Steuerungstechnischen Maßnahme, wie bewerten?

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Hallo,

ich verwende die WEKA-CE Software und hab eine Frage anhand von folgenden Beispiel:


Bewertet wird eine Abzugseinheit (Bereich Förderelemente):

Ergebnis der Risikoeinschätzung: (Eingangsrisiko)

S2: schwere Verletzung
F2: Dauer ständig (Betrachtung im offenen Zustand)
O3:Eintrittswahrscheinlichkeit hoch
A2:Ausweichen kaum möglich (Geschwindigkeit > 0,25m/s)


Als Schutzmaßnahme muss eine steuerungstechnische gewählt werden (verriegelnd trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung), da im Stillstand dieser Bereich zugänglich sein muss.

Also bewerte ich jetzt die steuerungstechnische Maßnahme:

S2: schwere Verletzung weiterhin möglich

ab hier bin ich mir nicht mehr sicher:

F2 oder F1 -> Der Zugang in den Gefahrenbereich ist nur selten erforderlich, darf ich dann somit F1 nehmen oder muss ich trotzdem die Anlage ohne die verriegelnd trennende Schutzeinrichtung betrachten? Theoretisch kann die Abdeckung ja die ganze Zeit offen stehen und somit ist die Gefährdungsexposition wieder dauerhaft vorhanden.

O? Ändert sich hiermit auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts?
A? Ist jetzt ein Ausweichen möglich?

Mein Verständnisproblem liegt darin, dass ich jetzt nicht weiß, ob ich die Schutzabdeckung mit in die Betrachtung einbeziehen darf oder nicht.


Könnt ihr mir bitte das mal erklären?


Danke
 
Wenn deine Schutzeinrichtung offen steht darf das Förderelement doch nicht anlaufen. Sonst macht das ganze doch keinen Sinn.
 
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mir persönlich ist die weka ce software nicht bekannt, aber eine standardvorgehensweise wäre..

1) risikoeinschätzung und bewertung nach Risikograf gemäß DIN ISO 13849 --> ergibt PLr (erforderlichen Performance Level)
2) risikominderung: zuerst konstruktiv, dann technisch, dann organisatorisch...in der reihenfolge, steuerungstechnische maßnahmen sollte nur ergriffen werden wenn konstruktive maßnahmen nicht mehr möglich sind weil z.B. die ergonomie mit der maschine vernünftig zu arbeiten dabei verloren geht...dann wird die technische maßnahme ergriffen Sensor-Logik-Aktor, sicherer sensor erkennt die gefahr, gibts die information an die safety logik (mit safety software) weiter und diese erzeugt eine handlung die der aktor ausführen muss (bauteile müssen nach kategorien B-4 ausgewählt werden) und dann wird der erreichte PL (performance level) berechnet...wurde der erforderliche performance level nicht erreicht müssen bauteile mit höherer kategorie gewählt werden usw...trotz diverser maßnahmen (konstruktiv, technisch) ist manchmal ein restrisiko nicht zu vermeiden, dieses restrisiko muss in der risikobeurteilung angeführt und in der betriebsanleitung beschrieben werden....ist nur eine kurzzusammenfassung....

solltest unbedingt die ISO 12100, die EN ISO 13849-1/2:2016 und den IFA-Report (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/rep0217.pdf) lesen...sind gewissermaßen pflichtlektüren um einen groben überblick zu bekommen...

noch kurz zu deinem verständnisproblem:
wenn trotz schutzabdeckung die risikominderung nicht ausreichend ist, muss durch weitere konstruktionen od. technische (lichtschranke, scanner, usw.) maßnahmen das risiko weiter vermindert werden bis nur mehr ein akzeptables (hier ist die frage, welches restrisiko ist akzeptabel) od. garkein restrisiko vorhanden ist...

