Bestandsschutz vs. Realität

Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Vermutlich ist das alles richtig. Im Zweifel will ich von einem Spezialisten ebenfalls eine konkrete Aussage und kein Wischiwaschi.

Was wir hier sehen, ist das was passiert wenn man mehrere Spezialisten zum gleichen Thema in einen Raum sperrt. Die vitale Frage ist: werden die erkennen, das es sich um Teamwork handelt oder kommt nur einer wieder raus?
 
Hallo,
Dieter hat Recht, ich hätte es schon viel früher beenden sollen, ist auch eigentlich nicht meine Art. Denke das kann man auch an den Posts und Themen der letzten Jahre sehen.
Es nervt mich immer mehr das Personen im Netz einfachmal Sachverhalte verdrehen und das natürlich Anonym.
Ich muss mich nochmal bei dem Themenersteller entschuldigen, ich habe das Thema, was ich für sehr wichtig erachte, zerstört.
@Moderatoren:
Deshalb würde ich vorschlagen die Posts die nicht zum Thema gehören zu löschen, oder wenn das für jemand interessant sein sollte in ein eigens Thema zu kopieren.
Was ich aber interessant finden würde, wenn wir das Thema SRASW und 13849 nochmal gesondert aufgreifen würden. Wir hatten schon mal ein größeres Thema aber ich denke im Zuge der Zeit wird das wieder aktueller auch durch die Veröffentlichung der IFA, wie kann man das Umsetzen oder gibt es auch alternative Möglichkeiten. Das hilft dann dem Leser.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
@Safety

ich denke hier muß man nix löschen. Da gab's schon wesentlich heftigere Diskussionen hier im Forum.
Ihr seid beide noch ziemlich sachlich geblieben und so darf's doch sein.
Der Thread zeigt einfach, dass das Thema Sicherheit vielschichtig ist und dass es oft zu Diskussionen über Vorgehensweisen und Auslegungen kommt.
Ist bei uns firmenintern keinen Cent anders.
Man meint immer, dass eigentlich alles durch Normen, Verfahren, mathematische Formeln und Ablaufdiagramme geregelt ist ... Pustekuchen.
Aber sehen wir's doch einfach mal so:
In unserem sachlichen. logischen und lösungsorientierten Umfeld schadet mal Diskussion und Emotion auch nix :ROFLMAO:

Gruß
Blockmove
 
Bei dieser "Diskussion" geht mir auf den Zeiger, dass die Hersteller von "Sicherheitstechnik" bei der Gesetzgebung mitreden und die Gesetze mit schreiben.
Warum gibt es noch Maschinenbediener die gesund in Rente gehen?
Kann mir jemand schlüssig erklären, warum eine Fräsmaschine, die 40 jahre alt ist und bei der es in ca 64 000 Std. Betrieb zu keinem Unfall kam, nachgerüstet werden muss?
Warum darf ein Oldtimer ohne ABS und Dreipunktgurt im Strassenverkehr bewegt werden, obwohl der mehr Menschen gefährden kann?

Sicherheit ist gut und wichtig, aber wie bei allem: Übertreiben ist doof. Und das findet bei der Sicherheitsdebate leider statt.
Daher ist auch die Akzeptanz nicht gegeben.


bike
 
bike du hast 100% Recht ... Nur dummerweise hat Sicherheitstechnik schon lange nichts mehr mit gesunden Menschenverstand zu tun.
Ich halte auch an einer roten Ampel an wenn kein Verkehr ist. Und so handhag´be ich es in der Zwischenzeit auch mit der Sicherheitstechnik.
Ich machs halt. Ist einfach besser für den Blutdruck und die Nerven.
Alter Spruch:
Gott gebe mir die Kraft Dinge zu ändern die ich ändern kann und die Gelassenheit Dinge zu erdulden die ich nicht ändern kann.

Gruß
Blockmove
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Der Thread hat sich ja interessanter entwickelt, als ich es dachte und erreicht mit der philosophischen Einlage einen vorläufigen Höhepunkt :)

Kann mich jemand aufklären, in wie fern Dienstleister und Händler für Maschinen Verantwortung für die Maschinensicherheit haben, bzw. übernehmen?

Beispiele:
1. Trägt beim Verkauf einer gebrauchten Maschine der Betreiber oder der Verkäufer die Verantwortung für die Einhaltung erforderlichen Maschinensicherheit?

