Betriebsarten Umschaltung für Teilwartung

schutti04

Level-1
Beiträge
24
Reaktionspunkte
1
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo,
ich stehe gerade vor folgendem Problem und stehe gerade ein wenigauf dem Schlauch.
Ich möchte Teile einer Anlage zur sicheren Wartung abschalten
Ich hab den Betriebsartenschalter Pitmode. Die sichere Auswertung der gewählten Betriebsart soll über PNOZ m1p geschehen (beides vonder Firma Pilz)
bei der Auswahl der Betriebsart Wartung werden nun die Aktoren der zu Wartenden Bereiche mit dem PNOZ m1p sicher abgeschaltet, durch 2 Leuchtmelder wird angezeigt, dass der zu wartende Bereich zu betreten ist.
Anschließend schalte ich zurück in den „Automatikbetrieb“. Sollten alle Wartungstüren geschlossen sein, soll die Teilanlage mit Hilfe eines Taster wieder eingeschaltet werden können.
Zu meinen Fragen:
- Leuchtmelder sollen über die SPS eingesteuert werden,sprich nicht über PNOZ m1p, ist dies korrekt?
-Das zurückschalten in den Automatikbetrieb bereitet mir „Kopfschmerzen“.Ist es korrekt, dass die Aktoren „einfach“ wieder eingeschaltet werden? SPS schaltet die „Wartungsleuchten“ aus und Anlage wieder auf Betrieb?


Berechnungen mit Sistema wurden diesbezüglich bereits durchgeführt!

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich würde die Lampen zwangsläufig aus der Sicherheitssteuerung ansteuern, damit sie nicht durch einen Fehler
angehen.
Wir steuern z.B. eine Lampe "Gerät spannungsfrei" über zwangsgeführte Öffner der Schütze an, welche auch
die Spannung abschalten. Nimm aber bitte LED statt Glühlampe und sieh einen Lampentest vor.
Außerdem würde, wenn die Lampe kaputt ist, ja der sichere Zustand signalisiert.

Bei Zurückschalten in Automatik muss beim entsprechenden Startbefehl entweder die Anlage komplett einsehbar
sein, oder es bedarf einer Anlaufwarnung. Not-Halt innerhalb des Schutzbereiches sind auch immer gut, falls doch
mal eine Person übersehen wird.
Ist denn der zu wartende Bereich vom laufenden mechanisch getrennt?
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo, vielen Dank für deine Antwort! Werde dann LEDs nehmen und diese über die Sicherheitssteuerung ansteuern.
An eine Anlaufwarnung hatte ich gar nicht gedacht, aber da der Bereich nicht einsehbar ist werde ich dieses vorsehen.
Die Nothalteeinrichtungen sollen auch bei Abschaltung des Bereiches weiter Bestand haben, sprich auch aus dem abgeschalteten Bereich aus kann die Anlage sicher ausgeschaltet werden.
Der Teil der Anlage ist vom laufenden Teil mechanisch getrennt.

Danke für deine Hilfe !
 
Was heißt denn mechanisch getrennt? Wenn eine Zuhaltung vorhanden ist, dann ist es egal von was die Lampen angesteuert werden. WEnn diese fehlerhaft leuchten, dann wird ja trotzdem zugehalten. Wenn die Lampen das einzige sind, was die Person abhalten in den Gefahrenbereich zu treten, dann würde ich eventuell das Sicherheitskonzept (siehe DIN EN ISO 12100 inhärent sichere Konstruktion- techn. Maßnahmen- organisatorische Maßn.) nochmal überdenken. Insgesamt kenne ich die Anlage aber zu wenig um eine genauere Aussage zu machen
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Da fällt mir ein, wie isses mit "Gegen Wiedereinschalten sichern?"
https://de.wikipedia.org/wiki/Wartungssicherung
Zur Betriebsartenumschaltung benutze ich einen Betriebsartenwahlschalter der Firma Pilz, der bereits eine Wiedereinschaltsperre enthält.

