Maschine Umbau wesentliche Änderung

stevenn

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wir bauen einen Prüfstand um. Aus heutiger Sicht wäre er so wie er jetzt ist, nicht ausreichend sicher (Zugang jederzeit möglich, nur Warnschild!).
Wir bauen eine Sicherheitssteuerung ein und Türzuhaltungen. -> d.h. die Sicherheitssteuerung und Türzuhaltungen sind neu, sie konnten in keine vorhandene integriert werden.
Ich denke das ist keine wesentliche Änderung, weil ich den Prüfstand sicherer mache, was meint ihr? Die Sicherheitssteuerung greift ja schon irgendwie in die normale Steuerung ein, weil der Prüfstand erst laufen kann, wenn die Sicherheitssteuerung "alles ok" sagt.
 
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naja, der Prüfstand kann nur laufen, wenn die Türen zu sind. also greifen wir schon irgendwie ein, aber meines erachtens nicht so gravierend.
mit dem Türe schliessen wird aber nichts automatisch gestartet, falls du darauf hinaus wolltest.
 
Naja im Prinzip ist es keine wesentliche Änderung.
Nur hast du trotzdem einen Haufen Arbeit.
Du musst zwar nicht die CE-Doku machen, aber du musst die Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung sicher gestalten.
Und dort gibt es auch so nette Klauseln, die letztlich besagen, dass du (bzw. eigentlich der Betreiber) solche Umbauten als Anlass nehmen musst, die ganze Anlage sicherheitstechnisch zu überprüfen.
Kommt bei dieser Überprüfung letztlich heraus, dass viele Dinge einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, dann besteht Handlungsbedarf.

Wir holen bei großen Anlagen inzwischen externe Experten (wirkliche Experten und keine Sicherheits-Dampfplauderer) und erstellen dann gemeinsam eine Gefährdungsbeurteilung und eine Maßnahmenliste.

Gruß
Dieter
 
Moin
@ Dieter.
Schade die Jungs schreiben doch immer so gerne .
Unsere machen auch schöne Fotos für die "hohen" Herrn, damit die das besser verstehen


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Naja im Prinzip ist es keine wesentliche Änderung.
Du musst zwar nicht die CE-Doku machen, aber du musst die Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung sicher gestalten.

Und dort gibt es auch so nette Klauseln, die letztlich besagen, dass du (bzw. eigentlich der Betreiber) solche Umbauten als Anlass nehmen musst, die ganze Anlage sicherheitstechnisch zu überprüfen.
Kommt bei dieser Überprüfung letztlich heraus, dass viele Dinge einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, dann besteht Handlungsbedarf.

Dem ersten Teil stimme ich voll und ganz zu (mit der Arbeit). ABER nach meiner Meinung darfste die MRL auch einhalten müssen bzw. dürfen, da du ein separates Sicherheitssystem in Verkehr bringst. Von der Beschreibung her ist die vorhandene Steuerung nämlich nicht in der Lage die SF auszuführen, somit ist die Ergänzung eine Maschine im erweiterten Sinne (Sicherheitsbauteil) und Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL ist notwendig.

Den Arbeitsschutz sehe ich hier etwas gemütlicher. Klar ist der Umbau ein Grund für eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung, doch da du hier den Betrieb sicherer machst, sollte bei der GefBu nicht viel heraus kommen. Anders würde dies natürlich aussehen, wenn du für die Ergänzung nicht das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen würdest, dann müsstest du aus dem Arbeitsschutz die Sicherheit der Ergänzung ebenfalls beurteilen.

Kurzum, egal wie du das DOKUMENTATIVE Problem angehst, es wartet viel Schreiberei, oder auf den Dienstleister ;)

Gruß
Alex
 
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