Warum soll eine Armatur ein Spezialfall sein, die MRL kennt keine Spezialfälle!
Es gibt da sehr viele Beispiele.
Beispiel 1:
Es wird eine Anlage gebaut.
Es gibt zwei Lieferanten A und B beide liefern eine funktionsfähige Maschine.
Die Maschinen werden direkt aneinander gestellt es gibt eine Fördertechnik die diese Maschinen verbindet es ist keine Gesamtheit von Maschinen da man durch willensunabhängige Maßnahmen die Gefährdung des eingreifen von A nach B und B nach A verhindern kann. Das Fördergut stellt keine Gefährdung dar. Hat man bewerte nach dem neusten Interpretationspapier.
Jetzt soll aber nur eine feststehende trennende Schutzeinrichtung geben die beide Maschinen trennt. Diese liefert Hersteller A, bringt auch auf Grundlage der
Risikobeurteilung von A und B eine tunnelförmige trennenden Schutzeinrichtung an, weil er dies so im Vertag stehen hat und es auch kein Problem darstellt.
Nach der Interpretation von einigen ist dann B keine Maschine nur, weil eine Seite des Schutzzauns nicht von Ihm kommt. Wer erstellt nun die Konformität? A? Der Verwender?
Ich würde von beiden eine Konformität verlangen und B beschreibt das seine Maschine nur an der Maschine B sicher ist und validiert die Maßnahmen.
Beispiel 2:
Maschine komplett Verwendungsfertig es muss eine Absaugung als Sicherheitsmaßnahme erbracht werden, der Verwender hat eine Zentralabsaugung, die auch geeignet ist.
Der Hersteller erstellt eine Konformität und beschreibt wie die Maschine eingebunden werden muss und stellt eine Schnittstelle zur Überwachung der Absaugungsleistung usw. zur Verfügung, natürlich mit Angaben wie das auszusehen hat.
Jetzt ergeben sich folgende Fragen:
Ist das eine unvollständige Maschine? Nein, hier kann und muss man die Schnittstelle beschreiben und der Hersteller prüft ob das passt und erklärt die Konformität.
Wenn die Frage nach unvollständiger Maschine mit Ja beantwortet werden könnte, wer erstellt dann die Konformität? Der Verwender wird das nie im Leben machen. Er erklärt ja nicht nur die Konformität der Absaugung, sondern der ganzen Maschine. Es kann der Sachverhalt gegeben sein das es sich um eine Gesamtheit von Maschinen handelt, aber das ist dann ein anderes Thema und wird bei Zentralabsaugung nur sehr selten überhaupt betrachtet.
Für mich eindeutig eine Maschine!
Beispiel 3:
Maschine komplett Verwendungsfertig soll in einem Eck in einer
Fertigungshalle aufgestellt werden. Der Hersteller liefert nur zwei Seiten der trennenden Schutzeinrichtungen der Rest sind Gebäudewände.
Nach euren Interpretationen ist das eine unvollständige Maschine. Sehe ich nicht so, siehe Beispiel oben.
Worauf will ich raus, wenn man das so wie oben von Ott geschrieben durchzieht gibt es so gut wie keine Maschinen mehr und der Verwender muss dann plötzlich alle Konformitäten erstellen. Was ich als nicht konform zur MRL ansehen. Die auch schon aufgeführten Webseiten sind da auch nicht durchgängig einmal muss man eine Konformität für eine Armatur erklären und wenn da nur eine kleine Schutzeinrichtung fehlen soll dann ist das eine unvollständige Maschine. Was ja bei der Armatur so ist, die Schutzeinrichtungen gegen das Eingreifen sind die Rohre in die die Armatur eingebaut wird.
Und das Beispiel mit den Herren von der BG, sehe ich besonders Kritsch, wenn eine Maschine eine Schnittstelle hat die belegt und angesteuert werden muss um diese zu verwenden dann ist das keine Maschine. Wenn man das konsequent anwenden will ist das ein riesen Spaß beim Verwender.
Hatte ich schon geschrieben.
Letztendlich muss der Hersteller definieren ob es eine unvollständige oder vollständige Maschine ist und der Verwender muss das dann auch akzeptieren und kaufen. Ich denke aber nicht, dass es viele Kunden gibt die das so akzeptieren werden.