Steuerungstechnischen Maßnahme, wie bewerten?

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ok, jetzt verstehen wir uns langsam. die Norm welche bei diesem Thema relevant wird ist die EN 14119.denn wir müssen auch Manipulation berücksichtigen und wenn jemand hingreifen /rein gehen kann und dann arbeiten machen kann, die ihm die Arbeit erleichtert, dann muss man das berücksichtigen. Beispiel: Ich muss etwas während des sicheren Stillstandes einstellen (STO usw.) dafür muss ich aber immer die Betriebsart wechseln. na dann wechsel ich nicht die Betriebsart, gehe in einem "normalen Stopp" und mache diese Tätigkeit. Normalerweise darf er das nicht, aber diese "Manipulation" / "Umgehung der Sicherheitseinrichtung" muss gemäß 14119 berücksichtigt werden. Dementsprechend ist nicht die reale Zeit relevant, sondern man muss alle Umstände berücksichtigen und deswegen F2.
Oder das berühmte "ich muss mit meinem Ohr genau an die 10000 rpm-drehende Welle hin". Gibt es z.B. oft bei Entwicklungsprüfständen. WEnn solche Aussagen kommen, muss man davon ausgehen, dass diese Person rein gehen will und öfter reingehen will. dementsprechend F2.
Hallo,
zur DIN EN ISO 14119 diese Norm hat folgende Anwendungsbereich:
Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen
Auf das Thema Risikoeinschätzung bzw. Bestimmung des PLr geht die Norm nicht ein.
Das von Dir angesprochene Thema Umgehen auf eine vernünftigerweise vorhersehbare Art wird in der Norm behandelt und man muss bewerten on man einen solchen Anreiz hat. Wenn ja müssen entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden, also was hat das mit dem PLr zu tun? Wenn man keine entsprechenden Gegenmaßnahmen ergreift kann man auch einen PLe Verriegelungseinrichtung einfach umgehen!
Es geht um eine Einschätzung der Zugangshäufigkeit und / oder Dauer des Bedienperson, die Angaben der DIN EN ISO 13849-1 scheinen Dir nicht zureichen dann sehen wir mal die Schwester Norm an.
Hier eine Anmerkung aus der DIN EN 62061:
A.2.4.1 Häufigkeit und Dauer der Exposition
ANMERKUNG Die Dauer steht in Bezug zur Verrichtung von Tätigkeiten, die unter dem Schutz der SRCF ausgeführt werden.

Damit sollte doch jetzt klar sein was gemeint ist!?

Es gibt auch Beispiele im IFA Report 2/2017
 
ein Szenario, wo ich gerne eure Meinung hören würde:
Ein Prüfstand (ca. eine Halle mit 10m x 10m). Bei diesem Prüfstand ist die Gefahr da, das Teile wegfliegen können, deswegen werden die Türen zugehalten. Erst bei Stillstand wird die Zuhaltung aufgehoben und die Bedienperson kann den Raum betreten. Der Bediener müsste eigentlich nie in den Prüfraum rein, aber da es ein Entwicklungsprüfstand ist, würde er gerne in richtig gefährlichen Situationen rein gehen. Es gibt keine anderen Schutzmöglichkeiten (kein SLS, keine weiteren Abdeckungen), welche man anstatt der Türzuhaltungen einsetzen kann.
Eigentlich muss er nie reingehen, er würde aber, aus Gewohnheit, gerne reingehen, um z.B. "zu hören"(obwohl es Mikrophone gibt). Oder weil es einfacher ist, bei Volllast und bei höchsten GEschwindigkeiten reingehen um Leckageprüfungen oder andere Einstellarbeiten zu machen.
Also es ist ein Entwicklungsprüfstand, in den die Bediener eigentlich jederzeit rein wollen, aber für die eigentliche Tätigkeit nicht rein müssten(nur Gewohnheit von anderen Prüfständen). Wie würdet ihr dann hier die Dauer beurteilen?
 