2. Wie sieht es bei Reparaturen aus? Trägt ein Monteur oder Techniker, der eine Maschine installiert, wartet oder repariert, bzw. dessen damit beauftragte Firma o.g. Verantwortung? Oder hängt das vielleicht vom Grad der Sicherheitsmängel ab? Wenn also z.B. ein veralteter Sicherheitsschalter vorhanden ist, muss der Dienstleister das nicht sehen, aber wenn z.B. ganz offensichtlich ungeschützte bewegliche Teile Menschen gefährden, dann muss der Dienstleister Maßnahmen ergreifen.
 
Hallo,
zur erste Frage Gebrauchtmaschinenhandel und wie muss ich mit einer Gebrauchtmaschine als Verwender umgehen?
Habe das mal für mich so Formuliert:

  1. Das Verkaufen von Maschine wird im ProdSG geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodsg_2011/gesamt.pdf
§1 (3) Dieses Gesetz gilt nicht für:
1. Antiquitäten,
2. gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet

Das bedeutet der Verkäufer muss deutlich in den Kaufvertrag aufnehmen das diese Maschine instand gesetzt oder wiederaufgearbeitet werden muss! Verkaufen kannst Du die Maschine dann.


  1. Eine „Alt“ Maschine muss nicht unsicher sein, Maschine die vor dem 01.01.1995 In Verkehr gebracht wurden
ProdSG:
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
(1) Soweit ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 unterliegt, darf es nur auf
dem Markt bereitgestellt werden, wenn es
1. die darin vorgesehenen Anforderungen erfüllt und
2. die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1
aufgeführte Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet.
(2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen
für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,
2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen
Produkten verwendet wird,
3. die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und
Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben
oder Informationen,
4. die Gruppen von Verwendern, die bei der Verwendung des Produkts stärker gefährdet sind als andere.
Die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen, ist kein ausreichender Grund, ein Produkt als gefährlich anzusehen.


  1. Was bedeutet das jetzt für den Käufer, Verwender?
Der muss jetzt die BetrSichV einhalten.
Der Verwender muss auf jeden Fall eine GBU machen und die Sicherheit prüfen
Bei einer Maschine die den oben genannten Text träge „die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder wiederaufgearbeitet“ muss diese einer GBU unterzogen werden in der dann auch die Maßnahmen festgelegt werden und auf wesentliche Veränderung geprüft wird. Den diese muss nach BetrSichV nach dem Stand der Technik sicher zu verwenden sein! Der Begriff sicher zu verwenden sein ist der entscheidende Unterschied zum Herstellungsprozess.

  1. Achtung beim Einbau von „Alt“ Maschinen in andere Maschinen oder Gesamtheit von Maschine nach MRL 2006/42/EG die Neuaufgebaut werden, also erstmalig in Verkehr gebracht werden, dann müssen die „Alt“ Maschinen der MRL entsprechen, also dem Stand der Technik für die Herstellung von Maschinen.


Zu deiner zweiten Frage:
Das ist schwierig kommt drauf an was Du machst, und wie ein Gericht entscheidet, wenn nach einer Reparatur an einer offensichtlich vom Stand der Technik stark abweichenden und mängelbehaftetet Maschine ein Unfall passiert. Steht in den Sternen, dazu empfehle ich Dir einen Fachanwalt einzuschalten der Dich mal über die Risiken aufklärt. Aber was man sagen kann, Du bist immer für das was Du machst verantwortlich oder zu mindestens mitverantwortlich, da gibt es Urteile bei denen auch Monteure gestraft wurden, weil die das Ausgeführt haben was die verantwortliche Führungskraft angeordnet hat, da geht es darum das man als Fachkraft schon im gewissenmaßen erkennen muss das z.B. der Abbau von Schutzeinrichtungen nicht zulässig ist. Aber wie schon geschrieben muss in Deutschland erst was passieren bis man Dich eventuell belangt. Sei Dir aber gewiss der Verwender wird erst mal versuchen das Ganze auf dich zuschieben, „ Wir haben da ja eine Fachfirma die die Maschine ständig wartet und repariert“. Also musst Du schon bei Auftragsvergabe darauf achten was Du für einen Auftrag annimmst und was im Vertrag steht. Oft lesen die Auftragnehmer die Lastenhefte nicht und machen dann sehr große Augen für was man alles Verantwortlich ist als Auftragnehmer.
Bei Dienstleistungen im Safety-Bereich, meine Baustelle, ist das noch eine Stufe schärfer, Teileweise bekommt man die volle Verantwortung als Externer auch dazu gibt es Urteile! Auch hier ist es wichtig was man dem Kunden anbietet und was im Auftrag steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich kenne es so und so machen auch unser Altmetallherrichter:
Es wird der Stand der Technik der zu der Zeit gültig war geprüft und ggF wieder hergestellt.
Es muss keine F-PLC verbaut werden oder sonstigen Quatsch.