sg
jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
naja ich würde eine Risikobeurteilung nach 12100 machen und nicht nach 13849. Die 13849 kommt erst ins Spiel, wenn ich eine steuerungstechnische Maßnahme machen muss.
Desweiteren sieht das iterative Verfahren für Hersteller anders aus. zuerst inhärent sicher konstruieren, dann technische SChutzmaßnahmen und dann Bedienerinformationen geben. Die Reihenfolge, die dir safety_engineer weiß machen will, ist ein Mix aus der Betriebssicherheitsverordnung (TOP-Prinzip) und 12100. Die Betriebssicherheitsverordnung ist aber bei der Herstellung nicht anzuwenden, sondern erst später vom Betreiber.
Richtig ist:
Hersteller 12100 inhärent sicher konstruieren - technische Schutzmaßnahmen- Benuterinformation
Betreiber Betriebssicherheitsverordnung TEchnische SChutzmaßnahmen - organisatorische Maßnahmen - personenbezogene Maßnahmen

Warum safety_engineer das "(bauteile müssen nach kategorien B-4 ausgewählt werden)" empfiehlt kann ich nicht nachvollziehen, da die Auswahl direkt von der Risikobeurteilung abhängt und er dir so eine Aussage, ohne alle Informationen zu haben, gar nicht geben kann.

Bei der Risikoberuteilung und Risikominderung nach 12100 bewertest du zuerst die Anlage ohne Schutzmaßnahmen und nachdem du eine Maßnahme gemacht hast, mit Schutzmaßnahme. nur so siehst du dann ob die Maßnahme ausreicht
 
1.auf schwanzlängenvergleiche habe ich keine lust
2. war das eine kurzzusammenfassung, die erforderlichen normen und publikationen habe ich ihm angegeben und geraten sie zu lesen...
3. gibts es unzählige möglichkeiten ein risiko zu beurteilen, nicht nur die von dir angeführte risikograf aus der iso 12100, es ist auch erlaubt andere arten zu verwenden, wenn du anderer meinung bist, beweis mir das gegenteil

um im detail auf deinen schwachsinn einzugehen....

naja ich würde eine Risikobeurteilung nach 12100 machen und nicht nach 13849. Die 13849 kommt erst ins Spiel, wenn ich eine steuerungstechnische Maßnahme machen muss.

der risikograf aus der 13849 fragt nach der schwere der verletzung S1/S2, nach der Häufigkeit der Gefährdungsexposition F1/F2 und nach der Möglichkeit der Vermeidung P1/P2...das hilft mir ja wohl um die risikokennzahl und wenn nötig den erforderlichen performance level zu bestimmen, keiner sagt das ich den risikograf nicht dazu verwenden darf um mein risiko an der maschine einzuschätzen...


Desweiteren sieht das iterative Verfahren für Hersteller anders aus. zuerst inhärent sicher konstruieren, dann technische SChutzmaßnahmen und dann Bedienerinformationen geben. Die Reihenfolge, die dir safety_engineer weiß machen will, ist ein Mix aus der Betriebssicherheitsverordnung (TOP-Prinzip) und 12100.

ich habe geschrieben...

1) risikoeinschätzung und bewertung nach Risikograf gemäß DIN ISO 13849 --> ergibt PLr (erforderlichen Performance Level)
2) risikominderung: zuerst konstruktiv, dann technisch, dann organisatorisch

konstruktiv, technisch, organisatorisch....organisatorisch heisst übrigens organisatorische Maßnahmen und ist in meinen kreise die kurzform für benutzerinformation...für schwer verständliche habe ich dann aber weiter unten genau erläutert, was gemeint war...

dieses restrisiko muss in der risikobeurteilung angeführt und in der betriebsanleitung beschrieben werden....

wer lesen kann ist wie immer klar im vorteil....ich habe nicht davon geschrieben das personenbezogene maßnahmen ergriffen werden müssen wie in der betriebssicherheitsverordnung....

Warum safety_engineer das "(bauteile müssen nach kategorien B-4 ausgewählt werden)" empfiehlt kann ich nicht nachvollziehen, da die Auswahl direkt von der Risikobeurteilung abhängt und er dir so eine Aussage, ohne alle Informationen zu haben, gar nicht geben kann.

ich komme immer mehr zu der annahme, das du nicht lesen kannst...ich habe geschrieben....