ich meine etwas anderes. eigentlich müssen sie nie rein. sie können alle Tätigkeiten von "draußen" machen. aber aus Gewohnheit und weil es ein bisschen schneller geht, wollen sie rein gehen. Also sie müssen nicht, dementsprechend wäre die Espositionsdauer niedrig, aber sie wollen oft rein.dementsprechend ist die "Expositionsdauerbewertung" bei uns bei so einem Prüfstand hoch. am liebsten würde unser Kunde die ganze Zeit drin sein wollen (bei gefährlichen Bedingungen), aber theoretisch muss er gar nicht rein.
Also bei unserer Bewertung, spielt es eigentlich keine Rolle, ob er theoretisch rein muss, sondern ob er rein will. und dieses "rein wollen" ist dauerhaft.
 
würde ich auf alle fälle auch so sehen...darum muss ja die bewertung in absprache mit dem maschinenbediener erfolgen. als "außenstehender" kann die bewertung natürlich vorgenommen werden, wenn diese aber nicht der realität entspricht ist das ganze für die katz. bei uns wird immer die von dem jeweiligen lebenszyklus betroffene person dazu interviewt...

wir versuchen dadurch den spalt zw theorie und praxis etwas zu entschärfen.

sg
 
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Hallo, ich muss bzw. möchte euch da widersprechen.

  1. Es geht um die Bestimmung des erforderlichen Performance Levels
  2. Wenn man die Betreiber und Mitarbeiter fragt, wollen die immer an die Maschine, ich kenne es nicht anders. Bedeutet es würde immer ein F2 sein. Warum also hat man F1 und das dann auch noch in der neuen Ausgabe der DIN EN ISO 13849-1 entschärft?
  3. Wenn die Schutzeinrichtung installiert und funktionsfähig ist würde jedes Mal beim Zugang der Bedienperson die Maschine stehen bleiben, das wird er ja wohl dann nicht machen können.
  4. Maschine müssen so konstruiert werden das man diese auch sinnvoll bedienen kann.
  5. Erneuter Hinweis auf die Erklärung in der DIN EN 62061:
A.2.4.1 Häufigkeit und Dauer der Exposition
ANMERKUNG Die Dauer steht in Bezug zur Verrichtung von Tätigkeiten, die unter dem Schutz der SRCF ausgeführt werden.
Versuche des Umgehens von Verriegelungseirichtungen wird in der DIN EN ISO 14119 beschrieben.
 
...
  1. Erneuter Hinweis auf die Erklärung in der DIN EN 62061:
A.2.4.1 Häufigkeit und Dauer der Exposition
ANMERKUNG Die Dauer steht in Bezug zur Verrichtung von Tätigkeiten, die unter dem Schutz der SRCF ausgeführt werden.
Versuche des Umgehens von Verriegelungseirichtungen wird in der DIN EN ISO 14119 beschrieben.

da stimme ich dir ja auch zu, bei der 2. Bewertung, also nach Anwendung der Schutzeinrichtung( oder wie es in der Norm steht "unter dem Schutz der SRCF"). Dann ist die Bewertung bei mir auch F1.
Davor, ohne Schutzeinrichtung, ist die Bewertung F2.
 
Ich denke Du solltest mal lesen was ich geschrieben habe.
Welche zweite Bewertung?
Es geht doch um die Bestimmung des PLr?
 
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wenn ich aber eine Bewertung "unter dem Schutz der SRCF" mache, dann ist das nicht mehr die Bestimmung des PLr, sondern wie ich schon geschrieben habe die 2.Bewertung, nach der gewählten Sicherheitseinrichtung.
du kannst doch bei deiner PLr-Bestimmung die SRCF nicht schon voraussetzen. Zuerst wird die "nackte" Maschine / die Gefahr ohne Schutzeinrichtung bewertet und da hat man noch keine SRCF
 
