safety_engineer
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Hallo,
nachdem es meiner Meinung nach optimal ist, innerhalb von beweglich trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung (Schutzgitter mit Schutztür) alle Riemen, Stirnräder, Kettenräder usw. (Einzugs, Quetschstellen) frei laufen zu lassen, bin ich auf der suche nach einem anhaltspunkt.
ein beispiel: in der betriebsart "prozessbeobachtung" überprüfe ich einen riemen und ein anderer riemen in unmittelbarer nähe wurde nicht abgedeckt --> Einzugsgefahr, trotz Tippbetrieb...
verweist eine norm auf schutzabdeckungen innerhalb eines schutzbereichs? gibt es diesbezüglich publikationen wie diese situation gehandhabt werden sollte ? nachdem bei uns im haus viele konstrukteure nach wie vor glauben, das mit dem schutzgitter alle erledigt ist, möchte ich diesbezüglich eine arbeitsanweisung formulieren.
z.B.: arbeitsbereiche die aufgrund von wartung häufig betreten werden müssen auch innerhalb des schutzzauns mit schutzabdeckungen abgedeckt werden...arbeitsbereiche die in der betriebsart "prozessbeobachtung" betreten werden müssen gefährdungen mit schutzabdeckungen abgedeckt werden...usw.
natürlich müssen risikobeurteilungen durchgeführt werden, jedoch sollte auch von "einfachen" konstrukteuren ein bewusstsein für schutzabdeckungen geschaffen werden...
wie handhabt ihr das?
danke
sg
jürgen
nachdem es meiner Meinung nach optimal ist, innerhalb von beweglich trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung (Schutzgitter mit Schutztür) alle Riemen, Stirnräder, Kettenräder usw. (Einzugs, Quetschstellen) frei laufen zu lassen, bin ich auf der suche nach einem anhaltspunkt.
ein beispiel: in der betriebsart "prozessbeobachtung" überprüfe ich einen riemen und ein anderer riemen in unmittelbarer nähe wurde nicht abgedeckt --> Einzugsgefahr, trotz Tippbetrieb...
verweist eine norm auf schutzabdeckungen innerhalb eines schutzbereichs? gibt es diesbezüglich publikationen wie diese situation gehandhabt werden sollte ? nachdem bei uns im haus viele konstrukteure nach wie vor glauben, das mit dem schutzgitter alle erledigt ist, möchte ich diesbezüglich eine arbeitsanweisung formulieren.
z.B.: arbeitsbereiche die aufgrund von wartung häufig betreten werden müssen auch innerhalb des schutzzauns mit schutzabdeckungen abgedeckt werden...arbeitsbereiche die in der betriebsart "prozessbeobachtung" betreten werden müssen gefährdungen mit schutzabdeckungen abgedeckt werden...usw.
natürlich müssen risikobeurteilungen durchgeführt werden, jedoch sollte auch von "einfachen" konstrukteuren ein bewusstsein für schutzabdeckungen geschaffen werden...
wie handhabt ihr das?
danke
sg
jürgen
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