Was heißt denn mechanisch getrennt? Wenn eine Zuhaltung vorhanden ist, dann ist es egal von was die Lampen angesteuert werden. WEnn diese fehlerhaft leuchten, dann wird ja trotzdem zugehalten. Wenn die Lampen das einzige sind, was die Person abhalten in den Gefahrenbereich zu treten, dann würde ich eventuell das Sicherheitskonzept (siehe DIN EN ISO 12100 inhärent sichere Konstruktion- techn. Maßnahmen- organisatorische Maßn.) nochmal überdenken. Insgesamt kenne ich die Anlage aber zu wenig um eine genauere Aussage zu machen

Ist zwar ein Teil der Gesamtanlage, dient allerdings lediglich zu Absaugung und hat somit mechanisch gesehen mit den anderen Anlagenteilen nichts zu tun !
Eine aktive Zuhaltung gibt es derzeit nicht, lediglich Türschalter, die zu sofortigen Abschaltung aller Maschinenteile führt. Über den Betriebsartenwahlschalter sollen die Aggregate zeitlich versetzt abgeschaltet werden. Die Leuchtmelder sollen mir lediglich anzeigen, dass alle Teile abgeschaltet wurden und die Türschalter nun nicht mehr zur Störung der Anlage führt.

Ich hoffe so war es verständlich !

Gruß
 
ah ok. Wenn die Teile rechtzeitig abgeschaltet werden und keine Gefahr mehr da ist, bevor eine Person an die Gefahrenstelle kommt, dann ist die Ansteuerung der Lampen nicht sicherheitsrelevant, sondern dient nur dazu, das keine unnötige Abschaltung passiert. Wenn eine Person schneller im Gefahrenbereich ( inkl. wegfliegen von Teilen, Bruch , etc.) ist, als das abgeschaltet wird, dann bräuchtest du eine Zuhaltung.

Ist zwar ein Teil der Gesamtanlage, dient allerdings lediglich zu Absaugung und hat somit mechanisch gesehen mit den anderen Anlagenteilen nichts zu tun !
aber du schaltest die anderen Anlagenteile ab, sind diese dann dort gefährlich?
alle Angaben unter Gewähr, da ich die Anlage natürlich nicht kenne
 
Zur Betriebsartenumschaltung benutze ich einen Betriebsartenwahlschalter der Firma Pilz, der bereits eine Wiedereinschaltsperre enthält.
Das ist schon mal gut, mir geht es um ein System, wo JEDER Kollege ein Schloss
einhängt, der den Gefahrenbereich betritt, damit nicht einer vergessen wird. ;)
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
ah ok. Wenn die Teile rechtzeitig abgeschaltet werden und keine Gefahr mehr da ist, bevor eine Person an die Gefahrenstelle kommt, dann ist die Ansteuerung der Lampen nicht sicherheitsrelevant, sondern dient nur dazu, das keine unnötige Abschaltung passiert. Wenn eine Person schneller im Gefahrenbereich ( inkl. wegfliegen von Teilen, Bruch , etc.) ist, als das abgeschaltet wird, dann bräuchtest du eine Zuhaltung.
Im Innenbereich wird der Wartungsbetrieb eingeschaltet, anschließend muss die Person nach außen hin und und über eine Steigleiter in den "Wartungsbereich zu gelangen". Laut Hersteller sollten gewisse Teile wegen Hitze erst nach ca 5 Minuten gewartet werden (daher die Lampe die anzeigt, wann es sicher ist). Wenn jemand extrem zügig ist, wäre es möglich diese Teile unter 5 Minuten zu erreichen. Gefährliche Bewegungen sind zu diesem Zeitpunkt Aufjedenfall abgeschaltet.
aber du schaltest die anderen Anlagenteile ab, sind diese dann dort gefährlich?
alle Angaben unter Gewähr, da ich die Anlage natürlich nicht kenne

verstehe gerade deine Frage nicht ganz, könntest du die villeicht einmal genauer erklären ? danke :)

Das ist schon mal gut, mir geht es um ein System, wo JEDER Kollege ein Schloss
einhängt, der den Gefahrenbereich betritt, damit nicht einer vergessen wird. :wink:

Bis jetzt wurden die Wartung nur von einer Person durchgeführt, bei größeren Problemen wird sowieso die Gesamt-Außenanlage abgeschaltet und durch ein Schloss gesichert!
 