Warum muss auf eine solch so einfache und eigentlich altägliche Frage solch eine Abhandlung geschrieben werden?
Es ist nach meiner absoluten Überzeugung, es ist nur ein Geschäft, was die "Sicherheitsleute" da fordern und durch Lobby in Gesetze schreiben lässen
Wenn kein Geschäft da ist um Geld zu drucken, wird dieser Bedarf geweckt.
Ein Gebrauchtwagenhändler der sein Geschäft so führen würde, wäre schnell im Knast.

@blockmove:Ich kenne es etwas anders:
Gott gibt mir die Kraft die Dummheit der Anderen zu ertragen, aber nimm die Kraft denen eine aufs Maul zu hauen.

bike

btw: wenn wir alle verbauten Achsen in Safeachsen umbauen müßten, wäre es billiger die Maschinen zu verschrotten.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo, warum schreibt man so einen lagen Text?
Weil man nachvollziehbare Aussagen trifft und keine Behauptungen aufstellt. Bzw. sich darum bemüht, weil viele die berechtigte Frage stellen wo steht das.
Zur Sicherheit von Maschinen, es gibt viele Arten das alles über einen Kamm zu scheren ist nicht möglich. Und eine generelle Nachrüstpflicht gibt es nicht!
Aber wenn man sich mal die Mühe macht und alte Vorschriften UVV, ZH usw. ansieht ist das alles nicht so neu. Vieles davon wurde auch übernommen.
Es werden in neunen Vorschriften Unfallschwerpunkte berücksichtigt, so geschehen bei der „neuen“ BetrSichV. Beispiele Instandhaltung, Manipulation von Schutzeinrichtungen, Ergonomie.
Zur Unfallhäufigkeit habe ich einen Link weiter oben gebracht, damit sich jeder sein eigenes Bild machen kann.
Zu dem Thema was muss der Verwender beachten gilt die BetrSichV.
Hier kann man sehen wer die macht:
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Ges...ssionid=34993A20F04FE0939FA81DEBD92066C4.s1t1
Auch hier kann sich jeder selbst die Information beschaffen wer da mitwirkt und seine Schlüsse ziehen.
Die erstellen auch die TRBSen die ja eine Vermutungswirkung zur BetrSichV haben und somit den Stand der Technik darstellen.
Was sagt die BetrSichV zum Thema Stand der Technik und GBU:
§2:
(10) Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind.

§3
(7) Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik zu
berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn
1. sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln dies erfordern,
2. neue Informationen, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, vorliegen oder
3. die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5 ergeben hat, dass die festgelegten
Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind.
Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine Aktualisierung erforderlich ist, so hat der
Arbeitgeber dies unter Angabe des Datums der Überprüfung in der Dokumentation nach Absatz 8 zu vermerken.

§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber
1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,
2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und
3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.


Die Gesetzeslage hat sich hier im Jahre 2015 entscheidend geändert, der Alte Anhang I der BetrSichV ist nicht mehr vorhanden die Anforderungen an die Sicherheit wurden als Schutzziele in die § der BetrSichV eingearbeitet. Die GBU ist nun in Verbindung mit dem Stand der Technik TRBSen zu erstellen und wie im § 3 und 4 gefordert zu beurteilen.

Nun bitte ich alle die dieses anzweifeln nicht einfach Behauptungen aufzustellen, sondern aufzuzeigen wie Sie zu dem Schluss kommen das es anders ist? Quellenangeben wären schön!
Zu dem Thema KFZ, wenn ich mich nicht irre müssen die alle 2 bzw. 3 Jahre einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden, wie ist das bei Maschinen?
 
