Miniaturmodelle von Prüfständen

stevenn

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Hallo zusammen,

gelten Miniaturmodelle von Maschinen, welche auf Messen ausgestellt werden als Maschine?
Diese haben auch einen Motor usw. und die Bewegungen sind die Gleichen nur in Miniausführung.

Also statt einem 1MW Antrieb ist hier nur ein kleiner Antriebsmotor mit z.B. 20-50 W. Dieser Motor bewegt Teile und die "bestimmte Anwendung"(aus MRL) wäre "zeigen was der Prüfstand macht".
Die RBU wäre schnell gemacht, weil diese Anlage komplett eingehaust ist (nur ein Bedienknopf an/aus) und so nichts passieren kann (Schnittstelle zum Netz ist ein normaler Schukostecker). allerdings müsste ich dann noch eine BA erstellen und die techn. Unterlagen usw.

Die Möglichkeit mit dem Schild (auf Messen) "Dieses Produkt entspricht nicht der Richtlinie..." ist mir bekannt, das wollen wir aber nicht anbringen.
Das Miniaturmodell wird auch später in unserer Firma ausgestellt. Deswegen soll es, wenn ein CE bekommen, falls notwendig.

Aber nochmal zurück zur Frage, ist das überhaupt eine Maschine?
Spielzeugrichtlinie würde ich nicht sagen, da die Messebesucher vorrangig Erwachsen sind.
 
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