Hallo, ich gebe auf.
Habe Dir jetzt mehrfach entsprechende Normenhinweise gegeben und auch andere haben auf IFA Beispiele verwiesen.
Siehe auch Post #33.
Dann erkläre mir mal wie man dann überhaupt auf F1 kommen soll, und das am besten an dem Beispiel aus dem IFA Report 2/2017 Anhang A Rotationsdruckmaschine, die Drucker wollen da auch immer mit der Nase ganz vorne sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Stevenn, ich versuche es nochmal mit deinem Beispiel:
Du schreibst:
ich meine etwas anderes. eigentlich müssen sie nie rein. sie können alle Tätigkeiten von "draußen" machen. aber aus Gewohnheit und weil es ein bisschen schneller geht, wollen sie rein gehen. Also sie müssen nicht, dementsprechend wäre die Espositionsdauer niedrig, aber sie wollen oft rein.dementsprechend ist die "Expositionsdauerbewertung" bei uns bei so einem Prüfstand hoch. am liebsten würde unser Kunde die ganze Zeit drin sein wollen (bei gefährlichen Bedingungen), aber theoretisch muss er gar nicht rein.
Also bei unserer Bewertung, spielt es eigentlich keine Rolle, ob er theoretisch rein muss, sondern ob er rein will. und dieses "rein wollen" ist dauerhaft.
Das bedeutet doch das die Sicherheitsfunktion nur sehr selten angefordert wird. Sonst würde ja Deine Maschine ständig stehen bleiben.
Was sagt die DIN EN ISO 13849-1 Anhang A dazu:
F2 sollte ausgewählt werden, wenn eine Person häufig oder dauernd einer Gefährdung ausgesetzt ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieselbe oder nacheinander unterschiedliche Personen der Gefährdung ausgesetzt werden, z. B. bei der Verwendung von Aufzügen. Der Parameter der Häufigkeit sollte nach der Häufigkeit und Dauer des Zugangs zur Gefährdung ausgewählt werden.
Wo die Anforderung an die Sicherheitsfunktion dem Konstrukteur bekannt ist, kann die Häufigkeit und Dauer dieser Anforderung anstelle der Häufigkeit und Dauer des Zugangs zur Gefährdung gewählt werden. In diesem Teil der ISO 13849 wird angenommen, dass die Häufigkeit einer Anforderung der Sicherheitsfunktion mehr als einmal je Jahr ist.

Also Deine Anforderung ist sehr gering und warum sollte eine reale sehr geringe Anforderungsrate jetzt zu einem F2 führen. Deine Person ist doch nicht häufig oder gar dauernd der Gefährdung ausgesetzt!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo, ich gebe auf.
Habe Dir jetzt mehrfach entsprechende Normenhinweise gegeben und auch andere haben auf IFA Beispiele verwiesen.
Siehe auch Post #33.
Dann erkläre mir mal wie man dann überhaupt auf F1 kommen soll, und das am besten an dem Beispiel aus dem IFA Report 2/2017 Anhang A Rotationsdruckmaschine, die Drucker wollen da auch immer mit der Nase ganz vorne sein.
dann lies doch mal meinen darauffolgenden post #34 auch. da habe ich die Aussagen aus dem post #33 entkräftet (meiner Meinung nach).
und zu deinem Beispiel. es ist ja auch etwas anderes ob ich über eine Entwicklunsmaschine spreche oder eine "Allerweltsmaschine". Bei einer Entwicklungsmaschine passieren immer unvorgesehene Sachen und der Bediener kommt immer wieder auf neue Ideen irgendwas zu prüfen etc.
Bei der Rotationsdruckmaschine im IFA Report geht es erstmal um die Wartung. Und eine Wartung ist im Verhältnis zum Normalbetrieb selten. Jetzt kann man noch überlegen, ob der Bediener vielleicht einen "vernünftig vorhersehbaren" Vorteil hat, wenn er da direkt seine Nase reinstecken kann, diesen Vorteil sehe ich aber nicht. Wenn du da einen Vorteil siehst, ja, dann würde ich auch bei diesem Beispiel F2 wählen. So ist nun mal meine subjektive Meinung zu diesem Beispiel. Aber um des nochmal zu wiederholen, bei diesem Beispiel geht es um die Wartung und ich sehen keinen großen Vorteil.
und das du meinen post #49 nach deinem post #48 völlig ignorierst finde ich auch nicht richtig. ich möchte noch einmal festhalten, dass
wenn ich aber eine Bewertung "unter dem Schutz der SRCF" mache, dann ist das nicht mehr die Bestimmung des PLr, sondern wie ich schon geschrieben habe die 2.Bewertung, nach der gewählten Sicherheitseinrichtung.
du kannst doch bei deiner PLr-Bestimmung die SRCF nicht schon voraussetzen. Zuerst wird die "nackte" Maschine / die Gefahr ohne Schutzeinrichtung bewertet und da hat man noch keine SRCF
ich denke hier liegt nämlich ein Denkfehler/Interpretationsfehler auf deiner Seite.-> das klingt jetzt böser als es gedacht ist. Soll wirklich nur eine Feststellung sein.
 