Was sich zur Zeit abspielt ist doch recht offensichtlich.
Das Thema CE und MRL bei Neuanlagen ist ziemlich durch. Die meisten von uns haben ihre Vorlagen für Risikobeurteilung, CE-Doku und Sistema-Berechnung.
Somit muß eine neue Sau durchs Dorf getrieben werden. Also geht man jetzt den ganzen Altanlagenbestand mit Hilfe der Betriebssicherheitsverordnung an.
Und das nimmt mittlerweile solche Ausmasse an, dass man sich schon fragen muß.
Ein Beispiel hier im Thread wurde bereits genannt: Der Austausch einer SPS erfordert eine neue Gefährdungsbeurteil weil sich die neue SPS anders als die alte verhält.
Anderes Beispiel: Der Instandhalter tauscht einen Motorenschütz. Klar nach fast 20 Jahren wird ein aktueller Schütz eingebaut und nicht genau das gleiche Modell wie damals.
Genaugenommen muß jetzt der Instandhalter an Hand der Sicherheitskennwerte prüfen, ob der Schütz geeignet ist und muß dies auch noch dokumentieren.
Und da bei so alten Anlage meist keine CE-Doku vorhanden ist, muß dann natürlich der Instandhalter gleich noch eine Risikobeurteilung durchführen.
So beschäftigt ein simpler Schütztausch eine Sicherheitsfachkraft gleich mal einen halben Tag :p

Gruß
Blockmove
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Dieter,
zum SPS tausch habe ich schon was geschrieben, aber musste man früher nicht drüber nachdenken, wenn man das Herz einer Maschine tauscht ob das auch Auswirkungen auf die Sicherheit hat. O.K. haben wohl dann wenige getan aber die Forderung ist nicht neu. Auch damals seit 2002 wurden GBU gefordert.
Auch der Tausch eines Bauteils welches in einer Sicherheitsfunktion ist muss, wenn es nicht 1 zu 1 getauscht werden kann, überlegt werden. Aber was ist da so schwer, bei alten Maschine gab es keine Forderung nach B10 B10D also muss man sehen das die Leistungsdaten stimmen, muss man das denn nicht immer?

Eingriffe in Sicherheitssysteme müssen überlegt sein, hier sehe ich keinerlei Verschärfungen der gesetztes Lage oder wo soll das stehen.

Und warum soll an welcher Art von Maschinen alle Achsen gegen Safemotion-Achsen getauscht werden, gibt es eine Nachrüstpflicht für bestimmte Maschinen? Ist mir nicht bekannt!
 
Safety,
du gehörst zu den Pragmatikern mit Sachverstand.
Es gibt aber auch andere in deiner Branche.
Die genannten Beispiele über SPS, Schütztausch und auch Safemotion sind nicht willkürlich, sondern kommen aus der Realität.
Das Thema Achsen (speziell schwerkrafrtbehaftete Achse) kommt oft beim Retrofit alter Anlagen.
Letztlich versuchen wir bei solchen Aufgaben so nah wie möglich, an den aktuellen Stand der Technik heranzukommen.
Wenn man sich vorher Gedanken macht, dann ist's ja auch in den meisten Fällen nicht übermässig dramatisch.
Neue Antriebstechnik wird sowieso verbaut, dann gibts eben im Zweifel noch eine mayr-Bremse als 2. Bremse.
Die endlosen Diskussionen um irgendwelche (meist fadenscheinigen) organisatorische oder personelle Lösungen (TOP-Prinzip) sind nerviger als eine vernünftige technische Umsetzung.

Gruß
Blockmove
 
Hallo Dieter, Vertikal-Achsen sind ein schwieriges Thema, ich muss vor kurzem lernen das Doppelbremsen zu einer Zerstörung des Getriebes führen können, weil die Quasi zu einem sofortigen Stopp führen und die dadurch auftretenden Kräfte dann das Getriebe zerlegen. SEW hat das berechnet und man hätte da ein größeres Getriebe einbauen müssen, das die Kräfte aufnehmen kann, das war aber eine Achse in der Du bestimmungsgemäße bei jedem Takt im Gefahrenbereich warst. Habe mich dann dazu entschlossen das von der IFA im Bericht 7/2013 aufgeführte Beispiel anzuwenden, da sonst ein erheblicher Umbau notwendig gewesen wäre. Antrieb war schon drin so das SOS und SBC als Parallele SF möglich waren.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Dieter, Vertikal-Achsen sind ein schwieriges Thema, ich muss vor kurzem lernen das Doppelbremsen zu einer Zerstörung des Getriebes führen können, weil die Quasi zu einem sofortigen Stopp führen und die dadurch auftretenden Kräfte dann das Getriebe zerlegen. SEW hat das berechnet und man hätte da ein größeres Getriebe einbauen müssen, das die Kräfte aufnehmen kann, das war aber eine Achse in der Du bestimmungsgemäße bei jedem Takt im Gefahrenbereich warst. Habe mich dann dazu entschlossen das von der IFA im Bericht 7/2013 aufgeführte Beispiel anzuwenden, da sonst ein erheblicher Umbau notwendig gewesen wäre. Antrieb war schon drin so das SOS und SBC als Parallele SF möglich waren.

