bestätigt. Diese würden wir bei uns zur
Maschinendokumentation mit ablegen, aber nicht an den Endkunden geben.


Wäre dieser Ablauf so machbar, bzw. wenn nicht, was spricht dagegen ?


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