Hallo Stevenn, ich versuche es nochmal mit deinem Beispiel:
Du schreibst:

Das bedeutet doch das die Sicherheitsfunktion nur sehr selten angefordert wird. Sonst würde ja Deine Maschine ständig stehen bleiben.
Was sagt die DIN EN ISO 13849-1 Anhang A dazu:
F2 sollte ausgewählt werden, wenn eine Person häufig oder dauernd einer Gefährdung ausgesetzt ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieselbe oder nacheinander unterschiedliche Personen der Gefährdung ausgesetzt werden, z. B. bei der Verwendung von Aufzügen. Der Parameter der Häufigkeit sollte nach der Häufigkeit und Dauer des Zugangs zur Gefährdung ausgewählt werden.
Wo die Anforderung an die Sicherheitsfunktion dem Konstrukteur bekannt ist, kann die Häufigkeit und Dauer dieser Anforderung anstelle der Häufigkeit und Dauer des Zugangs zur Gefährdung gewählt werden. In diesem Teil der ISO 13849 wird angenommen, dass die Häufigkeit einer Anforderung der Sicherheitsfunktion mehr als einmal je Jahr ist.

Also Deine Anforderung ist sehr gering und warum sollte eine reale sehr geringe Anforderungsrate jetzt zu einem F2 führen. Deine Person ist doch nicht häufig oder gar dauernd der Gefährdung ausgesetzt!
Das bedeutet doch das die Sicherheitsfunktion nur sehr selten angefordert wird. Sonst würde ja Deine Maschine ständig stehen bleiben.
Nein sie bleibt nicht ständig stehen, weil ich eine Zuhaltung habe (habe ich doch jetzt schon oft geschrie. Die Tür geht gar nicht auf.

Wo die Anforderung an die Sicherheitsfunktion dem Konstrukteur bekannt ist, kann die Häufigkeit und Dauer dieser Anforderung anstelle der Häufigkeit und Dauer des Zugangs zur Gefährdung gewählt werden.
Das ist doch genau das was ich mache! Verstehen wir den Satz unterschiedlich?
Häufigkeit und Dauer ist grundsätzlich gering. Jetzt ist dem Konstrukteur aber bekannt, dass der Bediener öfter rein will, also muss er dies berücksichtigen.
 
dann lies doch mal meinen darauffolgenden post #34 auch. da habe ich die Aussagen aus dem post #33 entkräftet (meiner Meinung nach).
und zu deinem Beispiel. es ist ja auch etwas anderes ob ich über eine Entwicklunsmaschine spreche oder eine "Allerweltsmaschine". Bei einer Entwicklungsmaschine passieren immer unvorgesehene Sachen und der Bediener kommt immer wieder auf neue Ideen irgendwas zu prüfen etc.
Bei der Rotationsdruckmaschine im IFA Report geht es erstmal um die Wartung. Und eine Wartung ist im Verhältnis zum Normalbetrieb selten. Jetzt kann man noch überlegen, ob der Bediener vielleicht einen "vernünftig vorhersehbaren" Vorteil hat, wenn er da direkt seine Nase reinstecken kann, diesen Vorteil sehe ich aber nicht. Wenn du da einen Vorteil siehst, ja, dann würde ich auch bei diesem Beispiel F2 wählen. So ist nun mal meine subjektive Meinung zu diesem Beispiel. Aber um des nochmal zu wiederholen, bei diesem Beispiel geht es um die Wartung und ich sehen keinen großen Vorteil.
und das du meinen post #49 nach deinem post #48 völlig ignorierst finde ich auch nicht richtig. ich möchte noch einmal festhalten, dass
wenn ich aber eine Bewertung "unter dem Schutz der SRCF" mache, dann ist das nicht mehr die Bestimmung des PLr, sondern wie ich schon geschrieben habe die 2.Bewertung, nach der gewählten Sicherheitseinrichtung.
du kannst doch bei deiner PLr-Bestimmung die SRCF nicht schon voraussetzen. Zuerst wird die "nackte" Maschine / die Gefahr ohne Schutzeinrichtung bewertet und da hat man noch keine SRCF
ich denke hier liegt nämlich ein Denkfehler/Interpretationsfehler auf deiner Seite.-> das klingt jetzt böser als es gedacht ist. Soll wirklich nur eine Feststellung sein.

