elek Maschiene

Guten Morgen,

wie immer gibt es auf so eine ausführlich gestellte Frage eine eindeutige Antwort :p

Aber grundsätzlich würde ich die Einstufung anhand der zugehörigen Richtlinie treffen. Eine normale Kleinsteuerung, z.B. Logo, würde ich als elektrisches Gerät nach NSPRL (wenn mit 230V) sehen, wobei ein Not-Halt-Schaltgerät eine Maschine im erweiteren Sinne darstellt und somit als "elektrische Maschine" angesehen werden könnte.

Gruß
Alex
 
Zurück
Oben