Wer darf einen Notaus quittieren und gegebensfallls die Anlage neu starten?

tofebto

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Hallo Forum,

bei uns gab es heute eine Diskussion über das Thema "Welche Qualifikationen muß ein Mitarbeiter haben, um einen
betätigten Notaus zu quittieren und die Anlage wieder zustarten?"

Muß es ein Facharbeiter (Elektriker) sein oder zum Beispiel eine unterwiesene Person oder legt der Elektrofachverantwortliche die Regularien fest?

In der Maschinenrichtline steht zwar drin, wie ein Notaus funktionieren soll und wo er eventuell angebaut werden soll,
welche Farbgebung er haben soll, aber nicht, welcher Personenkreis den Notaus quittieren darf.

Vielleicht kann man mich erleuchten?;)

Vielen Dank
 
Hallo Forum,

bei uns gab es heute eine Diskussion über das Thema "Welche Qualifikationen muß ein Mitarbeiter haben, um einen
betätigten Notaus zu quittieren und die Anlage wieder zustarten?"

Muß es ein Facharbeiter (Elektriker) sein oder zum Beispiel eine unterwiesene Person oder legt der Elektrofachverantwortliche die Regularien fest?

In der Maschinenrichtline steht zwar drin, wie ein Notaus funktionieren soll und wo er eventuell angebaut werden soll,
welche Farbgebung er haben soll, aber nicht, welcher Personenkreis den Notaus quittieren darf.

Vielleicht kann man mich erleuchten?;)

Vielen Dank

Überleg mal du hast einen Betrieb und musst jedes Mal einen Elektriker rufen
wenn jemand den Not-Aus gedrückt hat. Ich würde mich sofort als Qualifizierter
Not-Aus Endriegler selbständig machen. Das ist noch besser wie Schüsseldienst.
 
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In nahezu jeder Bedienungsanleitung findest du einen Satz wie:
"Die Anlage darf nur durch unterwiesenes Personal bedient werden"
Sind weitere Qualifikationen erforderlich, dann sollte man das als Maschinenhersteller in der CE-Doku beschreiben.

Das Auslösen von Not-Halt kann / darf auch zu Schäden führen. Beispiel wäre z.B. Überspringen eines Zahnriemen.
Anschließend muß eventuell eine NC-Achse frisch eingemessen werden.
Wenn sowas passieren kann, dann gehört eben hier ein Vermerk in die Bedienungsanleitung.
Und da kann es schon sein, dass für das Einschalten ein Instandhalter notwendig ist.

Gruß
Blockmove
 
Willst du einen Not-Halt entriegeln, wenn du gar nicht weißt, was passieren kann?
Wenn du weißt was passiert, dann bist du zumindest unterwiesen.

@Blockmove: ich denke die Verantwortung für "das Entriegeln" liegt hauptsächlich beim Betreiber, der seine Mitarbeiter gemäß Qualifikation einsetzen muss/darf. also würde ich nicht direkt CE-Doku sagen, sondern viel wichtiger Betriebsanweisung / GEfährdungsbeurteilung
 
@Blockmove: ich denke die Verantwortung für "das Entriegeln" liegt hauptsächlich beim Betreiber, der seine Mitarbeiter gemäß Qualifikation einsetzen muss/darf. also würde ich nicht direkt CE-Doku sagen, sondern viel wichtiger Betriebsanweisung / GEfährdungsbeurteilung

Es gehört in beides.
Aus der Hersteller-Doku wird ja meist die Betreiber-Doku erstellt.
Du kannst ja auch die CE Risikoanalyse (sofern sie der Hersteller mitliefert) als Basis für die Gefährdungsbeurteilung nehmen.

Gruß
Blockmove
 
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