Hallo Stevenn,
Zu Post #52 #53:
Es geht hier nicht um eine Meinung, ich und auch andere haben Dir ja jetzt mehrfach versucht mit dem Inhalt von Normen eine Erklärung zu liefern, aber Du hast eine andere Meinung.
Es geht um den Sachverhalt Einschätzung des Parameters F um den PLr nach DIN EN ISO 13849-1 Anhang A.
Diese Normenauszüge geben klar und deutlich an was zu tun ist, aber das willst oder kannst Du nicht verstehen.
DIN EN ISO 13849-1:
Anhang A Auszug:
F2 sollte ausgewählt werden, wenn eine Person häufig oder dauernd einer Gefährdung ausgesetzt ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieselbe oder nacheinander unterschiedliche Personen der Gefährdung ausgesetzt werden, z. B. bei der Verwendung von Aufzügen. Der Parameter der Häufigkeit sollte nach der Häufigkeit und Dauer des Zugangs zur Gefährdung ausgewählt werden.
Anmerkung Safety:
Das ist bei Deiner Maschine nicht gegeben. Der Zugang zur Gefährdung ist sehr gering. Realität!!!!
Anhang A Auszug:
Wo die Anforderung an die Sicherheitsfunktion dem Konstrukteur bekannt ist, kann die Häufigkeit und Dauer dieser Anforderung anstelle der Häufigkeit und Dauer des Zugangs zur Gefährdung gewählt werden. In diesem Teil der ISO 13849 wird angenommen, dass die Häufigkeit einer Anforderung der Sicherheitsfunktion mehr als einmal je Jahr ist.
Die Dauer der Gefährdungsexposition sollte auf der Basis eines durchschnittlichen Werts bewertet werden, der im Verhältnis zur Gesamtzeit gesehen werden kann, über die die Einrichtung verwendet wird. Ist es z. B. notwendig, im zyklischen Betrieb zwischen die Werkzeuge der Maschine zu greifen, um Werkstücke zuzuführen oder zu bewegen, dann sollte F2 gewählt werden.
Anmerkung Safety:
Die Anforderung ist bei Dir sehr gering. Du hast ja eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung. Und Du sagst selbst das ein Zugang selten ist. Auch die Argumentation das die Bedienperson da rein will, greift hier nicht da die Maschine bei einem Zugang stehen bleiben würde, es geht um die Realität. Also ist die Anforderung sehr selten und die Bedienperson ist auch der Gefährdung sehr selten ausgesetzt, die Wahrscheinlichkeit das die Bedienperson bei der Gefahrenstelle sich aufhält und die Sicherheitsfunktion versagt ist also gering. Darum geht es bei der Einschätzung!!!!
Wenn man so wie Du an die Einschätzung herangehen würde, gäbe es nur noch F2 und das ist definitiv falsch.

Auszug DIN EN 62061:
A.2.4.1 Häufigkeit und Dauer der Exposition
ANMERKUNG Die Dauer steht in Bezug zur Verrichtung von Tätigkeiten, die unter dem Schutz der SRCF ausgeführt werden.

Anmerkung Safety:
Auch hier ist klar der Sachverhalt erläutert. Deine Bedienperson geht da selten rein und das unter dem oben beschriebenen Schutz.

Ich fasse zusammen:
Bei Deiner Einschätzung liegen folgende Sachverhalte vor:
Der Bediener geht in der Realität nur sehr selten in den Gefährdungsbereich
Die Anforderung und der Zugang und / oder Dauer sind in der Realität sehr gering
Das ist für Dich F2, damit stehst Du in der Fachwelt alleine da. Sonst hätten wir bald nur noch PLe Sicherheitsfunktionen!

Das bedeutet doch das die Sicherheitsfunktion nur sehr selten angefordert wird. Sonst würde ja Deine Maschine ständig stehen bleiben.
Nein sie bleibt nicht ständig stehen, weil ich eine Zuhaltung habe (habe ich doch jetzt schon oft geschrie. Die Tür geht gar nicht auf.


