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Hallo,
ich habe eine Frage zum Unterkriechen von BWS.
Meine Firma hat sich einen Schweißroboter gekauft, der auf einem Schienen-Fahrwagen um ein großes Bauteil herum fährt um an diversen Stellen zu schweißen.
Der Fahrbereich wird durch zwei Sicherheitsscannern überwacht, die hinten und vorne auf dem Wagen montiert sind. Mit der Überlappung der Scan-Bereiche ergibt sich damit ein 360° Erfassungsbereich um den Wagen/Roboter herum.
Der Roboter selber ist dazu noch ein Kollaborierender Roboter (Fanuc), der auch ohne Schutzzaun eingesetzt werden darf. Die BWS dient nur zur Absicherung des Fahrwagens.
Das Problem was wir jetzt haben ist Folgendes:
Aufgrund der Neigung des Hallenbodens musste die Schiene auf einer Seite mit Futterblechen unterfüttert werden um sie in Waage zu halten. Das führt nun dazu das die Schiene auf der einen Seite ca. 60mm höher ist.
Die Sicherheitsscanner, die auf dem Fahrwagen angebracht sind haben im Normalfall eine Scan-Höhe von 270mm über dem Boden. Durch das Anheben der Schiene wird der Bereich jetzt auf 330mm erhöht und entspricht damit nicht mehr den Vorgaben für BWS.
Die Firma, die uns den Roboter verkauft, verlangt nun, dass wir den Hallenboden in diesem Bereich um mindestens 30mm anheben. Das ist wirtschaftlich und technisch nicht machbar.
Meine Frage ist:
Können/dürfen wir in einer eigenen Risiko/Gefährdungsbeurteilung darlegen, warum eine Erhöhung des Scan-Bereiches um 30mm aus unserer Sicht kein erhöhtes Risiko darstellt?
Der Hersteller der Anlage reitet natürlich auf den 300mm herum, was auch sein gutes Recht ist.
Hättet ihr da einen Tipp?
ich habe eine Frage zum Unterkriechen von BWS.
Meine Firma hat sich einen Schweißroboter gekauft, der auf einem Schienen-Fahrwagen um ein großes Bauteil herum fährt um an diversen Stellen zu schweißen.
Der Fahrbereich wird durch zwei Sicherheitsscannern überwacht, die hinten und vorne auf dem Wagen montiert sind. Mit der Überlappung der Scan-Bereiche ergibt sich damit ein 360° Erfassungsbereich um den Wagen/Roboter herum.
Der Roboter selber ist dazu noch ein Kollaborierender Roboter (Fanuc), der auch ohne Schutzzaun eingesetzt werden darf. Die BWS dient nur zur Absicherung des Fahrwagens.
Das Problem was wir jetzt haben ist Folgendes:
Aufgrund der Neigung des Hallenbodens musste die Schiene auf einer Seite mit Futterblechen unterfüttert werden um sie in Waage zu halten. Das führt nun dazu das die Schiene auf der einen Seite ca. 60mm höher ist.
Die Sicherheitsscanner, die auf dem Fahrwagen angebracht sind haben im Normalfall eine Scan-Höhe von 270mm über dem Boden. Durch das Anheben der Schiene wird der Bereich jetzt auf 330mm erhöht und entspricht damit nicht mehr den Vorgaben für BWS.
Die Firma, die uns den Roboter verkauft, verlangt nun, dass wir den Hallenboden in diesem Bereich um mindestens 30mm anheben. Das ist wirtschaftlich und technisch nicht machbar.
Meine Frage ist:
Können/dürfen wir in einer eigenen Risiko/Gefährdungsbeurteilung darlegen, warum eine Erhöhung des Scan-Bereiches um 30mm aus unserer Sicht kein erhöhtes Risiko darstellt?
- Es gibt keinen Grund warum jmd Versuchen sollte unter den Schutzbereich hindurch zu kriechen. (Kein Manipulationdruck)
- Alle Anlagenkomponenten liegen über den Scanner. Selbst beim hindurchkriechen müsste man durch den Scan-Bereich greifen.
- Die Fahrgeschwindigkeit des Wagens ist höchstwahrscheinlich gering genug um ein Erkennen und Ausweichen zu ermöglichen (müssten wir noch mit dem Hersteller abklären)
- Ein akustisches Signal beim Fahren könnte leicht nachgerüstet werden
Der Hersteller der Anlage reitet natürlich auf den 300mm herum, was auch sein gutes Recht ist.
Hättet ihr da einen Tipp?
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