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Hallo,
ich projektiere derzeit eine induktive Thermoprozessanlage, zu der auch Antriebe sowie Dosier- und Fördertechnik gehören. An sämtlichen Bedienplätzen sind Not-Aus/Not-Halt-Befehlsgeräte vorhanden, die die Induktionsanlage spannungsfrei schalten und die Antriebe, von denen eine Gefahr ausgeht, in den SS1 versetzen. So weit, so gut.
Nun gibt es aber noch weitere zugekaufte Dosier- und Fördertechnik, in der sich zwar Förderschnecken drehen, die jedoch nicht zugänglich sind. An den Dosiergeräten sind Ein-und Auslauf über feste Rohrleitungen realisiert. An den Förderern mit Sackschütten sind Gitter angebracht, so dass auch hier keine Gliedmaßen zu den gefährlichen Maschinenteilen gelangen können. In meiner Risikobeurteilung habe ich also für die Dosier- und Fördertechnik keine Risiken finden können. Folglich habe ich auch keinen Not-Halt hierfür vorgesehen.
Ist das so in Ordnung oder gibt es eine grundsätzliche Forderung nach einem Not-Halt? Vor allem hinsichtlich Punkt 1.2.4.3. des Anhangs I der Maschinenrichtlinie bin ich mir diesbezüglich unsicher, da dieser teilweise so ausgelegt wird. Ich würde das aber nicht so interpretieren.
Grüße
Oliver
ich projektiere derzeit eine induktive Thermoprozessanlage, zu der auch Antriebe sowie Dosier- und Fördertechnik gehören. An sämtlichen Bedienplätzen sind Not-Aus/Not-Halt-Befehlsgeräte vorhanden, die die Induktionsanlage spannungsfrei schalten und die Antriebe, von denen eine Gefahr ausgeht, in den SS1 versetzen. So weit, so gut.
Nun gibt es aber noch weitere zugekaufte Dosier- und Fördertechnik, in der sich zwar Förderschnecken drehen, die jedoch nicht zugänglich sind. An den Dosiergeräten sind Ein-und Auslauf über feste Rohrleitungen realisiert. An den Förderern mit Sackschütten sind Gitter angebracht, so dass auch hier keine Gliedmaßen zu den gefährlichen Maschinenteilen gelangen können. In meiner Risikobeurteilung habe ich also für die Dosier- und Fördertechnik keine Risiken finden können. Folglich habe ich auch keinen Not-Halt hierfür vorgesehen.
Ist das so in Ordnung oder gibt es eine grundsätzliche Forderung nach einem Not-Halt? Vor allem hinsichtlich Punkt 1.2.4.3. des Anhangs I der Maschinenrichtlinie bin ich mir diesbezüglich unsicher, da dieser teilweise so ausgelegt wird. Ich würde das aber nicht so interpretieren.
Grüße
Oliver