...dann wird die technische maßnahme ergriffen Sensor-Logik-Aktor, sicherer sensor erkennt die gefahr, gibts die information an die safety logik (mit safety software) weiter und diese erzeugt eine handlung die der aktor ausführen muss (bauteile müssen nach kategorien B-4 ausgewählt werden) und dann wird der erreichte PL (performance level) berechnet...


ich habe ihm nicht geraten, welche kategorie gewählt werden muss....ich habe ihm lediglich gesagt das kategorien exisitieren und wenn ich eine technische schutzmaßnahme plan, muss auch ein sicherheitsrelevantes bauteil nach diesen kategorien ausgewählt werden....


der einzig sinnvolle satz den du angeführt hast war dieser....

Bei der Risikoberuteilung und Risikominderung nach 12100 bewertest du zuerst die Anlage ohne Schutzmaßnahmen und nachdem du eine Maßnahme gemacht hast, mit Schutzmaßnahme. nur so siehst du dann ob die Maßnahme ausreicht

vielleicht beschränkst du dich in zukunft auf sinnvolle informationen...

SG
Jürgen
 
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wie ein Kleinkind :)
gib einfach mal zu wenn du falsch liegst. schlimm mit dir.

"der risikograf aus der 13849 fragt nach der schwere der verletzung S1/S2, nach der Häufigkeit der Gefährdungsexposition F1/F2 und nach der Möglichkeit der Vermeidung P1/P2...das hilft mir ja wohl um die risikokennzahl und wenn nötig den erforderlichen performance level zu bestimmen, keiner sagt das ich den risikograf nicht dazu verwenden darf um mein risiko an der maschine einzuschätzen..."
hab ja nicht gesagt, das man das nicht darf, sondern "ich würde". soviel zu "ich kann nicht lesen" ;)

"konstruktiv, technisch, organisatorisch....organisatorisch heisst übrigens organisatorische Maßnahmen und ist in meinen kreise die kurzform für benutzerinformation...für schwer verständliche habe ich dann aber weiter unten genau erläutert, was gemeint war..."

oje. zwischen benutzerinformation und organisatorische Maßnahmen ist ein riesen Unterschied. egal erklär ich dir jetzt nicht, @alle anderen wenn es jemand wissen will, einfach pn

"bauteile müssen nach kategorien B-4 ausgewählt werden"
was läuft denn verkehrt bei dir? das ist doch kein "ich habe ihm lediglich gesagt das kategorien existieren" das stimmt doch nicht! du schreibst er es müssen ...



ich habe mittlerweile eine neue Theorie, ich denke das machst du mit Absicht, denn dein ernst kann das alles nicht sein
 
Bin ich noch nicht verstanden worden oder verstehe ich euch nicht?

Ich versuche es nochmal in Kurzfassung:


  1. Gefahr mit Ort, Lebensphase und gefährdeten Personenbereich definieren
  2. Eingangsrisiko abschätzen (bei uns ISO/TR 14121-2)
  3. Maßnahme bestimmen -> zuerst konstruktiv, dann technisch (eventuell steuerungstechnisch) und als letztes Mittel die Benutzerinformation
  4. Bei steuerungstechnischer Maßnahme Performance-Level bestimmen (DIN EN ISO 13849)
  5. Risikoeinschätzung nach getroffener Schutzmaßnahme bewerten -> Entweder hinreichend gemindert oder wieder von vorn beginnen

Ich bewerte jetzt nochmal meinen Fall mit der Abzugseinheit (Bereich Förderelemente)


Eingangsrisiko:

S2: schwere Verletzung
F2: Dauer ständig (Betrachtung im offenen Zustand)
O3:Eintrittswahrscheinlichkeit hoch
A2:Ausweichen kaum möglich (Geschwindigkeit > 0,25m/s)

So, jetzt stelle ich fest, das geht ja gar nicht!
Eine konstruktive Maßnahme ist leider nicht möglich, deshalb muss ich zu einer technischen Schutzmaßnahme greifen, welche eine trennende Schutzeinrichtung ist.
Da aber der Bediener im Stillstand den Abzug öffnen muss, ist eine verriegelnd trennende Schutzeinrichtung notwendig und somit lande ich beim WEKA-CE-Manager bei einer steuerungstechnischen Maßnahme.
Ab hier muss ich den geforderten Performance-Level der steuerungstechnischen Maßnahme ermitteln.

