Prüfung von Sicherheitsprogrammen: Verantwortlichkeit/ Haftung?

Cliff

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Hallo und Moin,

ich habe da einmal eine Frage in die Runde die mich schon eine Weile beschäftigt und zu der ich noch nicht so recht etwas griffiges gefunden habe:

Ausgangssituation:
Wir stellen Sonderanlagen her welche u.a. Sicherheitsprogramme/ -steuerungen enthalten (Pilz/ Integrated Safety/...).
In der Natur der Sonderanlagen liegt es natürlich das u.a. auch das Sicherheitsprogramm noch bis zum Schluss auf der Baustelle angepasst wird.

Frage:
Ein Kollege kam jetzt bei mir an und bat mich sein Sicherheitsprogramm gegenzuprüfen und dafür zu unterschreiben.
Wie sieht es da eigentlich genau aus bzgl. der Durchführung, Verantwortlichkeit und der Haftung?
Im Prinzip könnte das Programm ja erst nach endgültiger Fertigstellung geprüft werden. Weiterhin bezweifle ich das eine theoretische Prüfung (Nur einmal kurz den Programmcode anschauen) wirklich praktikabel ist. Meines Erachtens nach müsststen bei einer Prüfung alle Sicherheitsfunktionen getestet werden.
D.h. es müssten zwei Programmierer auf die Baustelle und es muss einem (Produktionsdruck) auch die Zeit dafür gegeben werden!
Wie sieht das in der Praxis aus?

Weiterhin:
Wie sieht es eigentlich bzgl. der Haftung aus?
Ich bezweifle das ich in der Lage bin in Kürze ein komplexes Sicherheitsprogramm mit vielen Sicherheitsbereichen und Sonderfunktionen auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
Gleichzeitig soll ich aber genau dafür unterschreiben.
Wie sieht es da mit der Haftungsfrage aus?

Gruss Cliff
 
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