Im Innenbereich wird der Wartungsbetrieb eingeschaltet, anschließend muss die Person nach außen hin und und über eine Steigleiter in den "Wartungsbereich zu gelangen". Laut Hersteller sollten gewisse Teile wegen Hitze erst nach ca 5 Minuten gewartet werden (daher die Lampe die anzeigt, wann es sicher ist). Wenn jemand extrem zügig ist, wäre es möglich diese Teile unter 5 Minuten zu erreichen. Gefährliche Bewegungen sind zu diesem Zeitpunkt Aufjedenfall abgeschaltet.
du musst halt eine Risikobeurteilung machen. wenn die Hitze, die einzige Gefahr ist, welche dich zwingt 5 min fern zu bleiben, dann musst du bewerten, ob hier eine Lampe ausreichend ist. Wir arbeiten da mit der DIN EN ISO 13849 mit der du einen PLr ermittelst. dementsprechend muss dann die ganze Sicherheitsfunktion mind. dem PLr entsprechen. hohe Gefahr -> hoher PL.
weiterhin musst du dir Gedanken machen, wenn eine Lampe ausfällt. Was kann passieren? Sind Personen gefährdet? Kann er auf anderem Wege mitbekommen das es zu heiß ist? kann er vielleicht mitbekommen ob die Lampe kaputt ist?
verstehe gerade deine Frage nicht ganz, könntest du die villeicht einmal genauer erklären ? danke :)
meine Frage zielte darauf ab, warum du die anderen Teile abschaltest, wenn sie eigentlich nichts miteinander zu tun haben. aber wenn ich es richtig verstehe sind diese auch an den Orten die betreten werden müssen, und müssen deshalb abgeschaltet werden.

Bis jetzt wurden die Wartung nur von einer Person durchgeführt, bei größeren Problemen wird sowieso die Gesamt-Außenanlage abgeschaltet und durch ein Schloss gesichert!
warum werden bei Wartungen nicht einfach immer alles abgeschaltet?
 
Hallo, ich will mich in eure Diskussion nicht einmischen, aber wie kommst Du dazu das der Betriebsartenwahlschalter PITmode einen Schutz gegen Wiedereinschalten entsprechend der DIN EN 1037 bietet. Soweit mir bekannt kann jeder einen Key mit entsprechender Nummer kaufen und dann die BA wechseln.
Oder gibt es da was neues?
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Soweit mir bekannt kann jeder einen Key mit entsprechender Nummer kaufen und dann die BA wechseln.

Bei entsprechender Auswertung kann man die UID des Keys in die Auswertung mit einbeziehen. Aber ein Schutz gegen Wiedereinschalten ist was anderes.
Hab ich mal so bei uns gemacht, damit keiner mit 'nem eigenen Schlüssel kommen kann.
 
Hallo weißnix_,
danke für den Hinweis, ich kenne das Produkt aus meiner Vergangenheit recht gut und aus dem Grund haben ich eine Norm dazu geschrieben.
In der 1037 wird dann in solchen Fällen auf die funktionale Sicherheit verweisen übrigens auch in der MRL.
 
Hallo, ich will mich in eure Diskussion nicht einmischen, aber wie kommst Du dazu das der Betriebsartenwahlschalter PITmode einen Schutz gegen Wiedereinschalten entsprechend der DIN EN 1037 bietet. Soweit mir bekannt kann jeder einen Key mit entsprechender Nummer kaufen und dann die BA wechseln.
Oder gibt es da was neues?

Hallo Safety,
hatte es ähnlich gedacht wie "weißnix_" es bereits gemacht hatte, sprich über UID der Keys ! Welche Möglichkeit wäre denn die bessere?

Gruß
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Das Produkt ist für die Betriebsartenwahl nach MRL 2006/42/EG Anhang I 1.2.5 gedacht, das bedeutet es wird zwischen zwei Sicherheitsniveaus umschaltet und das hat nichts mit unerwartetem Anlauf nach DIN EN 1037 zu tun.
Auch erfüllt die Funktion der Erkennung und Übertragung der Keynummer keinen PL.
Ich muss gestehen ich habe nicht alles gelesen was da geschrieben wurde, es muss also eine Abschaltung durch z.B. eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung oder AOPD geschehen.
Ich kenne solche Bereichsabschaltungen z.B. mit einer Schiebetür welche die zwei Bereiche trennt und wenn die zugeschoben wird kann der eine Bereich weiterlaufen, dann erfüllt die Schiebetür mit einer entsprechenden Verriegelungseinrichtung nach DIN EN ISO 14119 mit weiteren SRP/CS eine SF nach DIN EN ISO 13849-1 und die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Anhang I 1.2.4.2 erfüllt.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich kenne den PITmode nicht so gut, aber muss ich wirklich davon ausgehen (und absichern), das sich jemand einen Schlüssel nachkauft? Also das geht doch irgendwann zu weit. Manipulation verhindern, schön und gut, aber bevor jemand seine kriminelle Energie so auslebt, dann lässt er sich doch eher einsperren (spart ihm auch Geld);)
 
Zurück
Oben