Und hier hab ich noch mein Vorstellungsproblem:

Hab ich ab diesen Punkt bereits eine verriegelnd trennende Schutzeinrichtung gedanklich montiert? Da noch nichts angebaut ist wie z.B. Zuhaltung kann diese Schutzeinrichtung ja auch geöffnet betrachtet werden.

Wie bewerte ich jetzt nach 13849 das Risiko?

S2: wenn Verriegelungseinrichtung versagt ist weiterhin eine schwere Verletzung möglich oder
S1: weil durch Schutzabdeckung keine Verletzung mehr möglich ist?

F1: weil der Zugang nur selten erforderlich ist und die Schutzabdeckung im Normalfall durch die steuerungstechnische Maßnahme geschlossen ist oder
F2: weil die Abdeckung ja die ganze Zeit geöffnet sein könnte?

OX: Eintrittswahrscheinlichkeit immer noch hoch? Eigentlich ist die Eintrittswahrscheinlichkeit doch jetzt nur noch gering, es kann ja nur noch was passieren, wenn die steuerungstechnische Maßnahme versagt.

P1 oder P2 ? Kann ich nach der steuerungstechnischen Maßnahme sagen, dass eine Vermeidung oder Verminderung des Schadens jetzt möglich ist? Die Geschwindigkeit des Abzugs ist ja immer noch hoch.
 
zuerst normale Risikobetrachtung. wenn du dann hier feststellst du brauchst eine technische Schutzmaßnahme, dann machst du eine Bewertung der Gefahr ohne Schutzeinrichtung. denn diese Bewertung gibt dir den benötigten Sicherheitsgrad (PLr ) an.
Und in diesem Sicherheitsgrad (z.B. PL d) musst du dann die Sicherheitsfunktion auführen. danach machst du diese Bewertung noch einmal, hierbei, stellst du dann fest, ob deine Maßnahme ausreichend war oder du noch eine brauchst.
 
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Danke, jetzt kommen wir der Sache näher.

Noch eine weitere Frage:

Wenn mein Risiko also bei der "Erstbewertung" z.b. S2,F2,O3 u. P2 hat und dann nach Feststellung, dass ich eine steuerungstechnische Schutzmaßnahme brauche, die Bewertung nach 13849 erfolgt, habe ich doch eigentlich wieder diesselben Risikowerte wie bei der Erstbewertung oder?

Zumindest gibt es keinen Unterschied bei S,F,P. Nur bei O habe ich bei der Erstbewertung (ISO/TR 14121-2) die Auswahl zwischen "niedrig, mittel, hoch" und bei der 13849 nur hoch, niedrig oder unbekannt.



Jedenfalls ist das in meiner Software so.
 
wenn ich dich richtig verstehe, dann ja.
die Norm sollte die 12100 sein, der Risikograph stammt aus der ehemaligen 14121, diese ist aber nicht mehr gültig
 
Wenn mein Risiko also bei der "Erstbewertung" z.b. S2,F2,O3 u. P2 hat und dann nach Feststellung, dass ich eine steuerungstechnische Schutzmaßnahme brauche, die Bewertung nach 13849 erfolgt, habe ich doch eigentlich wieder diesselben Risikowerte wie bei der Erstbewertung oder?
Das macht meiner Meinung nach aber keinen Sinn. Du wendest ja explizit eine steuerungstechnische Schutzmaßnahme zur Riskominderung an, für die auch entsprechend der Erstbewertung ein erforderlicher Performance Level bestimmt wird. Warum sollte man die Maßnahme jetzt bei der Zweitbewertung ignorieren? Ein Versagen ist ja schon über den PL bewertet.

Sollte jemand einen normativen Verweis (oder vergleichbar) auf des Gegenteil haben, lasse ich micht auch gerne korrigieren.


Michael
 
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zuerst normale Risikobetrachtung. wenn du dann hier feststellst du brauchst eine technische Schutzmaßnahme, dann machst du eine Bewertung der Gefahr ohne Schutzeinrichtung. denn diese Bewertung gibt dir den benötigten Sicherheitsgrad (PLr ) an.
Und in diesem Sicherheitsgrad (z.B. PL d) musst du dann die Sicherheitsfunktion auführen. danach machst du diese Bewertung noch einmal, hierbei, stellst du dann fest, ob deine Maßnahme ausreichend war oder du noch eine brauchst.

