Jährliche Prüfung von Checksummen der Sicherheitsgerichteten Steuerung notwendig?

CSPZ

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Hallo zusammen,

über mehrere Ecken habe ich heute erfahren, dass angeblich der Betreiber verpflichtet ist jährlich die Checksumme der sicherheitsgerichteten Steuerungen zu prüfen.

Quasi ein Check der Soll-Summe (z.B. aus der Sicherheitsmatrix oder ähnlichem) gegen die aktuelle der Anlage. Dies würde wohl in einer BG-Vorschrift stehen.
Leider finde ich weder die Vorschrift noch Infos hierzu im Netz.

Aktuell machen wir nur eine reine Prüfung der Sicherheitseinrichtungen Lichtschranken, Not-Halt, 2-Hand Bedienung usw.

Kann mir jemand helfen wo ich weitere Infos dazu finde? Bzw. wo diese Forderung verankert sein könnte?

Vielen Dank im voraus.

Christian
 
Hallo,

also, eine BG-Vorschrift kenne ich nicht.

Nur die Betriebssicherheitsverordnung §3 (6), wo die Ermittlung notwendiger
Prüfungen von Arbeitsmitteln (wozu durchaus auch heutzutage Software gehört)
im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben ist.
Ob die Überprüfung der Checksumme notwendig ist, hängt sicherlich auch davon ab,
ob Eure Mitarbeiter Tools haben, das Safety-Programm zu verändern (z.B. bei einer Störung in der Nachtschicht).
Wenn das so ist, kann eine z.B. jährliche Prüfung nicht schaden.

Das Zauberwort heißt wie immer "Gefährdungsbeurteilung" (auch für Software)...

Gruß
Tommi
 
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Hallo, Tommi hat schon alles geschrieben.
In der TRBS 1201 sind bewährte Prüffristen aufgeführt, aber die GBU ist entscheidend.
Da die Verwender / Instandhalter oft die Zugangsdaten zur SRASW haben, ist es auch empfehlenswert die Checksumme zu prüfen, bei manchen Steuerungen kann man die an einem Display anzeigen lassen, ist also ein überschaubarer Aufwand.
 
Hallo Christian.

Mir ist auch keine Vorschrift dahingehend bekannt.
Du bist Maschinenbetreiber? Dann würde ich dir empfehlen die Checksumme mindestens bei der Erstprüfung zu kontrollieren. Bei der regelmäßigen Prüfung ist das auch sinnvoll, es sei denn du kannst anderweitig eine Manipulation ausschließen (GBU).

Aus Erfahrung im Sondermaschinenbau: einige Servicetechniker (häufig bei Dienstleistern) ändern auch Teile der Sicherheits-SPS, ggf. nur um eine Meldung nachzupflegen. Damit kommt auch der Betreiber später in Erklärungsnot wenn die Doku nicht mehr passt. Mit der regelmäßigen Prüfung der Checksumme kann man schnell prüfen, dass dahingehend keine Veränderung gemacht wurde. Falls die Checksumme sich geändert hat müsste man dies dokumentieren, schauen ob es eine wesentliche Veränderung war und die Erstprüfung erneut durchführen. Wenn du die Checksumme nicht prüfst, dann solltest du sicherstellen, dass auch Servicetechniker da nicht unbemerkt rangehen (z.B. durch An-/Abmeldung mit Laufzettel und Versionsverwaltung).
 
Hallo zusammen,

ich weiß nicht mehr, ob ich dieses Gerichtsurteil schon mal gepostet habe...

Gruß
Tommi
 

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