Das Thema Getriebe ist klar.
Bei Retrofit gibt sich unser Sachverständiger mit einer Zeitverzögerung für die 2. Bremse zufrieden.
Zusammen mit mayr findet man meist eine akzeptable Lösung.
Das Thema Bremsentest nervt hier viel mehr.
Nicht alle Umrichter beherrschen ihn.
Und weil es nicht schon kompliziert genug ist, soll jetzt in Zukunft der dynamische Bremsentest zum Standard werden.

Gruß
Blockmove
 
Hallo Dieter,
dynamisch halte ich für die aller meisten Anwendungen komplett übertrieben, da dies auch zu einem Verschleiß der Bremse führt und dann die Haltebremse nicht mehr geeignet ist. Ich rate bei meinen Projekten davon abzusehen. Es gibt auch Ausnahmen aber die sind eher sehr selten. Die Haltebremsen haben ja auch fast immer eine bestimmte Anzahl an Betriebsbremsungen bzw. Not-Stopps.
Die IFA schreibt ja auch das es bei den Vertikal-Achsen das Unfall geschehen zeigt das Bremsen nicht abgrubt ausfallen, sondern die Bremskraft, (Haltekraft, mit einigen Not-Stopps) den darum geht es, langsam verliert.
Das kann ich auch bestätigen, es gibt auch Ausnahmen wie Öl auf dem Bremsbelag usw. aber da ist was Anderes schiefgelaufen.

Zum Getriebe, zum versetzen Abschalten hat man mir damals abgeraten (Hersteller) da es durchaus zu Situationen kommt die dann doch zu einem gleichzeitigen Einfallen der Bremsen führen. Das war bei dem Beispiel auch mein erster Ansatz. Aber es gibt auch Antriebe die mit zwei Bremsen und entsprechendem Getriebe ohne Verzögerung ausgerüstet sind, kommt halt auf die Kombination an.
 
Beim dynamischen Bremstest gibt es diverse Ansichten über die Geschwindigkeit bei der dieser Erfolgen soll.
Ich sehe die ganze Diskussion um diesen Test auch wieder nur als ein Versuch den Stand der Technik hochzuheben und die Kosten für Sicherheit zu erhöhen.

Gleiches gilt auch bei den Getrieben.
Natürlich muß man sich die Daten anschauen, aber in den meisten Fällen ist hier genug Reserve.
Wenn allerdings der Hersteller abrät, dann hast du erstmal schlechte Karten.
Manchmal haben die Hersteller einen Baukasten und da gibt es das gleiche Getriebe mit stärkeren Motoren und Bremsen.
Da lohnt sich der Blick in die Kataloge.

Gruß
Blockmove
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Ich fasse mal zusammen, und hoffe, dass ich es richtig verstanden habe:

1. Bestandsschutz gibt es nicht, aber eine generelle Nachrüstpflicht auch nicht.
2. GBUs müssen bei jeder Maschine (alt und neu (mit CE)) immer wieder durchgeführt werden. Evtl. ergeben sich daraus verpflichtende Maßnahmen.
3. Auch alte Maschinen müssen auf den aktuellen Stand der (Sicherheits-)Technik angepasst werden, wenn *nicht akzeptable Risiken* bestehen.

Bei Punkt 3 hält mich die Bewertung des nicht akzeptablen Risikos in der Luft. Wer bewertet das und wie kann man sich absichern?