Darf ich bei der Risikobewertung bezüglich Dauer der Gefährdungsexposition die logische verwenden, die sich aus den Arbeitsvorgängen ergibt, oder muss ich mit der maximalen Zeit rechnen?

Bei der Erstbewertung gehe ich bisher davon aus, dass keine Schutzeinrichtung vorhanden ist und deshalb der Bediener der Gefahr ständig ausgesetzt ist. (beim meinen Beispiel mit der Abzugseinheit)
Wenn ich danach eine steuerungstechnische Maßnahme festlege und bewerte, dann kann doch die Dauer der Gefährdung in meinen Beispiel nicht mehr "ständig" sein, sondern nur noch "selten", da der Bediener im Durchschnitt 1x pro Schicht für ca. 1 Minute hineingreifen muss.

Sehe ich das richtig?
 
Das macht meiner Meinung nach aber keinen Sinn. Du wendest ja explizit eine steuerungstechnische Schutzmaßnahme zur Riskominderung an, für die auch entsprechend der Erstbewertung ein erforderlicher Performance Level bestimmt wird. Warum sollte man die Maßnahme jetzt bei der Zweitbewertung ignorieren? Ein Versagen ist ja schon über den PL bewertet.

Sollte jemand einen normativen Verweis (oder vergleichbar) auf des Gegenteil haben, lasse ich micht auch gerne korrigieren.


Michael
so wie ich das verstehe, hat er nur entschieden, das er eine steuerungstechnische Schutzmaßnahme braucht. er hat sie noch nicht angewendet. deswegen hat er die gleichen Werte. Die erste Bewertung ist mit 12100 und die "zweite" Bewertung mit 13849. bis jetzt hat er aber noch nichts gemacht. beide Male der gleiche Zustand
 
Wenn ich danach eine steuerungstechnische Maßnahme festlege und bewerte, dann kann doch die Dauer der Gefährdung in meinen Beispiel nicht mehr "ständig" sein, sondern nur noch "selten", da der Bediener im Durchschnitt 1x pro Schicht für ca. 1 Minute hineingreifen muss.

Sehe ich das richtig?
Grundsätzlich beeinflusst du durch eine Zuhaltung auf jeden Fall die Dauer ja. ob nun 1x pro Schicht für ca. 1 min nur noch selten ist, musst du für dich entscheiden. das ist natürlich ein wenig subjektiv
 
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Vorab: Ich bin dazu kein Fachmann

Für mich ist für die Bestimmung der Häufigkeit die Schutzeinrichtung ohne Bedeutung. Ich verstehe es so, das der Bedienereingriff in seiner Häufigkeit durch den Prozess bestimmt wird. Also wie häufig muss der Bediener eine bestimmte Stelle der Maschine erreichen.
Diese Häufigkeit geht wiederum in die Anforderungen für die Verlässlichkeit der Schutzeinrichtung ein (PLr).
Ein seltener Eingrifff senkt folglich erstmal die Anforderungen, weil die Sicherheitsvorrichtung seltener benutzt wird und folglich geringerem Verschleiß unterliegt. Die Häufigkeit der Testung bleibt ja hier im ersten Schritt erstmal außen vor.

Oder um es nochmal klar (nach meinem Kenntnisstand) auszudrücken: Der Performancelevel ist kein Maß für die Höhe des Risikos sonder für die Verlässlichkeit der Schutzeinrichtung unter Berücksichtigung des kumulierten Risikos (Risikograph).

Aus diesem Grunde findet die Risikobewertung auch immer so statt, als wenn keine Schutzvorrichtung existieren würde.

GBU: Definiert, ob ein Risiko besteht (Prüfung ohne Schutzvorrichtung)
Wenn ja: Kann das Risiko durch festmontierte Verkleidungen ausreicchend reuziert werden? Ja--> machen
Wenn nein: Risikobewertung zur bestimmung eines PLr einer beweglichen trennenden Schutzvorrichtung ermitteln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

was stevenn schreibt ist vollkommen richtig.

Nur zur Verdeutlichung: Zuerst Risikobewertung, so wie für alle anderen Risiken deiner Maschine auch. Das hat noch gar nichts mit PL zu tun.

