trennende Schutzeinrichtung innerhalb von Schutzbereichen

safety_engineer

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Hallo,

nachdem es meiner Meinung nach optimal ist, innerhalb von beweglich trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung (Schutzgitter mit Schutztür) alle Riemen, Stirnräder, Kettenräder usw. (Einzugs, Quetschstellen) frei laufen zu lassen, bin ich auf der suche nach einem anhaltspunkt.

ein beispiel: in der betriebsart "prozessbeobachtung" überprüfe ich einen riemen und ein anderer riemen in unmittelbarer nähe wurde nicht abgedeckt --> Einzugsgefahr, trotz Tippbetrieb...

verweist eine norm auf schutzabdeckungen innerhalb eines schutzbereichs? gibt es diesbezüglich publikationen wie diese situation gehandhabt werden sollte ? nachdem bei uns im haus viele konstrukteure nach wie vor glauben, das mit dem schutzgitter alle erledigt ist, möchte ich diesbezüglich eine arbeitsanweisung formulieren.

z.B.: arbeitsbereiche die aufgrund von wartung häufig betreten werden müssen auch innerhalb des schutzzauns mit schutzabdeckungen abgedeckt werden...arbeitsbereiche die in der betriebsart "prozessbeobachtung" betreten werden müssen gefährdungen mit schutzabdeckungen abgedeckt werden...usw.

natürlich müssen risikobeurteilungen durchgeführt werden, jedoch sollte auch von "einfachen" konstrukteuren ein bewusstsein für schutzabdeckungen geschaffen werden...

wie handhabt ihr das?

danke

sg
jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

das ist klar im Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 1.1.2b geregelt.

1. konstruktive Sicherheit (von der Maschine oder einem Teil geht keine Gefahr aus)
2. Schutzmaßnahmen (Schutzgitter, Lichtgitter etc.)
3. Sicherheitshinweise (Betriebsanleitung, Piktogramme)

Im deutschen Arbeitsschutzgesetz §4 Absatz 2 steht außerdem, das Gefährdungen
an der Quelle zu bekämpfen sind.
 
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ein beispiel: in der betriebsart "prozessbeobachtung" überprüfe ich einen riemen und ein anderer riemen in unmittelbarer nähe wurde nicht abgedeckt --> Einzugsgefahr, trotz Tippbetrieb...

verweist eine norm auf schutzabdeckungen innerhalb eines schutzbereichs? gibt es diesbezüglich publikationen wie diese situation gehandhabt werden sollte ? nachdem bei uns im haus viele konstrukteure nach wie vor glauben, das mit dem schutzgitter alle erledigt ist, möchte ich diesbezüglich eine arbeitsanweisung formulieren.

z.B.: arbeitsbereiche die aufgrund von wartung häufig betreten werden müssen auch innerhalb des schutzzauns mit schutzabdeckungen abgedeckt werden...arbeitsbereiche die in der betriebsart "prozessbeobachtung" betreten werden müssen gefährdungen mit schutzabdeckungen abgedeckt werden...usw.
Nach 12100 müssen alle Lebensphasen und Betriebsarten berücksichtigt werden. Prozessbeobachtung und Wartung gehört genauso dazu. (ob die Betriebsart Prozessbeobachtung bei deiner Maschine erlaubt ist, sei mal dahingestellt). und dann gibt es sowas nicht "...und ein anderer riemen in unmittelbarer nähe wurde nicht abgedeckt " Wenn es die Betriebsart gibt, muss sie auch sicher sein!
Und um dir gleich vorzugreifen, das ist in "meiner theoretischen Welt" genauso wie im "Rest der Welt". egal ob es wirtschaftlich ist oder nicht.
 
natürlich müssen risikobeurteilungen durchgeführt werden, jedoch sollte auch von "einfachen" konstrukteuren ein bewusstsein für schutzabdeckungen geschaffen werden...

mir war schon klar, das du das offensichtliche wieder kommentierst...@stevenn

ich dachte wir waren uns einig, dass wir unsere meinungen für uns behalten ? @ stevenn, wenn ich könnte würde ich deine kommentare überhaupt ausblenden, vl antworten wir zukünftig wirklich nicht mehr auf fragen die von dem direkten gegenüber gestellt werden, ist mit sicherheit auch angenehmer für andere forenteilnehmer...
 