Mal ein paar Beispiele:

A. Produktionsmaschine aus den 80er. Eine 3 m lange Kardanwelle läuft auf Oberschenkelhöhe horizontal. Die obere Hälfte ist durch ein gebogenes Schutzblech gesichert. Es ist kein Problem unter das Blech zu greifen. Würde man mit ungeeigneter Kleidung, also z.B. einem wehenden Poncho oder einem langen Schal daneben stehen wäre nicht auszuschließen, dass dieser von der Welle, bzw. den Kardangelenken mitgenommen wird. Mit typischer Arbeitskleidung ist das Risiko relativ gering, aber nicht ausgeschlossen.


B. Eine Produktionsmaschine vom Anfang der 90er. In der Maschine laufen zwei Ketten, die Transportstangen mit 2m Breite im Takt bewegen. Die Maschine hat eine Umhausung, aber es ist an mehreren Stellen möglich hereinzugreifen und von den Transportstangen erfasst zu werden (genau so ist es vor ein paar Wochen bei einem Kunden mit einem Auszubildenden passiert).


C. Eine Produktionsmaschine aus der Mitte der 90er. Die Einhausung der Antriebselemente ist mit Siemens Grenztastern abgesichert, welche nur einen Wechselschalter haben. Die Grenztaster haben Kunststoffhebel, sind elektrisch in Reihe geschaltet und gehen auf eine Auswertschaltung des Herstellers, deren Aufbau unbekannt ist.


D. Ein Scherenhubtisch hat zwar an der Unterkante der Plattform eine Schutzleiste gegen Einquetschungen, aber man kann problemlos in das Scherengestell greifen und dort eingequetscht werden.



Die mechanischen Gefahren könnte man teilweise relativ einfach mit Schutzblechen deutlich reduzieren. An manchen Stellen wäre das aber kaum möglich.
Wenn aber eine Not-Aus-Schutzfunktion heute als unsicher betrachtet werden würde und man z.B. ein PNOZ nachrüsten müsste, dann wäre das meiner Meinung nach kaum möglich, da dann ein Großteil der Leitungen neu gelegt werden müsste, wofür an einigen Stellen kein Platz vorhanden wäre.

Die o.g. Beispiele findet man in den Betrieben, in die ich komme, massenhaft.
Die Gefahrenquellen sind teils verdeckt, aber es gibt auch etliche sehr offensichtliche.
 
Hallo,
da sowas immer eine Gefährdungsbeurteilung voraussetzt, das ist aus der Ferne unmöglich. Aus diesem Grund ist was ich schreibe nur Tipps und es kann nichts davon ohne weiteres übernommen werden.
  1. Produktionsmaschine aus den 80er. Eine 3 m lange Kardanwelle läuft auf Oberschenkelhöhe horizontal. Die obere Hälfte ist durch ein gebogenes Schutzblech gesichert. Es ist kein Problem unter das Blech zu greifen. Würde man mit ungeeigneter Kleidung, also z.B. einem wehenden Poncho oder einem langen Schal daneben stehen wäre nicht auszuschließen, dass dieser von der Welle, bzw. den Kardangelenken mitgenommen wird. Mit typischer Arbeitskleidung ist das Risiko relativ gering, aber nicht ausgeschlossen.
  • GBU erstellen.
  • Hier gilt die TRBS 2111 und die im Anhang aufgeführten Normen.
  • Normen die hier relevante sein können DIN EN ISO 13857, DIN EN ISO 953 bzw. jetzt die neue DIN EN ISO 14120
  • Ich empfehlen hier auch immer, wenn es möglich ist sich C-Normen anzusehen, da es durchaus so sein kann das offen Gefahrstellen für bestimmte Maschinentypen erlaubt sind. Beispiel Bauart 1 Drehmaschinen nach DIN EN ISO 23125.
Im Arbeitsschutz gilt das Top Prinzip,
1. Technische Maßnahmen
2. Organisatorische Maßnahmen
3. Personenbezogene Maßnahmen.
Technisch hat also Vorrang.

  • TRBS2111 sagt dazu:
    1. Sichern von Gefahrstellen
Lassen sich Gefahrstellen nicht durch konstruktive Maßnahmen vermeiden, so ist vorrangig zu prüfen, ob die mechanische Gefährdung durch eine der nachfolgend aufgeführten Schutzeinrichtungen minimiert werden kann:

  1. trennende Schutzeinrichtungen verhindern das Erreichen von Gefahrstellen, z. B. Verkleidung, Verdeckung, Umzäunung, Umwehrung
Weitere Anforderungen siehe 5.2.1
Also wäre die Gefahrenstelle mit trennenden Schutzeinrichtungen zu verschließen. Normen wie die aussehen müssen habe ich genannt. Nachrüstung notwendig.