Welche Matrix/Risikographen/Risikozahlen man dafür benutzt ist nicht vorgegeben. Meine persönliche Meinung ist, das eine
Bewertungsmatrix mit den Risikoparametern S, F, P sinnvoll ist, da - wenn dann der PL bestimmt werden muss - eine einfache "Überführung" möglich ist, da beim PL eben die gleichen Risikoparameter angewendet werden. Zusätzlich muß
bei der Risikobewertung noch die Eintrittswahrscheinlichkeit mit einfließen, also der Parameter "O", den es beim PL aber
so nicht gibt (neue 13849 mit reduzieren des PL um eine Stufe ist mir bekannt, soll hier aber erstmal außen vor bleiben).
Deshalb ist auch die Verwendung des PL-Graphen für die Risikobewertung nicht sinnvoll, führt nur zu Verwirrung, bzw. zur Vermischung der einzelnen Schritte (iterativer Prozess). Es gibt ja auch Risiken wie z.B. beim Transport die rein gar nichts mit PL und steuerungstechn. Schutzmaßnahmen zu tuen haben.

Jetzt sagst du deine Abzugseinheit hat als Eingangsrisiko
S2 + F2 + O3 + A2

1. Betrachtet werden muss aber das Risiko an der Gefahrenstelle unter Berücksichtigung wie oft der Bediener an der Gefahrenstelle "rumwerkeln" muß. 1 x / Schicht ist sicherlich F1, und nicht F2 nur weil der Bediener dauernd an der Maschine steht.
2. O3 bedeutet es wird mit großer wahrscheinlich, sprich häufig, zum Eintritt des Ereignisses kommen. Ich würde hier eher zu O2 kommen, O3 scheint mir zu pessimistisch. Wir sollen ja "vernünftigerweise" Abschätzen, natürlich auch immer den Worst Case im Auge haben. Aber eben auch realistisch schätzen, selbst noch ohne Schutz wir ja wohl kaum der Bediener da andauernd seine Finger reinstecken und sich verletzten lassen. Also
S2 + F1 + O2 + A2

Ob A1 oder A2 kann ich ohne Kenntnis der Maschine nicht beurteilen.

Jetzt baust du doch zunächst eine feststehende trennende Schutzeinrichtung um diese Gefahrenstelle. Auch weil dies immer die erste Wahl zu sein hat. In dieser ist dann eine Öffnung für deine Zugangstür.
damit ist ein Erreichen der Gefahrenstelle nicht mehr rundum möglich, sondern nur noch durch eine bestimmte Öffnung.
Das reduziert doch sicherlich die Wahrscheinlichkeit, also O1. Ob dieser gezielte Zugang auch A reduziert hängt sicher stark von der Dynamik der dortigen Bewegung(en) ab. Wenn z.B. jetzt nicht mehr die eigentlichen Antriebselemente erreichbar sind könnte man A auf 1 setzten. Also
S2 + F1 + O1 + A1/2 in anderer Reihenfolge :
S2 + F1 + A1/2 + O1

Und erst jetzt kommt deine bewegliche trennende Schutzvorrichtung (nämlich die Tür) mit Verriegelung zur Maschinensteuerung als steuerungstechn. Schutzmaßnahmen. Und die braucht einen PL.
Jetzt kann man bei Verwendung dieser Parameter in der Risikobewertung diese 1:1 in die Welt des PL überführen.

Eingangsrisiko deiner steuerungstechn. Schutzmaßnahmen also
S2 + F1 + P1/2

Ist ein PLr von c oder d.
Jetzt gestaltest du deine SF dementsprechend (wie das geht steht in der 13849 - hat aber erst mal nichts mit der Risikobeurteilung zu tun)

Aber wieder zurück zur Risikobewertung. Diese wird jetzt abgeschlossen (für diese Gefährdung). Also Endergebnis nach Anwendung/Einbau der SF "Bewegliche trennende Schutzvorrichtung mit Verriegelung". Vorausgesetzt natürlich du hast die SF so gestaltet das der PLr auch erreicht wird - aber das sollte an anderer Stelle nachgewiesen werden.

