Markus_Sbg
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Lock Out / Wiedereinschaltsperre trotz versperrbarer Abschaltung in PL d notwendig?
Hallo zusammen!
Bin zwar neu hier im Forum – danke fürs Aufnehmen - in der Elektrotechnik allerdings schon des Längeren beheimatet.
Habe eine Frage an die Safety-Spezialisten unter euch, ev. hat sich dieser schon mal jemand stellen „dürfen“ oder „müssen“:
Wir haben in Österreich eine Maschine auf den aktuellen Stand bzgl. der funktionalen Sicherheit gebracht und diskutieren gerade über das Thema Lock Out / Tag Out / Test Out – oder auf deutsch „Wiedereinschaltsperre“. Denke die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind nicht komplett ident, aber wohl ähnlich.
(Simatic PCS7 mit F-Systems, Profisafe usw.)
Die Maschine hat ordentliche Ausmaße und wurde daher in einzelne Sicherheitsbereiche unterteilt.
Als Beispiel ein Bereich: Beim Öffnen der Schutztür (in diesem Fall abgesichert mit Euchner MGB) wurde ja zuvor schon alles in PL d in den sicheren Zustand gebracht (Gleichstromantriebe, Asynchronantriebe, Pneumatik, sicher Positionen der Aktoren angefahren usw.), ansonsten hätte es ja gar keinen Zutritt in diesen Bereich gegeben. Jetzt unterstelle ich persönlich ja der Sicherheitssteuerung, dass sie alle diese Aktoren auch in diesem Zustand hält und es zu keiner gefahrbringenden Bewegung kommen kann solange mein Sicherheitsbereich nicht wieder geschlossen und quittiert wurde, es ist ja alles min. zweikanalig abgeschaltet. (Risikoanalyse, SRS, Validierung, Abnahme – alles erfolgreich absolviert, an der Ausführung braucht also an dieser Stelle nicht gezweifelt werden.)
Wie würde in diesem Fall am einfachsten ein Lock Out realisiert werden können (bzw. ist ein LOTO für einfache Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Bereich dann überhaupt nötig)? Da gehen jetzt die Meinungen selbst unter den Spezialisten auseinander, ich bekomme keine wirklich brauchbare konkrete Aussage, eher nur oberflächliches.
Reicht es, an der dafür bestimmten Stelle der Schutztür ein Schloss anzubringen? Oder muss trotzdem noch jede Form von potentiell gefährlicher Energie separat abgesperrt werden? Zweiteres würde einen hohen Aufwand bedeuten und gefühlsmäßig irgendwie eine grundlegende Skepsis gegenüber der Sicherheitssteuerung vermitteln.
Mir geht es nicht um Arbeiten, bei denen der Elektriker mit seinen Händen am Kollektor des GS-Antriebes ist oder der Mechaniker das Getriebe serviciert, da wird sowieso gründlich abgeschaltet.
Aber kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten in diesem Bereich sollten durchgeführt werden können.
Im ASchG gibt es ja einen Absatz, indem es um vertretbares Restrisiko geht, wenn dies gründlich durchdacht und begründet wurde. Könnte dieser ev. hier greifen?
Danke vorab allen die mir hierzu Tipps geben können, und sei es nur die Weitergabe einer hilfreichen Adresse, an die ich mich mit diesem Anliegen richten kann.
LG Markus
Hallo zusammen!
Bin zwar neu hier im Forum – danke fürs Aufnehmen - in der Elektrotechnik allerdings schon des Längeren beheimatet.
Habe eine Frage an die Safety-Spezialisten unter euch, ev. hat sich dieser schon mal jemand stellen „dürfen“ oder „müssen“:
Wir haben in Österreich eine Maschine auf den aktuellen Stand bzgl. der funktionalen Sicherheit gebracht und diskutieren gerade über das Thema Lock Out / Tag Out / Test Out – oder auf deutsch „Wiedereinschaltsperre“. Denke die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind nicht komplett ident, aber wohl ähnlich.
(Simatic PCS7 mit F-Systems, Profisafe usw.)
Die Maschine hat ordentliche Ausmaße und wurde daher in einzelne Sicherheitsbereiche unterteilt.
Als Beispiel ein Bereich: Beim Öffnen der Schutztür (in diesem Fall abgesichert mit Euchner MGB) wurde ja zuvor schon alles in PL d in den sicheren Zustand gebracht (Gleichstromantriebe, Asynchronantriebe, Pneumatik, sicher Positionen der Aktoren angefahren usw.), ansonsten hätte es ja gar keinen Zutritt in diesen Bereich gegeben. Jetzt unterstelle ich persönlich ja der Sicherheitssteuerung, dass sie alle diese Aktoren auch in diesem Zustand hält und es zu keiner gefahrbringenden Bewegung kommen kann solange mein Sicherheitsbereich nicht wieder geschlossen und quittiert wurde, es ist ja alles min. zweikanalig abgeschaltet. (Risikoanalyse, SRS, Validierung, Abnahme – alles erfolgreich absolviert, an der Ausführung braucht also an dieser Stelle nicht gezweifelt werden.)
Wie würde in diesem Fall am einfachsten ein Lock Out realisiert werden können (bzw. ist ein LOTO für einfache Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Bereich dann überhaupt nötig)? Da gehen jetzt die Meinungen selbst unter den Spezialisten auseinander, ich bekomme keine wirklich brauchbare konkrete Aussage, eher nur oberflächliches.
Reicht es, an der dafür bestimmten Stelle der Schutztür ein Schloss anzubringen? Oder muss trotzdem noch jede Form von potentiell gefährlicher Energie separat abgesperrt werden? Zweiteres würde einen hohen Aufwand bedeuten und gefühlsmäßig irgendwie eine grundlegende Skepsis gegenüber der Sicherheitssteuerung vermitteln.
Mir geht es nicht um Arbeiten, bei denen der Elektriker mit seinen Händen am Kollektor des GS-Antriebes ist oder der Mechaniker das Getriebe serviciert, da wird sowieso gründlich abgeschaltet.
Aber kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten in diesem Bereich sollten durchgeführt werden können.
Im ASchG gibt es ja einen Absatz, indem es um vertretbares Restrisiko geht, wenn dies gründlich durchdacht und begründet wurde. Könnte dieser ev. hier greifen?
Danke vorab allen die mir hierzu Tipps geben können, und sei es nur die Weitergabe einer hilfreichen Adresse, an die ich mich mit diesem Anliegen richten kann.
LG Markus
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