  1. Eine Produktionsmaschine vom Anfang der 90er. In der Maschine laufen zwei Ketten, die Transportstangen mit 2m Breite im Takt bewegen. Die Maschine hat eine Umhausung, aber es ist an mehreren Stellen möglich hereinzugreifen und von den Transportstangen erfasst zu werden (genau so ist es vor ein paar Wochen bei einem Kunden mit einem Auszubildenden passiert).
Siehe A
Nachrüstung notwendig.
  1. Eine Produktionsmaschine aus der Mitte der 90er. Die Einhausung der Antriebselemente ist mit Siemens Grenztastern abgesichert, welche nur einen Wechselschalter haben. Die Grenztaster haben Kunststoffhebel, sind elektrisch in Reihe geschaltet und gehen auf eine Auswertschaltung des Herstellers, deren Aufbau unbekannt ist.
  • Grundsätzliche Vorgehensweise wie A.
  • TRBS 2111:
5.2.1.1 Allgemeine Anforderungen
Schutzeinrichtungen werden eingesetzt, um das Erreichen des Gefahrenbereichs
bzw. das Herausschleudern von Teilen zu verhindern oder um die gefahrbringende
Bewegung vor dem Erreichen stillzusetzen. Sie
7. müssen soweit erforderlich in die Steuerung des Arbeitsmittels gemäß der
Steuerungsaufgabe eingebunden sein, wird bei beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen z. B. erreicht durch
– eine Verriegelung, die sicherstellt, dass die Gefahr bringende Bewegung zum
Stillstand kommt, sobald die Schutzeinrichtung geöffnet wird, oder
– eine Zuhaltung die sicherstellt, dass die Schutzeinrichtung erst geöffnet werden
kann, nachdem die Gefahr bringende Bewegung zum Stillstand gekommen ist.

  • Normen DIN EN 1088 bzw. jetzt DIN EN ISO 14119, DIN EN 954-1 bzw. bei neuen SF DIN EN ISO 13849-1
  • Jetzt muss man eine Risikoeinschätzung machen und bestimmen wie hoch das Risiko dieser Gefahrstelle ist und dann Analysieren ob die vorhandene Steuerungstechnische Maßnahme ausreichend ist oder ob man z.B. durch Organisatorische Maßnahmen wie erhöhte Prüfzyklen ein akzeptables Restrisiko hinbekommt. Wenn man zu dem Schluss kommt die Steuerungstechnische Maßnahme ist nicht ausreichend muss man nachrüsten. So wie Du das beschreibst sehe ich hier eine Nachrüstung.
  1. Ein Scherenhubtisch hat zwar an der Unterkante der Plattform eine Schutzleiste gegen Einquetschungen, aber man kann problemlos in das Scherengestell greifen und dort eingequetscht werden.

  • Grundsätzliche Vorgehensweise wie A.
  • Hier würde ich die C-Norm für diese Art von Tischen heranziehen die gibt vor wie das zu gestalten ist und einen Soll-Ist Abgleich machen. Erst dann kann man was sagen.
 
3. Auch alte Maschinen müssen auf den aktuellen Stand der (Sicherheits-)Technik angepasst werden, wenn *nicht akzeptable Risiken* bestehen.

Bei Punkt 3 hält mich die Bewertung des nicht akzeptablen Risikos in der Luft. Wer bewertet das und wie kann man sich absichern?

Letztlich muß es der Betreiber beurteilen.
Kann er es nicht selbst, dann eben durch externe Dienstleister.
Was kommt dabei raus:
Bei deinen Beispielen kommt meist schon mal raus, dass die max. Gebrauchsdauer von max. 20 Jahren überschritten ist.
Offensichtliche Mängel wie die beschriebene Kardanwelle und das mögliche Hineingreifen müssen sowieso beseitigt werden.
Safety hat schon das TOP-Prinzip genannt.
Im Jahr 2017 wird es schwer zu begründen, warum eine technische Lösung nicht möglich ist und darum organisatorische oder personelle Maßnahmen notwendig sind.
Wir nutzen diese Maßnahmen nur solange bis die Anlage modernisiert ist.
 
Zurück
Oben