Also S0 - kein Restrisiko ( Wenn die SF korrekt funktioniert ). Aber davon müssen wir ja ausgehen, denn deshalb muss ja die SF bei steigender "Gefahr" immer "besser" werden. Sprich einen höheren PL erreichen. Was Letztlich eine immer geringere Ausfallwahrscheinlichkeit bedeuted. Denn Ausfall der SF heißt ja, das S0 nicht mehr gegeben wäre.


MfG

Profilator
 
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.
Ich bin mir bei der Bewertung immer etwas unsicher, weil mir die Erfahrung fehlt. Deshalb stufe ich das Ganze im Zweifelsfall höher ein.

Ich fasse dann mal zusammnen:


Bei der Risikobeurteilung (12100) ohne Schutzeinrichtung darf ich bei der Dauer der Gefährdungsexposition die Zeit in Betracht ziehen, die für den Prozess bzw. die Maschine notwendig ist, auch wenn der Bediener den ganzen Tag reingreifen könnte.

Nach Abschluss der steuerungstechnischen Maßnahme und Bewertung des Restrisikos:

- die Betrachtung der Bewertung bezieht sich dann immer auf eine funktionierende Schutzeinrichtung
- das Restrisiko darf dann auch mit 0 bewerten werden, falls durch eine funktionierende Schutzeinrichtung keine Gefahr mehr besteht.

Bei der Einschätzung von A1/A2 bzw. P1/P2 könnte ich auch noch Hilfe gebrauchen:

Bisher bin ich immer so vorgegangen: (Eingangsrisiko nach 12100)

-> Geschwindigkeit >0,25m/s, dann immer A2 bzw. P2
-> <0,25m/s und Gefahr erkennbar dann eher A1 bzw. P1

Ich hab mir also den Faktor Geschwindigkeit als Priorität gesetzt. Bei der Eingangsbewertung ist das eigentlich noch relativ eindeutig.
Wie ist es aber bei einer steuerungstechnischen Maßnahme wie in meinen Beispiel bzw. wann ist eine Verminderung bzw. Vermeidung der Gefahrensituation möglich?


Bezüglich der WEKA-Software noch eine kurze Erklärung:


Eingangsrisiko: Risikoindex nach ISO/TR12121-2 -> S1/S2, F1/F2, O1/O2/O3, A1/A2
Schutzmaßnahmen: wenn steuerungstechnisch dann S1/S2, F1/F2, P1/P2, O0/O1/O2 (O0= nicht bekannt, O1=niedrig, O2=hoch)
Ausgangsrisiko: wieder Bewertung wie bei Eingangsrisiko

Wir haben in unserer Firma umgebaute bzw. modernisierte Maschinen, die leider durch Unwissenheit eine wesentliche Veränderung sind und deshalb den CE-Prozess durchlaufen müssen.
Deshalb ist der interative Prozess etwas schwierig bzw. ich bewerte die einzelnen Gefahrenstellen meistens in einem Durchlauf.
 
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Bei der Risikobeurteilung (12100) ohne Schutzeinrichtung darf ich bei der Dauer der Gefährdungsexposition die Zeit in Betracht ziehen, die für den Prozess bzw. die Maschine notwendig ist, auch wenn der Bediener den ganzen Tag reingreifen könnte.
.
nein das würde ich nicht so sehen. wenn er jederzeit reingreifen könnte, dann ist die Gefährdungsexposition hoch. Sonst kommt ja immer die Ausrede, "er muss nur 1x reingreifen, deswegen bewerte ich das so und so"
 
Und wenn ich die steuerungstechnische Maßnahme mit der verriegelnd trennenden Schutzeinrichtung anwende?

Darf ich dort die Zeit in Betracht ziehen, die wirklich für den Prozess notwendig ist?
 
wenn du die technische Maßnahme angewendet hast, dann ja. Also nach der Maßnahme. wenn du etwas zuhälst, kommst du nicht mehr an die Gefahrenstelle hin. wenn du allerdings nur eine verriegelnd trennende Schutzeinrichtung anwendest, musst du ja die Zeit betrachten bis du hinfassen kannst. das ist ein gravierender Unterschied, Zuhaltung oder verriegelnde Schutzeinrichtung
 
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