safety_simon
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Hallo nochmal!
Ich habe eine Unklarheit bzw. eine Denkblockade bezüglich folgender Maschine:
Die Maschine ist ein Bohrlochabschluss (Blowout-Preventer), der mithilfe einer Schließanlage maßgeblich für ein kontrolliertes und sicheres Bohren benötigt wird. Geschlossen werden mehrere Schließbacken (Redundanz) über Hydraulik, wobei die Hydraulikflüssigkeit durch Elektromotoren oder alternativ über Luftpumpen auf dem nötigen Druck gehalten wird. Der Schließbefehl wird über eine Zweihandverriegelung vom Fernsteuerstand aus manuell abgegeben (ohne programmierbare Steuerung) oder kann von Hand ausgeführt werden.
Es besteht keine direkte Gefahr von Menschen durch die Schließbewegung der Maschine, jedoch nur bei einer Fehlfunktion der Maschine, die jedoch aufgrund der Konstruktion und der vielfältigen Redundanz in allen Teilen der Maschine so gut wie ausgeschlossen ist. Denn dafür wurde die Maschine ja entwickelt.
Die Maschine ist mit der Schließanlage ein eigenständiges System ohne Verknüpfung zu anderen System.
Nun meine Fragen:
Ich hoffe ich konnte mein Problem ausreichend gut erklären.
Viele Grüße
safety_simon
Ich habe eine Unklarheit bzw. eine Denkblockade bezüglich folgender Maschine:
Die Maschine ist ein Bohrlochabschluss (Blowout-Preventer), der mithilfe einer Schließanlage maßgeblich für ein kontrolliertes und sicheres Bohren benötigt wird. Geschlossen werden mehrere Schließbacken (Redundanz) über Hydraulik, wobei die Hydraulikflüssigkeit durch Elektromotoren oder alternativ über Luftpumpen auf dem nötigen Druck gehalten wird. Der Schließbefehl wird über eine Zweihandverriegelung vom Fernsteuerstand aus manuell abgegeben (ohne programmierbare Steuerung) oder kann von Hand ausgeführt werden.
Es besteht keine direkte Gefahr von Menschen durch die Schließbewegung der Maschine, jedoch nur bei einer Fehlfunktion der Maschine, die jedoch aufgrund der Konstruktion und der vielfältigen Redundanz in allen Teilen der Maschine so gut wie ausgeschlossen ist. Denn dafür wurde die Maschine ja entwickelt.
Die Maschine ist mit der Schließanlage ein eigenständiges System ohne Verknüpfung zu anderen System.
Nun meine Fragen:
- Muss in der Risikobeurteilung (nach DIN EN ISO 12100) der Maschine jeder Schließmechanismus aufgeführt werden? Denn bisher haben wir es nicht, sondern nur Sachen wie Druckausfall, elektrische Versorgungs-Ausfall etc. . Ich kann mir aber folgendes vorstellen:
Fehler: Mechanismus 1 schließt nicht, da elektrische Versorgung ausgefallen ist -> Kein Risiko, da es noch andere Schließmechanismen gibt, die mit anderen Technologien ausgeführt sind -> Kein PLr -> Alles ok
Und müsste hier noch rechnerisch nachgewiesen werden, dass die einzelnen Schließmechanismen mit den verschiedenen Auslösern (elektrisch, pneumatisch) sicher genug sind (z.B. nach PL c ausgelegt wurden)? - Gilt bei solchen Maschinen die bestimmungsmäße Funktion der Maschine (Schließmechanismen) überhaupt als Sicherheitsfunktion? Weil Sicherheitsfunktionen ja zur Risikominderung dienen, eine Risikominderung aber laut der Risikobeurteilung nicht erforderlich ist (siehe 1).
Ich hoffe ich konnte mein Problem ausreichend gut erklären.
Viele Grüße
safety_simon
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