Die Frage sollte eher sein ''Wo das Problem ist, gefahrbringende, bewegliche Riemen, Ketten etc. AUCH INNERHALB einer Schutzeinrichtung mit einer zusätzlichen Schutzeinrichtung die zusätzlich zum Personenschutz die Mechanik selber schützt abzudecken?
 
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prinzipiell kein problem und wenn es aus der risikobeurteilung hervorgeht, das dies notwendig ist, dann ist das auch umgehend umzusetzen...

mir liegt eher daran, konstrukteuren bei uns im haus ein werkzeug in die hand zu geben um gewissen risikostellen ohne risikobeurteilung selbst bewerten zu können und innerhalb der firma einen standard zu generieren.

z.B. exisitieren im bereich von wartungszugängen zwei unabhängig von einander laufende riemen, zwei unterschiedliche einzugsstellen, dann müssen diese unbedingt beide abgedeckt werden.

ein stupides abdecken jeder gefährdung erscheint mir nicht als sinnvoll...vl geht aus der risikobeurteilung hervor das die beweglich trennende schutzeinrichtung (schutzzaun) für gewisse bereiche ausreicht....gefahr an der quelle bekämpfen finde ich schon recht gut, aber noch nicht ganz ausreichend als argumentation für meine kollegen...

normalerweise ist meine vorgehensweise nicht notwendig, weil die risikobeurteilung der maschine bereits in der konstruktion durchgeführt wird und konstruktive maßnahme leicht vorgesehen werden können...leider wurde das bei einige maschinen verabsäumt und es muss eine risikominderung an der bestehenden konstruktion durchgeführt werden...

vl. suche ich auch nach etwas, das so nicht existiert...
 
mir war schon klar, das du das offensichtliche wieder kommentierst...@stevenn

ich dachte wir waren uns einig, dass wir unsere meinungen für uns behalten ? @ stevenn, wenn ich könnte würde ich deine kommentare überhaupt ausblenden, vl antworten wir zukünftig wirklich nicht mehr auf fragen die von dem direkten gegenüber gestellt werden, ist mit sicherheit auch angenehmer für andere forenteilnehmer...
warum zitierst du dich selbst? ich habe nur deinen offensichtlichen Wissensmangel an der 12100 offengelegt. Denn deine Frage ist hinfällig, denn wenn nicht alle Lebensphasen berücksichtigt wurden, dann wurde die Risikobeurteilung auch nicht richtig gemacht. Man kann immer was vergessen, oder übersehen, aber dann muss die Abdeckung halt nachträglich hin.
Was sollen denn "einfache" Konstrukteure sein? Jemand der konstruiert, muss auch eine RBU machen.

ach ja, ich kommentiere was ich will. die anderen Forenteilnehmer sollen deine "Tipps" ja auch richtig einordnen können.
 
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ich weiß nicht was so schlimm daran sein soll, aus einem Filmklassiker zu zitieren. du kennst das Zitat und jeder andere auch.
was hast du an dem Zitat auszusetzen? Was ist schlimm daran Forrest Gump zu zitieren? Gibt es bessere oder schlechtere Zitate? Ich verstehe deine Gedankengänge nicht.Hat das mit dem Film zu tun? Mit dem Schauspieler? Oder mit der Rolle die Tom Hanks spielt?

und ich bewerte nicht die Meinung anderer, sondern ich stelle deine falschen Aussagen richtig. das ist ein Unterschied
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo safety_engineer,
du schreibst ganz oben was von Prozessbeobachtung und dann auch im weitern auch was von Tippen, dass passt nicht ganz.
Wenn es um Prozessbeobachtung geht, sehe Dir mal die DIN EN ISO 11161 Anhang D. D2. d) an.
Weiterhin empfehle ich Dir Typ-C Normen für Werkzeugmaschinen darin ist das meist gut beschrieben. Z.B. Bearbeitungszentren.
 
