Bewegungen nach Reset Not - Halt

Thomas Linke

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Guten Tag zusammen


Ggf. gibt es hierzu schon einen Beitrag, und wenn ja, reicht ein Link dorthin.

Meine Frage lautet:
Dürfen nach dem Reset des Not - Halt Kreises direkt, in dem Fall pneumatisch betätigte Bewegungen ausgeführt werden. Die sich bewegenden Teile befinden sich innerhalb eines Schutzzauns, so dass der Bediener nicht erfasst werden kann, jedoch kann das Werkstück u. U. aus dem Schutzbereich herausragen, so dass durch eine unerwartete Bewegung des Werkstücks der Bediener in eine Gefährdungssituation gerät. Ich bin der Ansicht, dies darf nicht der Fall sein und muss dies jetzt begründen. Anhand von Normen usw. Da ich eine Zeitlang nicht mehr im Bereich Maschinensicherheit tätig war, habe ich leider ein wenig den Bezug dazu verloren.

Gruß

Thomas
 
1) Du könntest versuchen es anhand der Maschinenrichtlinie zu begründen.

Hier wird allerdings der Fall einer Bewegung nach Freigabe (Du nennst es Reset) nicht exakt beschrieben.


Deswegen, hier könnte man Deinen Fall hineininterpretieren:


1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall
...
Das NOT-HALT-Befehlsgerät muss

— den gefährlichen Vorgang möglichst schnell zum Stillstand bringen, ohne dass dadurch zusätzliche Risiken
entstehen;
...


2) außerdem kannst Du es mit Deiner Risikoanalyse begründen!


Lösung: 1) Konstruktiv 2) Technisch und erst an dritter Stelle organisatorische Maßnahmen
 
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Hallo

Zur weiteren Erklärung:

Das Werkstück ist während des Prozesses in einer Zentriereinrichtung eingespannt. Nach der Betätigung der Not – Halt Einrichtung und dem Stillstand der beweglichen Teile, wird die Zentriereinrichtung geöffnet. Nach dem Entriegeln der Not – Halt Einrichtung wird bei Betätigung des Reset Tasters die Zentriereinrichtung sofort wieder geschlossen. Hierbei kann es dann zu einer seitlichen Bewegung des Werkstücks kommen und u. U. reicht dieses noch durch die Öffnung des Schutzzauns heraus. Die Bewegung der Maschine muss separat eingeleitet werden.


Gruß

Thomas
 
Hallo,
hier sehe ich zwei Normen:
DIN EN ISO 13850 Abschnitt 4.1.4
Die Rückstellung des Gerätes darf die Maschine nicht in Gang setzen, sondern nur das Wieder-Ingangsetzen erlauben.
Und
DIN EN ISO 13849-1 Abschnitt 5.2.2
Die manuelle Rückstellfunktion:

  • darf selbst keine Bewegung oder Gefährdungssituation einleiten,
 
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Hallo
Nach dem Entriegeln der Not – Halt Einrichtung wird bei Betätigung des Reset Tasters die Zentriereinrichtung sofort wieder geschlossen. Hierbei kann es dann zu einer seitlichen Bewegung des Werkstücks kommen und u. U. reicht dieses noch durch die Öffnung des Schutzzauns heraus.

Wieso ist da eine Öffnung im Schutzzaun? Diese Bewegung könnte doch auch z.B. durch einen Programmierfehler im Standardprogramm hervorgerufen werden... würde das Bauteil dann auch durch die Öffnung herausragen?
 
Hallo

Zur weiteren Erklärung:

Das Werkstück ist während des Prozesses in einer Zentriereinrichtung eingespannt. Nach der Betätigung der Not – Halt Einrichtung und dem Stillstand der beweglichen Teile, wird die Zentriereinrichtung geöffnet. Nach dem Entriegeln der Not – Halt Einrichtung wird bei Betätigung des Reset Tasters die Zentriereinrichtung sofort wieder geschlossen. Hierbei kann es dann zu einer seitlichen Bewegung des Werkstücks kommen und u. U. reicht dieses noch durch die Öffnung des Schutzzauns heraus. Die Bewegung der Maschine muss separat eingeleitet werden.


Gruß

Thomas


Wieso wird der Schutzzaun nicht entsprechend angepasst, statt diese Gefährdungssituation zu rechtfertigen? Verstehe nicht ganz, wie man in kauf nehmen möchte, oder wohl bereits gemacht hat, dass irgend ein Werker ein Werkstück nach dem Reset gegen den Kopf gedonnert bekommt.:confused:
 
Hallo

Durch die Öffnung wird das Werkstück dem Arbeitsraum zugeführt. Dort wird es dann durch die Zentriereinrichtung gehalten. Je nachdem wie lang das Werkstück ist, ragt es ein wenig aus der Öffnung, und wird beim nachfolgenden Arbeitsgang komplett in die Anlage hereingezogen. Die Zuführung der Werkstücke erfolgt von Hand und nicht über eine automatische Zuführung.

Das Werkstück kann nicht fallen, da es auf einem "Tisch" liegt. Es wird lediglich die Zentrierung geöffnet und das Werkstück somit "losgelassen".

Gruß

Thomas
 
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ich bin ganz bei Safety. "Nach dem Entriegeln der Not – Halt Einrichtung wird bei Betätigung des Reset Tasters die Zentriereinrichtung sofort wieder geschlossen" das musst du ganz klar verhindern. Das Schliessen muss bewusst passieren
und exakt die richtigen Normenstellen hat er dir auch gegeben.
 
Guten Morgen

Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass das Quittieren keine Bewegung in Gang setzen darf. Jedoch möchte ich mal kleinlich sein und auf der "manuellen Rückstellfunktion" herumreiten.
Diese bezieht sich doch in der DIN 13849-1 nur auf das Auslösen durch eine Schutzeinrichtung!
In deinem Fall aber wird keinerlei Schutzeinrichtung angefasst, sondern lediglich ein Not-Halt betätigt. Der sichere Zustand ist also nach wie vor gewährleistet.

Aaaaber: laut Maschinenrichtlinie Anh.1 Abs 1.2.4.3:

....durch die Freigabe darf die Maschine nicht wieder in Gang gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglicht werden

Außerdem in DIN EN ISO 13850 Abs. 4.1.4:

....Die Rückstellung des Gerätes darf die Maschine nicht in Gang setzen, sondern nur das Wieder-Ingangsetzen erlauben.
 
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