safety_simon
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Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der Risikominderung nach DIN EN ISO 12100 (und DIN EN ISO 13849-1):
Wir haben bei der Risikobeurteilung für eine Gefährdung vor Jahren einen PLr b festgestellt. Nun hat aufgrund eines tödlichen Unfalles eine erneute Risikobeurteilung einen PLr c ergeben.
Eine Nachrüstung von bisherigen Systemen ist wirtschaftlich/kostenbezogen und technisch nicht möglich, da wir in dem System eine Standard-SPS in einfacher Ausführung benutzen und diese ja durch eine fehlersichere Steuerung ersetzt werden müsste (zur Erreichung eines PL c, weil eine Standard-SPS in einfacher Ausführung kein bewährtes Bauteil ist).
Nach DIN EN ISO 12100, Kapitel 6 werden Benutzerinformationen gefordert, wenn das Risiko durch technische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend vermindert werden kann.
Wäre das in unserem Beispiel der Fall?
Grüße
safety_simon
Ich habe eine Frage bezüglich der Risikominderung nach DIN EN ISO 12100 (und DIN EN ISO 13849-1):
Wir haben bei der Risikobeurteilung für eine Gefährdung vor Jahren einen PLr b festgestellt. Nun hat aufgrund eines tödlichen Unfalles eine erneute Risikobeurteilung einen PLr c ergeben.
Eine Nachrüstung von bisherigen Systemen ist wirtschaftlich/kostenbezogen und technisch nicht möglich, da wir in dem System eine Standard-SPS in einfacher Ausführung benutzen und diese ja durch eine fehlersichere Steuerung ersetzt werden müsste (zur Erreichung eines PL c, weil eine Standard-SPS in einfacher Ausführung kein bewährtes Bauteil ist).
Nach DIN EN ISO 12100, Kapitel 6 werden Benutzerinformationen gefordert, wenn das Risiko durch technische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend vermindert werden kann.
Wäre das in unserem Beispiel der Fall?
Grüße
safety_simon