Wo die Anforderung an die Sicherheitsfunktion dem Konstrukteur bekannt ist, kann die Häufigkeit und Dauer dieser Anforderung anstelle der Häufigkeit und Dauer des Zugangs zur Gefährdung gewählt werden.
Das ist doch genau das was ich mache! Verstehen wir den Satz unterschiedlich?
Häufigkeit und Dauer ist grundsätzlich gering. Jetzt ist dem Konstrukteur aber bekannt, dass der Bediener öfter rein will, also muss er dies berücksichtigen.
Hier bestätigst Du ja alles was ich geschrieben habe. Die Anforderung ist sehr gering und er geht ja auch nicht rein. Er will aber er kann nicht und macht es auch nicht. Du musst verstehen das es sich um die Eintrittswahrscheinlichkeit, wenn die Bedienperson im Gefährdungsbereich ist oder hineingeht handelt, also unerwarteter Anlauf oder nicht anhalten und das in der Realität. Das gleich hat man z.B. an Werkzeugmaschinen da will die Bedienperson auch ständig hin.
z.B. Drehmaschinen:
Arbeitsbereich durch den Bediener; PLr = d Kategorie 3

Arbeitsbereich nur für Wartungszwecke; PLr = c


So nun habe ich Dir erneut die Normenlage dargestellt und da gibt es für mich auch keine Fehlinterpretation. Aber ich ahne schon Du siehst das anders.
ich denke hier liegt nämlich ein Denkfehler/Interpretationsfehler auf deiner Seite.-> das klingt jetzt böser als es gedacht ist. Soll wirklich nur eine Feststellung sein.
Auch Deine Schlussfeststellung finde ich interessant, da ich bisher immer mit harmonisierten Normen und deren Inhalt argumentiert habe, Du eher mit Meinungen, finde ich Deine Aussage verwegen. Und ganz nebenbei habe ich schon seit es die Norm DIN EN ISO 13849-1 mit Fachleuten, die auch die Norm geschrieben haben gearbeitet und auch von Anfang an das Thema PLr beurteilt und das an mehr als 1000 Maschinen mit den verschiedensten Anwendungen auch Prüfmaschinen.
Was Du da schreibst stimmt einfach nicht, und es erzeugt nur wieder den Eindruck das die Safety-Leute alles übertreiben und sofort PLe rufen. Ich schätze mit meinen Kunden den PLr nach den Vorgaben der DIN EN ISO 13849-1 und Typ-C Normen ein und das auf Basis von Realitäten so wie es in der Norm gefordert wird. Auch alle Fachleute, die ich kenne machen das so und ich kenne viele!
 
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...
Anmerkung Safety:
Die Anforderung ist bei Dir sehr gering. Du hast ja eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung.
...
irgendwie willst du es nicht kapieren. Ja ich habe eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung, und diese muss den PLr d erfüllen. Denn ohne eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung kommt er jederzeit an die Gefahrenstelle (will er ja auch, er will hin, immer!). Bei der zweiten Bewertung (nach Installation der Sicherheitseinrichtung "verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung", wo man überprüft ob die Sicherheitsenrichtung ausreichend ist) kommt man darauf, das F2 nun F1 ist, weil die Sicherheitseinrichtung nun installiert ist und die Person nicht mehr rein gehen kann.
Ich fasse zusammen:
Bei Deiner Einschätzung liegen folgende Sachverhalte vor:
a) Der Bediener geht in der Realität nur sehr selten in den Gefährdungsbereich
b) Die Anforderung und der Zugang und / oder Dauer sind in der Realität sehr gering
c) Das ist für Dich F2, damit stehst Du in der Fachwelt alleine da. Sonst hätten wir bald nur noch PLe Sicherheitsfunktionen!
a) nein er geht nicht selten rein, ohne Zuhaltung. Er geht oft rein und deswegen muss die Zuhaltung mit F2 bewertet werden.
b)Dass er in der Realität nur sehr selten (eigentlich gar nicht)rein geht, liegt daran, dass ein Zuhaltung installiert ist, welche mit F2 ausgewählt wurde.
c) Das stimmt doch nicht. So etwas zu behaupten ist auch nicht sinnvoll und kann nur damit begründet werden, dass man mich als "Übertreiber" dastehen lassen zu wollen. Ich komme bei meiner Bewertung selten auf PLe ( aber hin und wieder schon ja)
Auch Deine Schlussfeststellung finde ich interessant, da ich bisher immer mit harmonisierten Normen und deren Inhalt argumentiert habe, Du eher mit Meinungen,...
Stimmt doch gar nicht, ich entkräfte doch zum Beispiel deine Normenbeispiele, ganz einfach weil du sie falsch interpretierst, als sie zu meinen Beispielen passen.
Und ganz nebenbei habe ich schon seit es die Norm DIN EN ISO 13849-1 mit Fachleuten, die auch die Norm geschrieben haben gearbeitet und auch von Anfang an das Thema PLr beurteilt und das an mehr als 1000 Maschinen mit den verschiedensten Anwendungen auch Prüfmaschinen.
Und deswegen ist deine Argumentation richtig und du machst nichts falsch. Das bringt doch alles nichts, wenn ich die Normen falsch anwende/interpretiere. "... unter dem Schutz der SRCF" bedeutet zum Beispiel, das ich die Zuhaltung schon anwende, die PLr-Bestimmung muss aber ohne Zuhaltung passieren.
Hier bestätigst Du ja alles was ich geschrieben habe.
Ja eben nicht. Wenn wir über eine Verhinderung von unerwarteten Anlauf sprechen, nach der Installation der Zuhaltung(diese ist also schon da), ja dann ist der Aufenthalt gering. Aber für die PLr-Bestimmung der Zuhaltung eben nicht.
sprichst du vll die ganze Zeit von der PLr-Bestimmung von unerwarteten Anlauf? Ich rede von der PLr-Bestimmung der Zuhaltung.
 
Hallo Stevenn, Du hast generell ein Verständnisproblem mit dem Ganzen und der Interpretation von Normen, aber ich beende das ganze jetzt hier, ich bleibe bei meiner Aussage und das habe ich nun mehrfach belegt.
Auch solltest Du mal die Definition einer verriegelten trennenden Schutzeinrichtung mit Zuhaltung lesen und verstehen:
SF 1: Verriegelte trennende Schutzeinrichtung (öffnen = Anhalten, geöffnet = nicht trennende Schutzeinrichtung =Anlauf verhindern).
SF 2: Zuhaltung, Zuhaltung bis gefährliche Aktionen beendet sind.
Jede dieser SF bekommt einen eigenen PLr.
Das sind aber mal ganze andere Anforderungen.
Zu Deinem Beispiel:
Verriegelte trennende Schutzeinrichtung: S2 schwere Verletzungen, sehr geringe Häufigkeit F1, P2 ausweichen bei einem unerwarteten Anlauf nicht möglich, PLr = d
Zuhaltung: S2 schwere Verletzungen, sehr geringe Häufigkeit F1, P1 ausweichen möglich da man die Bewegungen der Achse noch erkennen kann, PLr = c
Alleine daran erkennt man das Dir einiges an Grundwissen fehlt.
Auch bleibe ich dabei, Du hast bisher keine auf harmonisierten Normen basierende Antwort geliefert! Und „F“ wird an dem realen Zugang und der realen Häufigkeit eingeschätzt!
Wenn Du das nicht so sehen willst kann ich das auch nicht ändern.
 
Hallo Stevenn, Du hast generell ein Verständnisproblem mit dem Ganzen und der Interpretation von Normen, aber ich beende das ganze jetzt hier, ich bleibe bei meiner Aussage und das habe ich nun mehrfach belegt.
Gar nichts hast du belegt. du Antwortest immer mit deinem "die unter dem Schutz der SRCF" obwohl DU das falsch interpretierst. Und jedem post mit falschen Tatsachen zu belegen ist ja auch für "die Katz".
Auch solltest Du mal die Definition einer verriegelten trennenden Schutzeinrichtung mit Zuhaltung lesen und verstehen:
SF 1: Verriegelte trennende Schutzeinrichtung (öffnen = Anhalten, geöffnet = nicht trennende Schutzeinrichtung =Anlauf verhindern).
SF 2: Zuhaltung, Zuhaltung bis gefährliche Aktionen beendet sind.
Jede dieser SF bekommt einen eigenen PLr.
Das sind aber mal ganze andere Anforderungen.

Ja richtig, du sprichst die ganze Zeit von verriegelt trennender Schutzeinrichtung. Ich habe immer nur von Zuhaltungen gesprochen. Eben über die SF 2. Wenn du da was vermischt, solltest du mal richtig lesen. Ich habe immer nur von Zuhaltungen gesprochen und die Bestimmung des PLr einer Zuhaltung!
Zu Deinem Beispiel:
Verriegelte trennende Schutzeinrichtung: S2 schwere Verletzungen, sehr geringe Häufigkeit F1, P2 ausweichen bei einem unerwarteten Anlauf nicht möglich, PLr = d
Zuhaltung: S2 schwere Verletzungen, sehr geringe Häufigkeit F1, P1 ausweichen möglich da man die Bewegungen der Achse noch erkennen kann, PLr = c
Alleine daran erkennt man das Dir einiges an Grundwissen fehlt.
Was ist denn jetzt mit dir los? mir ist der Unterschied durchaus bewusst, wie oben schon geschrieben habe ich nie von der verriegelt trennenden Schutzeinrichtung gesprochen.
Wenn hier jemandem Grundwissen fehlt, dann bist es du mit deinem "die unter dem Schutz der SRCF". Und jetzt hör mir bloß auf mit, "ich hab ne Firma", "bin Alt und hab Erfahrung" oder "ich hab mit Normenleuten zusammengearbeitet", deswegen machst auch du Fehler, auch wenn du das hier nie zugeben wirst.
Anfangs dachte ich noch du hast mich falsch verstanden, aber mittlerweile habe ich dann doch kapiert das du das falsch einschätzt.

Auch bleibe ich dabei, Du hast bisher keine auf harmonisierten Normen basierende Antwort geliefert! Und „F“ wird an dem realen Zugang und der realen Häufigkeit eingeschätzt!
Wenn Du das nicht so sehen willst kann ich das auch nicht ändern.
Schön wenn du dabei bleibst. nur die Normen falsch interpretiert weiterzugeben ist noch ein bisschen eine andere Liga.
Richtig, "F" wird an dem realen Zugang und der realen Häufigkeit eingeschätzt! Und in der Realität geht unser Kunde an Entwicklungsprüfständen oft rein (oder will es zumindest). Da wir aber eine Zuhaltung mit der Anforderung F = oft angebaut haben geht das nicht.

Es gibt hier natürlich zwei Extreme,
die Einen, die alles Übertreiben und alles "übersicher"machen und die Anderen, welche alles ein bisschen lockerer sehen, weil sie als Berater dem Kunden gefallen wollen und dementsprechend Folgeaufträge haben wollen. Naja dich würde ich halt zu der zweiten Personengruppe zählen, was dann im Fehlerfall passiert und welche Verantwortung du mit deiner Firma dann übernehmen wirst, ist wieder was ganz anderes. ( "wie, ne ich war nur beratend tätig, der Kunde hat CE gemacht").
Ich sehe mich zwischendrin, ich sehe die ganze Sache halt etwas realistischer, der Kunde will zu jederzeit rein: schwere Verletzung/Tod S2, jederzeit rein F2 ausweichen möglich nein P2 =PLr e
es bringt doch nichts die Norm einfach so zu interpretieren wie man will / wie es einem gefällt. natürlich gibt es auch andere Prüfstände wo dann auf F1 entschieden wird, aber an solchen hat er keinen Vorteil wenn er reingeht. (dort will er auch nicht immer rein = F1) und das habe ich oben auch schon ein paar mal geschrieben. es ist davon abhängig, ob er sagt er sagt er will immer rein oder ob er dadurch einen Vorteil hat (z.B. Anlage nicht abschalten und bei hoher Drehzahl, bei der Teile wegfliegen können, reingehen, anstatt diese Tätigkeit im Stillstand zu machen. das ist nur ein Beispiel). Tür wird zugehalten. bis Stillstand erreicht, dann STO auslösen, dann wird zuhaltung aufgehoben
 
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