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Also irgendwie versteh ich hier den Ansatz nicht so ganz.
Will oder muß man Prozessbeobachtung umsetzen, dann zieht das einen riesen Rattenschwanz nach sich.
Der Begriff "einfache Konstrukteure" passt da gar nicht.
Eine Risikobeurteilung für Prozessbeobachtung zu machen, erfordert fundiertes Wissen.
Allein schon der Nachweis der Unvermeidbarkeit ist schwierig.
Ich kann mir im Augenblick keine Anwendung vorstellen bei der die Kontrolle eines Riemens eine Prozessbeobachtung rechtfertigt.

Hier noch ein Link mit ein paar Infos von der dguv
http://www.dguv.de/medien/fb-holzundmetall/publikationen-dokumente/infoblaetter/infobl_deutsch/002_prozessbeobachtung.pdf

Gruß
Blockmove
 
Also irgendwie versteh ich hier den Ansatz nicht so ganz.
Will oder muß man Prozessbeobachtung umsetzen, dann zieht das einen riesen Rattenschwanz nach sich.
Der Begriff "einfache Konstrukteure" passt da gar nicht.
Eine Risikobeurteilung für Prozessbeobachtung zu machen, erfordert fundiertes Wissen.
Allein schon der Nachweis der Unvermeidbarkeit ist schwierig.
Ich kann mir im Augenblick keine Anwendung vorstellen bei der die Kontrolle eines Riemens eine Prozessbeobachtung rechtfertigt.

Hier noch ein Link mit ein paar Infos von der dguv
http://www.dguv.de/medien/fb-holzun...ter/infobl_deutsch/002_prozessbeobachtung.pdf

Gruß
Blockmove
exakt genau so sehe ich das auch
 
darum führt bei uns auch nicht der "einfache" (übrigens die anführungszeichen haben eine bedeutung in der deutschen sprache) konstrukteur die risikobeurteilung durch, sondern nur in zusammenarbeit mit einem geschulten sicherheitstechniker...

einfacher konstrukteur war nicht abwertend gemeint, sondern haben bei uns die konstrukteure die aufgabe die funktionelle funktionsfähigkeit zu gewährleisten...
 
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darum führt bei uns auch nicht der "einfache" (übrigens die anführungszeichen haben eine bedeutung in der deutschen sprache) konstrukteur die risikobeurteilung durch, sondern nur in zusammenarbeit mit einem geschulten sicherheitstechniker...

einfacher konstrukteur war nicht abwertend gemeint, sondern haben bei uns die konstrukteure die aufgabe die funktionelle funktionsfähigkeit zu gewährleisten...

Ich werf hier mal den Begriff mal den Begriff inhärent sichere Konstruktion in den Raum
https://www.weka-manager-ce.de/produktsicherheit/inhaerent-sichere-konstruktion-erste-stufe-risikominderung/
Erfordert eine andere Denkweise und bedeutet Funktionsfähigkeit und Sicherheit sind gleichwertige Konstruktionsziele.
Also eben nicht zuerst Funktion und hinterher Risikobeurteilung. Betreibt man das einigermassen konsequent, so spart man sehr viel Diskussionen und manchmal sogar Geld.

Gruß
Blockmove
 
vielen dank für deinen einwand, jedoch liegt hier ein missverständnis vor. prinzipiell durchaus eine risikobeurteilung während der konstruktion durchgeführt, aber diese eben nicht vom konstrukteur alleine...

manchmal muss jedoch auch eine risikobeurteilung bei einer bestehenden maschine durchgeführt werden und darum ging es im ursprungsthema.
eine ausreichende antwort auf das ursprungsthema wurde bereits gegeben, somit ist für mich das thema abgehakt ;)

danke
sg
jürgen
 
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