Bestandsschutz vs. Realität

Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
1. Bestandsschutz gibt es nicht, aber eine generelle Nachrüstpflicht auch nicht.
2. GBUs müssen bei jeder Maschine (alt und neu (mit CE)) immer wieder durchgeführt werden. Evtl. ergeben sich daraus verpflichtende Maßnahmen.
3. Auch alte Maschinen müssen auf den aktuellen Stand der (Sicherheits-)Technik angepasst werden, wenn *nicht akzeptable Risiken* bestehen.

Bei Punkt 3 hält mich die Bewertung des nicht akzeptablen Risikos in der Luft. Wer bewertet das und wie kann man sich absichern?
Mal ein paar Beispiele:
A. Produktionsmaschine aus den 80er. Eine 3 m lange Kardanwelle läuft auf Oberschenkelhöhe horizontal. Die obere Hälfte ist durch ein gebogenes Schutzblech gesichert. Es ist kein Problem unter das Blech zu greifen. Würde man mit ungeeigneter Kleidung, also z.B. einem wehenden Poncho oder einem langen Schal daneben stehen wäre nicht auszuschließen, dass dieser von der Welle, bzw. den Kardangelenken mitgenommen wird. Mit typischer Arbeitskleidung ist das Risiko relativ gering, aber nicht ausgeschlossen.

B. Eine Produktionsmaschine vom Anfang der 90er. In der Maschine laufen zwei Ketten, die Transportstangen mit 2m Breite im Takt bewegen. Die Maschine hat eine Umhausung, aber es ist an mehreren Stellen möglich hereinzugreifen und von den Transportstangen erfasst zu werden (genau so ist es vor ein paar Wochen bei einem Kunden mit einem Auszubildenden passiert).

C. Eine Produktionsmaschine aus der Mitte der 90er. Die Einhausung der Antriebselemente ist mit Siemens Grenztastern abgesichert, welche nur einen Wechselschalter haben. Die Grenztaster haben Kunststoffhebel, sind elektrisch in Reihe geschaltet und gehen auf eine Auswertschaltung des Herstellers, deren Aufbau unbekannt ist.

D. Ein Scherenhubtisch hat zwar an der Unterkante der Plattform eine Schutzleiste gegen Einquetschungen, aber man kann problemlos in das Scherengestell greifen und dort eingequetscht werden.

Die mechanischen Gefahren könnte man teilweise relativ einfach mit Schutzblechen deutlich reduzieren. An manchen Stellen wäre das aber kaum möglich.
Wenn aber eine Not-Aus-Schutzfunktion heute als unsicher betrachtet werden würde und man z.B. ein PNOZ nachrüsten müsste, dann wäre das meiner Meinung nach kaum möglich, da dann ein Großteil der Leitungen neu gelegt werden müsste, wofür an einigen Stellen kein Platz vorhanden wäre.

Die o.g. Beispiele findet man in den Betrieben, in die ich komme, massenhaft.
Die Gefahrenquellen sind teils verdeckt, aber es gibt auch etliche sehr offensichtliche.
zu 1., 2., 3. -> ja stimme ich dir zu.
zu A., B., C., D., -> solche Beispiele kenne ich auch. Und dann muss man immer wieder lesen. "bei der Maschine ist noch nie etwas passiert". dabei ist es "man könnte meinen" so einfach. du darfst einfach nicht von drehenden Teilen erfasst werden. ich höre von meinen eigenen Konstrukteuren auch immer wieder, " na, wenn er da hinlangt, ist er selber schuld". naja, rein rechtlich darf er ja gar nicht die Möglichkeit haben "da hinzulangen". Es ist nicht so leicht, meinen Konstrukteueren klar zu machen, dass wir die "Dummheit"(extra in Anführungsstriche, denn es gibt ja auch noch Stolpern etc. von Fachpersonal) der anderen absichern müssen. natürlich langt da keiner hin, ach warte, siehe Beispiel B. ;)
Also was ich mittlerweile nicht mehr hören kann ist, "da ist doch 30 Jahre nix passiert". naja vielleicht war es Glück, oder es ist an einer ähnlichen Maschine mal etwas passiert und das sich das wiederholt will der Gesetzgeber eben vermeiden. Natürlich könnte man der Meinung sein, das das übertrieben ist, aber das sind unsere Gesetze auch oft.
Denkt auch mal an den Punkt "Stolpern" gemäß MRL. es muss ja nicht immer mit Absicht passieren, das jemand hineinlangt. Und wenn dann jemand stolpert, dann hat er nur ne Beule, weil ein Schutzblech angebracht ist, anstatt den Kopf ab, weil er in hinfällt und in Kniehöhe mit dem Kopf irgendwo heineinfällt
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben